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   BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19   

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https://dejure.org/2019,22141
BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19 (https://dejure.org/2019,22141)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.2019 - 203 StRR 594/19 (https://dejure.org/2019,22141)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 203 StRR 594/19 (https://dejure.org/2019,22141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Leistungserschleichung - Bei geringem Schaden nicht mehr als 1 Monat

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Drei Fälle Leistungserschleichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (gerechter Schuldausgleich;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
    Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris; Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
    Die verhängte Strafe darf sich daher weder nach oben noch nach unten von ihrer Bestimmung lösen, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
    In derartigen Fällen ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994, 2 BvR 710/94 - juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19
    Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris; Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a).
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