Rechtsprechung
AG Köln, 15.02.2019 - 208 C 188/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlungsanspruch eines Mieters für zu viel gezahlte Miete durch Anwendung der Mietpreisbegrenzung für das Gebiet der Stadt Köln mit angespanntem Wohnungsmarkt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in NRW unwirksam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in Nordrhein-Westfalen unwirksam (IMR 2019, 182)
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.02.2019 - 208 C 188/18
- LG Köln, 26.11.2020 - 6 S 57/19
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 19.12.2019 - 221 C 200/19
Die Mietpreisbremse gilt nicht in NRW!
In Bezug auf die zuletzt genannten Dokumente hat bereits die Parallelabteilung am Amtsgericht Köln, Schlussurteil vom 29.1.2019, Az. 208 C 188/18, entschieden, dass eine ausreichende Begründung nicht vorliegt, weil in den Dokumenten nur die abstrakten Kriterien und deren Gewichtung genannt werden, die eine Annahme des "angespannten Wohnungsmarktes" begründen sollen.