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   BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20706
BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, Alleinrennen, höchst mögliche Geschwindigkeit

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 56 Abs. 2, § 315d Abs. 5
    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen konkreter Gefahr und den durch die Unübersichtlichkeit der Strecke begründetem Risiko

  • beck-blog

    Alleinrennen mit Unfall: Schwiegermutter in spe tot - Das kann sogar Bewährungsaussetzung bringen...

  • IWW

    § 56 Abs. 2 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d StGB, § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315d Abs. 5 StGB

  • rewis.io

    Geschwindigkeit, Freiheitsstrafe, Revision, Schuldspruch, Angeklagte, Fahrzeug, Unfall, Strafzumessung, Fahrerlaubnis, Anklage, Tateinheit, Verletzung, Gefahr, Generalstaatsanwaltschaft, konkrete Gefahr, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Alleinrennen - Höchst mögliche Geschwindigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbotenes "Allein-Rasen (§ 315d StGB) - relative Höchstgeschwindigkeit maßgeblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbotenes "Allein-Rasen" (§ 315d StGB) - relative Höchstgeschwindigkeit maßgeblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 384
  • NZV 2020, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    bb) Unabhängig davon setzt eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB - gleiches gilt für § 315c Abs. 1 Nr. 2e StGB - einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der konkreten Gefahr und den Risiken an unübersichtlichen Stellen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019, 4 StR 130/19, StV 2019, 812-813, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    Vielmehr setzt Vorsatz in diesem Sinne voraus, dass dem Angeklagten die Kenntnis der Umstände, die einen konkreten Gefahrenerfolg als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, anzulasten ist (so für die gleichgelagerte Fragestellung bei § 315c Abs. 1 StGB BGH, Beschluss vom 18. November 2017, 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    Zwischen der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Tötung bestünde gegebenenfalls Tateinheit (BGH, Urteil v. 22. August 1996, 4 StR 267/96, NStZ-RR 1997, 18, bei Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Um dem Renncharakter auf Tatbestandsebene Ausdruck zu verleihen, setze die Regelung voraus, dass der Täter in der Absicht handele, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris, Rn. 17 f.), was dolus directus ersten Grades erfordere und auf die relativ höchstmöglich erzielbare Geschwindigkeit abstelle, die sich aus der Zusammenschau der fahrzeugspezifischen Beschleunigung beziehungsweise der Höchstgeschwindigkeit, des subjektiven Geschwindigkeitsempfindens, der Verkehrslage und der Witterungsbedingungen ergebe (vgl. ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19 -, juris, Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 5. Mai 2020 - III-1 RVs 45/20 -, NStZ-RR 2020, S. 224 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20 -, BeckRS 2020, 17421 Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 -, juris, Rn. 1; a.A. zuvor LG Stade, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 132 Qs 88/18 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dabei können die Kenntnis des Täters von der Fahrtstrecke und den sich dabei ergebenden Gefahrenstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 5 und 20; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 32), sein vorangegangenes Fahrverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 267/96 Rn. 6), Erfahrungen des Täters aus dem bisherigen Fahrtverlauf, aber auch die Nähe des drohenden Unfalls (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 74) Indizien für eine hinreichend konkrete Vorstellung des Täters von der drohenden Gefahr und deren Billigung sein.
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Ein solcher Zusammenhang lässt sich allerdings nicht feststellen, da die sich im Unfallereignis realisierende konkrete Gefahr vorliegend nur gelegentlich des zu schnellen Fahrens des Angeklagten entstanden ist und auch ohne eine etwaige Unübersichtlichkeit der Unfallörtlichkeit eingetreten wäre (vgl. BGH Beschl. v. 05.06.2019 - 4 StR 130/19, BeckRS 2019, 15077 Rn. 19; BayObLG Beschl. v. 22.07.2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 23).
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