Rechtsprechung
LG Köln, 01.12.2011 - 204 O 149/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2011 - 204 O 149/11
- LG Köln, 01.12.2011 - 204 O 149/11
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 5. Dezember 2011 wird der Beschluß des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Dezember 2011 - 204 O 149/11 - teilweise geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wie folgt neu gefaßt :.Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 10. Oktober 2011 wird der Kostenansatz der Kostenrechnung des Landgerichts Köln vom 23. September 2011 - 204 O 149/11 - in der Fassung der 1. Rechnung der Gerichtskasse Köln vom 26. September 2011 (Kassenzeichen 700 91669 xxxx) dahin geändert, daß die für die Entscheidung über die Anträge der Beteiligten zu 1) vom 26. Juli 2011 zu erhebenden Gerichtsgebühren EUR 400,-- betragen.
Rechtsprechung
LG Köln, 23.09.2011 - 204 O 149/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,99288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.09.2011 - 204 O 149/11
- LG Köln, 01.12.2011 - 204 O 149/11
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12