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   AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20   

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https://dejure.org/2020,39376
AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 (https://dejure.org/2020,39376)
AG Duisburg, Entscheidung vom 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 (https://dejure.org/2020,39376)
AG Duisburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 (https://dejure.org/2020,39376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Schadensgrenze bei 1.800 EUR (?)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was ist ein "bedeutender Fremdschaden"? - Nach einer Fahrerflucht ist der Übeltäter nicht immer den Führerschein los

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hanau, 26.03.2019 - 4b Qs 26/19

    Bedeutender Fremdschaden ab 1.600,00 EUR

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
    Mit dem BayObLG ist das Gericht der Auffassung, dass bei der Bemessung der Wertgrenze nicht nur, aber eben auch auf den jährlich vom Statistischen Bundesamt berechneten und veröffentlichten Verbraucherpreisindex abgestellt werden kann; hiernach sind die Verbraucherpreise allein von 2002 bis 2018 um über 25% gestiegen (vgl. zur Berechnung LG Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -, Rn. 7, juris): hinzu kommt die seit dem Jahre 2018 eingetretene Preissteigerung.
  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
    In neuerer Zeit werden jedoch verbreitet auch Wertgrenzen von 1.400,00 EUR oder 1.500,00 EUR, in einzelnen Fällen auch von 1.600,00 EUR oder 1.800,00 EUR für angemessen erachtet (ausführlich zur aktuellen Rechtsprechung: BayObLG, Beschl. v. 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, BeckRS 2019, 38522, Rn. 17ff., beck-online).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2019 - 5 Qs 73/19

    Bedeutender Fremdschaden bei Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
    So sind beispielsweise die Preise für ein Standard-Bergungsfahrzeug zum Abtransport von liegen gebliebenen PKWs bis 7, 49 t zwischen den Jahren 2006 und 2016 um 35, 5 % angestiegen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. Dezember 2010 - 5 Qs 73/19 -, Rn. 7, juris, mit entsprechenden Quellen).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10

    Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ;

    Auszug aus AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Höhe des eingetretenen Fremdschadens i. S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB als bedeutend anzusehen ist, können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die ziviIrechtlich erstattungsfähig sind (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2010 - 111-3 RVs 72/10 -, Rn. 10, juris).
  • LG Krefeld, 30.08.2023 - 26NBs 38/23
    Selbst Bagatellschäden wie Lackkratzer oder -abschürfungen erfordern aufgrund der heute üblichen Fahrzeugkonstruktionen vergleichsweise erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa aufgrund der notwendigen Lackierungsarbeiten (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

    Beträge von 1.000,00 bis 2.000,00 EUR werden bereits bei völlig alltäglichen und (jedenfalls äußerlich) minimalen Schäden fällig (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

    Solche Schäden jedoch sind mit der Tötung oder nicht unerheblichen Verletzung eines Menschen, für die § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ebenfalls regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, nicht einmal ansatzweise zu vergleichen; es erscheint unangemessen, die Tötung oder erhebliche Verletzung eines Menschen auf eine Stufe mit solchen Bagatellschäden zu setzen (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

  • LG Krefeld, 30.08.2023 - 26 NBs 38/23
    Selbst Bagatellschäden wie Lackkratzer oder -abschürfungen erfordern aufgrund der heute üblichen Fahrzeugkonstruktionen vergleichsweise erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa aufgrund der notwendigen Lackierungsarbeiten (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

    Beträge von 1.000,00 bis 2.000,00 EUR werden bereits bei völlig alltäglichen und (jedenfalls äußerlich) minimalen Schäden fällig (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

    Solche Schäden jedoch sind mit der Tötung oder nicht unerheblichen Verletzung eines Menschen, für die § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ebenfalls regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, nicht einmal ansatzweise zu vergleichen; es erscheint unangemessen, die Tötung oder erhebliche Verletzung eines Menschen auf eine Stufe mit solchen Bagatellschäden zu setzen (AG Duisburg, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 204 Gs 146/20 -, juris; LG Krefeld, aaO).

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