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AG Berlin-Charlottenburg, 09.01.2003 - 204 C 197/02 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 204 C 197/02 (https://dejure.org/2003,27403)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 204 C 197/02 (https://dejure.org/2003,27403)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei Ausübung eines Rechts ohne das Erzielen eines erkennbaren Rechtsvorteils des Berechtigten; Zulässigkeit der Abgabe weiterer Unterlassungserklärungen einer Partei eines Rechtsstreits bzgl. des Streitgegenstands des Verfahrens
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 09.01.2003 - 204 C 197/02
- LG Berlin, 30.10.2003 - 52 S 31/03
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 09.01.2003 - 204 C 197/02
Die Verfolgung zusätzlicher kostenträchtiger Maßnahmen, ohne zunächst abzuwarten, ob der Schuldner nicht bereits die Verpflichtungen in einem anderen Verfahren akzeptiert, kann rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1091 [BGH 06.04.2000 - I ZR 76/98] ).
- LG Berlin, 30.10.2003 - 52 S 31/03
Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch des Erben wegen fremder …
Die Berufung der Kläger gegen das am 9. Januar 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 204 C 197/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.