Rechtsprechung
BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Bedeutender Fremdschaden, Grenzwert, Entziehung der Fahrerlaubnis
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3, § 142, § 315b Abs. 1; StPO § 333, § 335, § 337, § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 349 Abs. 2, § 473 Abs. 1 S. 1
Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug
- IWW
- rewis.io
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- der-rechtsberater.de
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht - Reparaturkosten in Höhe von ca. 1.900 Euro netto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Grenzwert für bedeutenden Schaden jedenfalls bei 1.903,89 EUR
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahrerflucht
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 24.05.2019 - 52 Cs 708 J 109726/18
- AG Nürnberg, 24.05.2019 - 52 Cs 708 Js 109726/18
- BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19
Wird zitiert von ... (5)
- AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fremdschaden, Grenze
In neuerer Zeit werden jedoch verbreitet auch Wertgrenzen von 1.400,00 EUR oder 1.500,00 EUR, in einzelnen Fällen auch von 1.600,00 EUR oder 1.800,00 EUR für angemessen erachtet (ausführlich zur aktuellen Rechtsprechung: BayObLG, Beschl. v. 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, BeckRS 2019, 38522, Rn. 17ff., beck-online). - OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 1/21
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf eine Entziehung der …
Eine Beschränkung in diesem Sinne ist grundsätzlich zulässig und als solche wirksam, wenn sich der Gegenstand der Anfechtung als ein Teil der Entscheidung darstellt, der losgelöst von den nicht angegriffenen Entscheidungsteilen eine in sich selbstständige Prüfung und Beurteilung zulässt, wenn also lediglich Beschwerdepunkte angegriffen werden, die rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BayObLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, juris Rn. 9 m.w.N.). - LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung des Fahrzeughalters über …
Die Kammer weist am Rande noch darauf hin, dass ein bedeutender Fremdschaden nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes jedenfalls bei Reparaturkosten in Höhe von 1.903,89 EUR (netto) vorliegt (vgl. Beschluss vom 17.12.2019, Az.: 204 StRR 1940/19). - KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21
Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels
Die Frage, welche Schadenspositionen dabei außer den Reparaturkosten zu berücksichtigen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt, kann aber dahinstehen, da allein die - rechtskräftig festgestellten - Reparaturkosten von 3.096,34 Euro (netto) schon einen bedeutenden Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB darstellen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 204 StRR 1940/19 -, BeckRS 2019, 38522). - AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20 In neuerer Zeit werden jedoch verbreitet auch Wertgrenzen von 1.400,00 EUR oder 1.500,00 EUR, in einzelnen Fällen auch von 1.600,00 EUR oder 1.800,00 EUR für angemessen erachtet (ausführlich zur aktuellen Rechtsprechung: BayObLG, Beschl. v. 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19, BeckRS 2019, 38522, Rn. 17ff., beck-online).