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   VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/2002   

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VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/2002 (https://dejure.org/2003,10988)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2003 - 203-VgK-35/2002 (https://dejure.org/2003,10988)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 203-VgK-35/2002 (https://dejure.org/2003,10988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 2 GWB; § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; § 25 VOL/A; § 114 Abs. 1 GWB
    Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen unverzüglichen Rüge; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch das Hinwegsehen über eine fehlende ausdrücklich geforderte Referenz; Bestehen und Umfang eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen unverzüglichen Rüge; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch das Hinwegsehen über eine fehlende ausdrücklich geforderte Referenz; Bestehen und Umfang eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Berücksichtigung von Referenzen für Schwester- und Tochterunternehmen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung der Eignung eines Bieters

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte ( BVerwGE 55, 299, 306 ).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000, Az.: Verg 9/00).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an die zulässige Berufung eines Bieters auf die Ressourcen Dritter (vgl. EuGH, Beschluss v. 02.12.1999, EuZW 2000, S. 110 ff. - Holst Italia; NZBau 2000, S. 149, 150) ist damit entsprochen.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Celle, 14.03.2000 - 13 Verg 2/00

    Nichtoffenes Vergabeverfahren für Unterhaltsreinigung einer Klinik:

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Die Einholung von Referenzen, wie der Auftraggeber sie in den Vergabeunterlagen sowohl für die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters wie auch des Lieferanten des vom einzelnen Bieter anzubietenden Ident-Systems festgelegt hat, stellt eine geeignete, vergaberechtskonforme Maßnahme dar, die es dem Auftraggeber erleichtert, die Eignungsprüfung im Rahmen der Angebotswertung durchzuführen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 14.03.2000, Az.: 13 Verg 2/00, dort zur Bedeutung von Referenzen bei der Bieterauswahl im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb - § 7 a Nr. 3 VOL/A).
  • VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01

    Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Ein Bieter kann daher auch auf die für ein Tochter- oder Schwesterunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist (vgl. 1. VK Bund, Beschluss v. 05.09.2001, Az.: VK 1-23/01 ).
  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 Verg 5/02

    Kriterium der fachlichen Eignung für neu auf dem Markt auftretende Unternehmen;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Zwar ist ein öffentlicher Auftraggeber bei der Abfassung seiner Verdingungsunterlagen grundsätzlich vergaberechtlich gehalten, die Bedingungen und die Nachweise für die Eignung nicht so hoch zu schrauben, dass der Wettbewerb etwa von vornherein auf Bieter beschränkt wird, die dem Auftraggeber bereits vertraut sind (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 08.05.2002, 13 Verg 5/02 ).
  • OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Hält ein Bieter die in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen mitgeteilten Mindestbedingungen für unzulässig, so muss er dies spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots gem. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB rügen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 23.07.2002, Az.: WVerg 0007/02 , m.w.N.).
  • VK Sachsen, 06.05.2002 - 1/SVK/034-02

    Mindestvoraussetzungen für die Eignungsprüfung der Bieter

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
    Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen (vgl. Vergabekammer Sachsen, Beschluss v. 06.05.2002, Az.: 1/SVK/034-02).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

  • VK Niedersachsen, 18.11.2002 - 203-VgK-25/02

    Überprüfung der Zugänglichkeit eines Vergabeverfahrens einer Nachprüfung durch

  • VK Niedersachsen, 24.02.2003 - 203-VgK-36/02

    Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses; Voraussetzungen

    Der Auftraggeber hat diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung vom 05.02.2003 im Parallelverfahren 203-VgK-35/2002 die Auffassung vertreten, die Vergabekammer müsse diesen Vortrag ggf. als verspätet zurückweisen und auf entsprechende Rechtsprechung der VK Schleswig-Holstein hingewiesen.

    Der Auftraggeber hat in der mündlichen Verhandlung vom 05.02.2003 zum Parallelverfahren 203-VgK-35/2002 noch einmal die Relevanz dieses Ident-Systems erläutert.

    Dem folgte die Antragstellerin mit einem Angebotspreis von 11.815.069,-- EUR netto und das Nebenangebot 2 als niedrigstes, gewertetes Angebot der Bieterfirma xxx (Antragstellerin im Parallelverfahren 203-VgK-35/2002) mit 12.698.119,-- EUR netto.

    Diese wird jedoch aus Billigkeitsgründen auf 500 EUR ermäßigt, da der Sach- und Streitstand bereits im Parallelverfahren 203-VgK-35/2002 und im dortigen Beschluss vom 14.02.2003 bearbeitet wurde, die Kosten dort dem Auftraggeber auferlegt wurden und sich der Mehraufwand durch das vorliegende zusätzliche Nachprüfungsverfahren für die Vergabekammer in Grenzen hielt.

  • VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03

    Wann liegt eine Pflicht zur Ausschreibungsaufhebung vor?

    Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin ihren erneuten Nachprüfungsantrag auf Sachverhalte stützt, die bereits Gegenstand des rechtskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 14.02.2003 gewesen sind, der im Zuge des vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-35/2002 zum streitbefangenen Vergabeverfahren ergangen ist.

    Die Antragsbefugnis der Antragstellerin ist lediglich zu verneinen, soweit sie sich erneut zur Begründung ihres Antrags auf ihren Vortrag und auf Sachverhalte bezieht, mit dem sie bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 gemäß dem rechtskräftigen Beschluss der Vergabekammer vom 14.02.2003 schon seinerzeit gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert war.

    Die Vergabekammer hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.02.2003, 203-VgK-35/2002 (S. 12 ff.) festgestellt, dass die Antragstellerin mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert ist, weil die Antragstellerin die Angebotsunterlagen bereits mit Schreiben vom 12.07.2002 erhalten hatte und die von ihr geltend gemachten, vermeintlichen Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung als fachkundiges Unternehmen, das zudem als einziges Unternehmen im streitbefangenen Vergabeverfahren die Verhältnisse im Landkreis xxxxxxx (Auftraggeber) aus dem vorangegangenen Entsorgungsauftrag hinsichtlich der Infrastruktur und der Entsorgungsmengen für die einzelnen Abfallfraktionen genau kannte, unverzüglich nach Prüfung der Angebotsunterlagen bzw. während der Erarbeitung des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber hätte rügen müssen.

    Da das vorangegangene Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 erst mit Beschluss vom 14.02.2003 beendet wurde, wäre die Antragstellerin als bisher mit der Durchführung der streitbefangenen Entsorgungsdienstleistungen beauftragtes Fachunternehmen zumindest hinsichtlich der Zahlen aus dem Jahr 2000 und 2001 in der Lage gewesen, diese Mengenentwicklung spätestens in der dem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 05.02.2003 vorzutragen, so dass der diesbezügliche Vortrag mit Schreiben vom 28.02.2003 nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB war.

  • VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203 VgK 16/03

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen; Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen

    Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin ihren erneuten Nachprüfungsantrag auf Sachverhalte stützt, die bereits Gegenstand des rechtskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 14.02.2003 gewesen sind, der im Zuge des vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-35/2002 zum streitbefangenen Vergabeverfahren ergangen ist.

    Die Antragsbefugnis der Antragstellerin ist lediglich zu verneinen, soweit sie sich erneut zur Begründung ihres Antrags auf ihren Vortrag und auf Sachverhalte bezieht, mit dem sie bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 gemäß dem rechtskräftigen Beschluss der Vergabekammer vom 14.02.2003 schon seinerzeit gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert war.

    Die Vergabekammer hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.02.2003, 203-VgK-35/2002 (S. 12 ff.) festgestellt, dass die Antragstellerin mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert ist, weil die Antragstellerin die Angebotsunterlagen bereits mit Schreiben vom 12.07.2002 erhalten hatte und die von ihr geltend gemachten, vermeintlichen Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung als fachkundiges Unternehmen, das zudem als einziges Unternehmen im streitbefangenen Vergabeverfahren die Verhältnisse im Landkreis xxxxxxx (Auftraggeber) aus dem vorangegangenen Entsorgungsauftrag hinsichtlich der Infrastruktur und der Entsorgungsmengen für die einzelnen Abfallfraktionen genau kannte, unverzüglich nach Prüfung der Angebotsunterlagen bzw. während der Erarbeitung des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber hätte rügen müssen.

    Da das vorangegangene Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 erst mit Beschluss vom 14.02.2003 beendet wurde, wäre die Antragstellerin als bisher mit der Durchführung der streitbefangenen Entsorgungsdienstleistungen beauftragtes Fachunternehmen zumindest hinsichtlich der Zahlen aus dem Jahr 2000 und 2001 in der Lage gewesen, diese Mengenentwicklung spätestens in der dem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 05.02.2003 vorzutragen, so dass der diesbezügliche Vortrag mit Schreiben vom 28.02.2003 nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB war.

  • VK Niedersachsen, 19.11.2008 - VgK-40/08

    Verstoß gegen das Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen gemäß § 16 Nr.

    Will ein Bewerber - wie im vorliegenden Fall - Leistungen seiner Muttergesellschaften oder eines Schwesterunternehmens als Eigenleistungen anbieten, so muss er in jedem Fall mit dem Angebot eindeutig den Nachweis erbringen, dass diese Unternehmen so in die Leistungserbringung eingebunden werden sollen, als wenn die Leistung durch ihn selbst erbracht werden würde (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 28.01.2004, Az.: 1/SVK/158-03 = Vergaberechts-Report 3/2004, S. 3; VK Lüneburg, Beschluss vom 08.04.2005, Az.: 203-VgK-10/2005, Beschluss vom 14.02.2003, Az.: 203-VgK-35/2002).
  • VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Bei einer Referenz handelt es sich um den Nachweis - konkreter - praktischer Erfahrungen eines Bewerbers, die sich nur über die Durchführung entsprechender Vorhaben oder ihrer weitgehenden Durchführung gewinnen lassen (VK Münster, B. v. 28.08.2007 - Az.: VK 14/07, VK 15/07; B. v. 09.03.2004 - Az.: VK 2/04; VK Lüneburg, B. v. 14.2.2003 - Az.: 203-VgK-35/2002).
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die aufgestellten Anforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Abs. 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten (OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, 13 Verg 5/05 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, Verg 69/05; Beschluss vom 14.10.2005 - Az.: VII-Verg 40/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.2.200, 203-VgK-35/2002, 2. VK Bund, B. v. 10.7.2002, VK 2-34/02).
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06

    Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

    Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die aufgestellten Anforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Abs. 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten (OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, 13 Verg 5/05 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, Verg 69/05; Beschluss vom 14.10.2005 - Az.: VII-Verg 40/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.2.200, 203-VgK-35/2002, 2. VK Bund, B. v. 10.7.2002, VK 2-34/02; Der Rechtssatz, dass der Auftraggeber von aufgestellten Mindestanforderungen nicht abweichen darf, ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, VII-Verg 45/04).
  • VK Niedersachsen, 05.01.2004 - 203-VgK-37/03

    Wettbewerbsbeschränkung durch zu hohe Anforderungen?

    Unstreitig sind Erfahrungen über den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer für ein bestimmtes Sammelsystem erforderlichen Logistik gerade auch personengebunden (vgl. VK Lüneburg, Beschluss v. 14.02.2003, Az.: 203-VgK-35/2002).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Bei einer Referenz geht es um den Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen eines Bewerbers, die sich nur über die Durchführung entsprechender Vorhaben oder ihrer weitgehenden Durchführung gewinnen lassen (VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004, Az.: VK 02/04; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2003, Az.: 203-VgK-35/2002), mithin um einen Eignungsnachweis.
  • VK Niedersachsen, 14.05.2004 - 203-VgK-13/04

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen; Nachprüfungsantrag im Rahmen eines

    Gehört ein Bieterunternehmen einem Konzernverbund oder einer Firmengruppe an, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes zumindest dann unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können (vgl. EuGH, Beschluss vom 02.12.1999, EuZW 2000, S. 110 ff. - Holst Italia; NZBau 2000, S. 149, 150; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2003, Az.: 203-VgK-35/2002).
  • VK Niedersachsen, 29.04.2004 - 203-VgK-11/04

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens;

  • VK Niedersachsen, 26.04.2004 - 203-VgK-10/04

    Referenzen für verbundenes Unternehmen anführbar

  • VK Niedersachsen, 07.10.2003 - 203-VgK-19/03

    Vergabeverfahren zu Sammlung und Transport von Hausmüll, Bioabfall, Sperrmüll,

  • VK Niedersachsen, 08.04.2005 - VgK-10/05

    Angebotsausschluss auf Grund eines unvollständigen Verzeichnisses der vom Bieter

  • VK Sachsen, 21.02.2005 - 1/SVK/008-05

    Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

  • VK Niedersachsen, 21.04.2004 - 203 VgK 10/04

    Europaweite Ausschreibung von verschiedenen Entsorgungsdienstleistungen im

  • VK Niedersachsen, 23.12.2003 - 203 VgK 37/03

    Vergabe der Altpapierentsorgung im Vergabenachprüfverfahren; Unverzüglichkeit der

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