Rechtsprechung
BayObLG, 15.09.2020 - 202 ObOWi 1044/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, unbenannter Pflichtenverstoß
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b, § 23 Abs. 1 Buchst. a, § 25 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Buchst. a; BKat Nr. 246.1, Nr. 246.2, Nr. 246.3; OWiG § 46 Abs. 1, § 67 Abs. 2, § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 80a Abs. 1
Wertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung als unbenannter beharrlicher Pflichtenverstoß wegen Vorahndung
- IWW
§ 3 Abs. 3 Nr. 2b aa) StVO, § ... 23 Abs. 1a StVO, § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, § 46 Abs. 1 OWiG, § 67 Abs. 2 OWiG, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG, § 80a Abs. 1 OWiG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV, Nr. 246.1 BKat, Nr. 246.2 BKat, Nr. 246.3 BKat
StVO, StVG, OWiG, BKat, BKatV - rewis.io
Wertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung als unbenannter beharrlicher Pflichtenverstoß wegen Vorahndung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrverbot; Geldbuße; Pflichtenverstoß; beharrlich; unbenannt; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Sachrüge; Rechtsfolgenausspruch; Zumessungsgründe; elektronische Geräte; Mobiltelefon; Handy; Smartphone; Vorahndungslage; Zusammenhang; Gefährdungspotenzial; ...
- rechtsportal.de
Fahrverbot; Geldbuße; Pflichtenverstoß; beharrlich; unbenannt; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Sachrüge; Rechtsfolgenausspruch; Zumessungsgründe; elektronische Geräte; Mobiltelefon; Handy; Smartphone; Vorahndungslage; Zusammenhang; Gefährdungspotenzial; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrverbot wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts bei Vorahndungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrverbot nach Geschwindigkeitsverstoß - Weil er vorher mehrmals am Steuer telefonierte, kam ein Lkw-Fahrer nicht mehr mit Bußgeld davon
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung …
Der folgenlos gebliebene vorsätzliche Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO steht wegen der regelmäßig gravierenden Beeinträchtigung der Fahrleistung anderen typischen Massenverstößen wie Geschwindigkeitsverstößen gleich, weshalb bei Vorliegen entsprechender Vorahndungen die Anordnung eines Fahrverbots wegen eines (unbenannten) beharrlichen Pflichtverstoßes in Betracht kommt (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 15.09.2020 - 202 ObOWi 1044/20).Der wiederholte Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO steht wertungsmäßig in einer Reihe mit anderen typischen Massenverstößen gegen bußgeldrechtliche Bestimmungen wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 202 ObOWi 1044/20 -, juris).
- BayObLG, 16.11.2020 - 201 ObOWi 1375/20
Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte …
Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231, 234f; BayObLGSt 2003, 132, 133; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2002 - 3 Ss OWi 1576/12 m.w.N. bei juris; vgl. zuletzt u.a. BayObLG, Beschluss vom 01.10.2019 - 202 ObOWi 1797/19 = OLGSt StVG § 25 Nr. 80; 29.10.2019 - 202 ObOWi 1997/19 = ZfSch 2020, 172 = OLGSt StVO § 23 Nr. 19 und 15.09.2020 - 202 ObOWi 1044/20 bei juris, jeweils m.w.N.).