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   AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11   

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https://dejure.org/2011,18053
AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11 (https://dejure.org/2011,18053)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11 (https://dejure.org/2011,18053)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 203 C 1001/11 (https://dejure.org/2011,18053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Befriedigung des Vermieters aus der Mietkaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaution vs. Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Über verpfändetes Kautions-Sparbuch kann Mieter nicht verfügen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter kann Auszahlung eines verpfändeten Kautionssparbuches nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verhindern! (IMR 2011, 145)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 07.05.2007 - 65 T 65/07

    Zwangsvollstreckung bei Wohnraummiete: Räumungsfrist bei Mietrückständen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11
    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung des Mieters gegen die Auszahlung eines

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11
    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
  • LG Potsdam, 21.06.2007 - 11 S 192/06

    Wohnraummiete: Verhinderung des Zugriffs des Vermieters auf das Kautionssparbuch

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11
    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
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