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   BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20   

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https://dejure.org/2020,25139
BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    E-Scooter, Kraftfahrzeug, Trunkenheitsfahrt, Promille-Grenze, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 1 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2; FeV § 4 Abs. 1 S. 2; StGB § 44 Abs. 1, § 61 Nr. 5, § 69 Abs. 1 S. 2, § 69a Abs. 2, § 315c Abs. 3, § 316 Abs. 2
    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

  • verkehrslexikon.de

    E-Scooter als Kraftfahrzeug und absolute Fahruntauglichkeit

  • beck-blog

    §§ 316, 44, 69, 69a StGB
    Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

  • IWW

    § 1 eKFV, § 1 Abs. 2 StVG
    EKFV; StVG

  • rewis.io

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

  • bussgeldsiegen.de

    E-Scooter - Trunkenheitsfahrt - Promille-Grenze bei Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    EScooter sind Kraftfahrzeuge

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    E-Scooter und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 736
  • NZV 2020, 582
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87

    Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    In einem solchen Fall muss das Gericht erkennen lassen, dass es ihm bewusst war, bei Ausnahmen vom Regelfall von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen zu dürfen (OLG Düsseldorf NZV 1988, 29; Valerius a.a.O. § 69 Rn. 194).

    Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (OLG Stuttgart NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf NZV 1988, 29).

  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Auch wenn der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass dieser Grenzwert generell für (alle) Führer von Kraftfahrzeugen gilt, und dies zusätzlich durch Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidungen zu Kraftradfahrern (BGHSt 22, 352) sowie Fahrrädern mit Hilfsmotor, sog. Mofa 25 (BGHSt 30, 251) und auch Führen eines abgeschleppten betriebsunfähigen PKW (BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit alkoholbedingte 2, = BGHSt 36, 341) zum Ausdruck gebracht.

    Im Übrigen würde auch ein eigener Grenzwert für jede Fahrzeugart zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer führen, was schon aus praktischen Gründen bedenklich wäre (so schon BGHSt 22, 352, 359).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    (1) Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. September 2003, Az. 4 StR 85/03, zitiert in juris, Rn. 31), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
  • OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86

    Ausnamsweise keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Bagatelltrunkenheitsfahrten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (OLG Stuttgart NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf NZV 1988, 29).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    (2) Die Wirkung der gesetzlichen Vermutung geht dahin, dass für die Feststellung der Ungeeignetheit eine sie explizit begründende Gesamtwürdigung nur erforderlich ist, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Ausnahmefall vorliegen könnte (BGH NStZ 2000, 26; Fischer a.a.O. § 69 Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag für sich genommen ebenfalls die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 8. März 2007, Az: 2 Ws 43/07, Beck-RS 2007, 11906, Ziffer II 2 c bb; Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O. § 69 Rn. 46; Valerius a.a.O. § 69 Rn. 143).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12. März 2020, Az: 4 StR 544/19, BeckRS 2020, 6550, Rn. 18).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    b) Ungeeignet ist der Täter nach ständiger Rechtsprechung, wenn eine Würdigung seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und subjektiven Umstände ergibt, dass die Teilnahme des Täters am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26. September 2003, Az: 2 StR 161/03, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 1 Ss 33/08

    Trunkenheit im Schiffsverkehr: Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Dem ist die Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Nürnberg Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 2 St OLG Ss 230/10 - juris Rn. 10 zum motorisierten Krankenfahrstuhl sowie OLG Hamburg Beschluss vom 19. Dezember 2016, Az: 1 Rev 76/16, juris, Rn. 7 für den sog. "Segway"; Schifffahrtsobergericht Brandenburg Urteil vom 11. Juni 2008, Az: 1 Ss 33/08, juris, Rn. 12 für die motorisierte Schifffahrt, LG München I Beschluss vom 29. November 2019 Az: 26 Qs 51/19 in VRS 138/20 S. 18, 19; LG München I Beschluss vom 30. Oktober 2019, Az: 1 J Qs 24/19 jug in VRS Bd. 138/20 S. 29, 31, inzident LG Dortmund Beschluss vom 8. November 2019 in SVR 2020, 194; LG Münster Beschluss vom 19. Dezember 2019, Az: 3 Qs-62 Js 773/19-61/19, Beck-RS 2019, 35480, Rn. 8; AG Dresden Urteil vom 11. Februar 2020, Az. 219 Cs 634 Js 55394/19, Blutalkohol 2020, 188) sowie die herrschende Meinung in der Literatur (König a.a.O. § 316 Rn. 67; Fischer StGB 67. Aufl. § 316 Rn. 25; Pegel in Münchener Kommentar zum StGB 3. Aufl. § 316 Rn. 37; Hecker in Schönke/Schröder StGB 30. Aufl. § 316 Rn. 8; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. § 316 Rn. 22; speziell zu E-Scootern: Kerkmann Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter NZV 2020, 161; Heß/Figgener Straßenverkehr unter Strom: Der E-Scooter ist überall NJW-Spezial 2019, 585; Engel Promillegrenze bei E-Scootern-Wo ist das Problem DAR 2020, 16, 17; a.A. Schefer Kritische Anmerkungen zur absoluten Fahruntüchtigkeit beim Führen eines EScooters NZV 2020, 239) gefolgt.
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
    Daher müssen sie auch nicht vom Vorsatz umfasst sein (BGH NJW 2015, 1834).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 104/18

    Regelmäßig keine parallele Anordnung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung

  • AG Dresden, 11.02.2020 - 219 Cs 634 Js 55394/19

    E-Scooter, Elketrokleinstfahrzeug, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG München I, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19

    Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit E-Scootern

  • BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00

    Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug

  • OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10

    Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Das widerspricht der Wertung des Verordnungsgebers, nach der solche Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind (§ 1 eKFV) sind und damit den dafür geltenden allgemeinen Vorschriften unterliegen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21); BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung verneint demgegenüber ein derart bestimmenden Einfluss auf die Indizwirkung des Regelbeispiels (vgl. ebenfalls zum Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB: im konkreten Fall das Regelfall bejahend: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (bei einer Strecke von 300 Metern); LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20, juris Rn. 20 (nachts Personenverkehr zu erwarten); LG München I, Beschluss vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 -, juris); Regelfall verneinend: LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 - juris (nur wenige Meter Fahrtstrecke); AG Dortmund, Urteil vom 21. Januar 2020 - 729 Ds - 060 Js 513/19 - 349/19, juris Rn. 23 (nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr)).

    So sind Elektrofahrräder innerhalb der Vorgaben des § 1 Abs. 3 StVG schon keine Kraftfahrzeuge (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20 - juris (Leitsatz)); E-Scooter, Segways und andere Fahrzeuge i.S.d. § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge VO) unterfallen hingegen dem Kraftfahrzeugbegriff (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (Leitsatz); Deutscher, a.a.O. Rn. 1735 m.w.N.; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann, 26. Aufl., eKFV § 1 Rn. 10, 11, 33).

  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    E-Scooter; Elektrokleinstfahrzeug; absolute Fahruntüchtigkeit; Entziehung der

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob auch für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters der für Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert von 1, 1 Promille ( BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 22-23, juris; BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 439/22 -, Rn. 4 und 6, juris) für die Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit heranzuziehen ist (dafür: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 9 - 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 8 - 14 und 17, juris und Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) -, Rn. 2, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21 -, Rn. 10, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351, Rn. 19 [indes ohne nähere Angaben zum verwendeten Fahrzeug, auf welches nur anhand der weiteren Ausführungen unter Rn. 23ff. geschlossen werden kann]; offengelassen: BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20 -, Rn. 9, juris).

    Der Gesetzgeber hat für E-Scooter keine Ausnahmeregelung geschaffen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 27, juris; OLG Frankfurt, a. a. O., Rn. 10).

    Dass eine Trunkenheitsfahrt ein einmaliges Versagen war, rechtfertigt es im Allgemeinen ebenfalls nicht, von der Regelvermutung abzusehen (KG Berlin, Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 Ss 103/80 -, juris), was auch für eine längere Fahrpraxis gilt ( Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, Rn. 20, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 38, juris).

  • LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22

    E-Scooter, Sozius, absolut fahruntüchtig, Hände am Lenker, Trunkenheitsfahr

    aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

    a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

  • LG Osnabrück, 16.10.2020 - 10 Qs 54/20

    Für E-Scooter-Fahrer gelten strafrechtlich dieselben Promillegrenzen wie für

    Dieses ist im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezüglich der Fahruntüchtigkeit infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht der Fall, so dass zur Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit auf den Grenzwert von 1, 1 ‰ abzustellen ist und eine strafbare Trunkenheitsfahrt regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB begründet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 [Rn. 14, 15, 27] - nach juris).
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Die dort niedergelegten Regelungen stellen in einzelnen Bereichen Abweichungen von den für Kraftfahrzeugen geltenden Vorschriften dar und bestätigen daher, dass es sich auch bei solchen Fortbewegungsmitteln grundsätzlich um Kraftfahrzeuge handelt (BGH, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 4 StR 366/20 = BeckRS 2021, 8703; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020, Az. 205 StRR 216/20 = SVR 2020, 397 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug,

    Die Frage, die das Landgericht im Anschluss an die soweit ersichtlich einhellige obergerichtliche Rechtsprechung (KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22); KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21), juris Rn. 16 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 16. März 2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351 Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 ? 205 StRR 216/20) bejaht hat, bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Da in Teilen der strafgerichtlichen Rechtsprechung der Führung eines E-Scooter im Straßenverkehr keine höhere Gefährlichkeit als der eines Pedelecs bzw. eines Fahrrads ohne Elektromotor zugemessen wurde und das Vorliegen sonstiger günstiger Faktoren in den Tatumständen, wie z.B. nur kurze gefahrene Strecken, festzustellen waren, bestanden aus Verhältnismäßigkeitsgründen Bedenken gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und es wurde anstelle der Entziehung einer Fahrerlaubnis ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt (vgl. LG Dortmund, B.v. 7.2.2020 - 31 Qs 1/20 - juris; a.A. BayOStLG, B.v. 24.7.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; LG Stuttgart, B.v. 12.3.2021 - 18 Qs 15/21 - juris).
  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Bei E-Scootern handelt es sich um (Kraft)Fahrzeuge im Sinne des § 316 StGB, für die auch der Grenzwert von 1, 1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers Anwendung findet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20).

    Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Wuppertal, Beschluss vom 02.02.2022 - 25 Qs 63/21, BeckRS 2022, 1255).

  • LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in

  • OLG Dresden, 04.11.2023 - 1 OLG 21 Ss 297/22

    E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug, absolute Fahruntauglichkeit,

  • OLG Frankfurt, 04.10.2021 - 1 Ss 113/21

    Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern von E-Scootern

  • LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22

    Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem

  • VG Koblenz, 28.06.2023 - 4 N 486/23

    Vollstreckungsrecht, Fahrerlaubnisrecht

  • LG Köln, 21.04.2023 - 117 Qs 59/23
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