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AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 207 C 61/11 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 207 C 61/11 (https://dejure.org/2011,26082)
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Volltextveröffentlichung
- damm-legal.de
§ 3 ZPO
Streitwert für Fax-Spam beträgt 7.500,00 EUR
Kurzfassungen/Presse (2)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Spam
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Streitwert 7500 Euro für rechtswidrigen Fax-Spam
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 207 C 61/11
Dementsprechend werden von den Instanzgerichten bei auf Unterlassung unerwünschter e-mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte zwischen 5.000,00 und 10.000,00 EUR angenommen, wobei die Beeinträchtigung durch e-mail-Werbung an sich weniger beeinträchtigend ist (vgl. zur Höhe der Streitwertbemessung insgesamt KG, MMR 2003, 595; LG Berlin, MMR 2004, 44 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.06.2004 - 3 0 195/04 - und MMR 2005, 78). - LG Rostock, 24.06.2003 - 1 S 49/03
E-Cards im Wahlkampf
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 207 C 61/11
Dementsprechend werden von den Instanzgerichten bei auf Unterlassung unerwünschter e-mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden regelmäßig Streitwerte zwischen 5.000,00 und 10.000,00 EUR angenommen, wobei die Beeinträchtigung durch e-mail-Werbung an sich weniger beeinträchtigend ist (vgl. zur Höhe der Streitwertbemessung insgesamt KG, MMR 2003, 595; LG Berlin, MMR 2004, 44 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.06.2004 - 3 0 195/04 - und MMR 2005, 78). - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 207 C 61/11
Sie bürdet diesem nicht nur Kosten auf, sondern führt durch eine zeitweilige Blockade des Faxanschlusses auch zu einer Behinderung des Geschäftsbetriebs (vgJ. BGHj NJW 1996, 660).