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   AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12   

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https://dejure.org/2013,10867
AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12 (https://dejure.org/2013,10867)
AG Köln, Entscheidung vom 08.02.2013 - 205 C 3/12 (https://dejure.org/2013,10867)
AG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 205 C 3/12 (https://dejure.org/2013,10867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs bei Nichtanbieten einer freien Wohnung im gleichen Haus; Folgen der Planung von durchzuführenden Modernisierungsarbeiten in der freiwerdenden Wohnung für die Verpflichtung des Vermieters zum Anbieten dieser ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung - fehlender Alternativwohnraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Alternativwohnung angeboten: Eigenbedarfskündigung unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Vermieter hat Alternativwohnung nicht angeboten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: Anbietpflicht von Alternativwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Angebot einer Alternativwohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Alternativwohnung angeboten: Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich! (IMR 2013, 413)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 311/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Auszug aus AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12
    Anderenfalls ist die Geltendmachung des Kündigungsrechts rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (BGH vom 09.07.2003, VIII ZR 311/02, WUM 2003 463).

    Ausnahmsweise ist eine (berechtigte) Eigenbedarfskündigung daher dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare andere Wohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage zur Verfügung steht und er diese dem Mieter nicht anbietet, obwohl er die Wohnung erneut vermieten will (BGH vom 09.07.2003, VIII ZR 276/02; BGH vom 13.10.2010, VIII ZT 78/10 Rn. 14 nach juris).

  • BGH, 04.06.2008 - VIII ZR 292/07

    Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen

    Auszug aus AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12
    Das Gericht verkennt nicht, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH vom 04.06.2008, VIII ZR 292/07, NJW 2009 1141) eine Anbietpflicht zeitlich nur für die Wohnungen besteht, die dem Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zur Verfügung stehen.
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93

    Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters

    Auszug aus AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12
    Auch die vom Kläger ins Felde geführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.11.1993 (BVerfG, NJW 1994, 435) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • LG Hamburg, 17.07.2001 - 316 S 42/01
    Auszug aus AG Köln, 08.02.2013 - 205 C 3/12
    Er hätte insoweit den Beklagten die noch nicht renovierte und nach dem unbestrittenen Vortrag völlig identische Wohnung zu einem angemessenen Mietzins anbieten müssen (vgl. LG Hamburg vom 17.07.2001, 316 S 42/01, WUM 2001 554).
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