Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1984 - 209/83   

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EuGH, 12.07.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,1251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ferriera Valsabbia / Kommission

    1 . VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BEDEUTUNG

  • EU-Kommission

    Ferriera Valsabbia / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße gemäß Artikel 64 EGKS-Vertrag im Hinblick auf die Einhaltung der Klagefrist; Verstoß wegen überhöhter Preisforderungen beim Verkauf von Betonstahl, Knüppel und Walzdraht im ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33 Abs. 1; ; Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 39 Abs. 1; ; Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 39 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BEDEUTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.1975 - 64/74

    Reich / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20.2. 1975 in der Rechtssache 64/74, Reich, Slg. 1975, 261) komme es darauf an, ob der Schuldner oder die handelnde Person die "gewöhnliche Sorgfalt" gezeigt habe.

    16 Folglich müsse - wie der Gerichtshof im Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 64/74 (Reich, Slg. 1975, 261) festgestellt habe - bei der Beurteilung der Frage, ob ein Fall höherer Gewalt vorliege, darauf abgestellt werden, ob die handelnde Partei mit der gewöhnlichen Umsicht vorgegangen sei, ob sie also die Sorgfalt und Aufmerksamkeit an den Tag gelegt habe, die erforderlich seien, um unvorhergesehenen Situationen zu begegnen.

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Soweit der Begriff der höheren Gewalt eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz darstelle, sei er eng auszulegen, wie es der Gerichtshof mehrfach, unter anderem im Urteil vom 18. März 1980 (Valsabbia und andere, Slg. 1980, 907, 1022), getan habe.
  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 209/83
    Auch wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, verlangt er doch, daß es sich um ungewöhnliche, vom Willen des Betroffenen unabhängige Schwierigkeiten handelt, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen (s. Urteil vom 9.2. 1984 in der Rechtssache 284/82, Busseni, Slg. 1984, 557.
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Da die Klage am 13. Dezember 1994 eingereicht worden sei, sei sieoffensichtlich unzulässig, weil verspätet (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Juni 1980in der Rechtssache 108/79, Belfiore/Kommission, Slg. 1980, 1769, vom 12. Juli 1984in der Rechtssache 209/83, Ferriera Valsabbia/Kommission, Slg. 1984, 3089,Randnr. 14, und Cockerill-Sambre/Kommission, Randnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - 209/83 -, juris Rn. 21 f.
  • EuG, 22.01.2015 - T-488/13

    GEA Group / HABM (engineering for a better world) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Begriff der höheren Gewalt trifft daher nicht auf eine Situation zu, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu verhindern (Urteil vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission, 209/83, Slg, EU:C:1984:274, Rn. 22, und Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg, EU:C:2005:28, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.10.1987 - I 209/83   

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https://dejure.org/1987,5146
FG Hamburg, 15.10.1987 - I 209/83 (https://dejure.org/1987,5146)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.1987 - I 209/83 (https://dejure.org/1987,5146)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - I 209/83 (https://dejure.org/1987,5146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1988, 882
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Sie beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts des Saarlandes (FG) vom 8. März 1985 I 209/83 die Körperschaftsteuerbescheide 1979 und 1980 sowie die Gewerbesteuermeßbescheide 1979 und 1980, alle vom 14. Februar 1983, in der Form der Einspruchsentscheidung vom 5. September 1983 dahin zu ändern, daß bei der Ermittlung des Gewinns und des Gewerbeertrages folgende Beträge nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen angesetzt werden:.
  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Ausfallversicherer bereits eine konkrete Deckungszusage erteilt hat (so der Fall bei FG Hamburg vom 15.10.1987 - I 209/83, EFG 1988, 165) oder wenn die Deckung nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages zumindest nicht ernsthaft zweifelhaft ist ( Christiansen DStZ 1995, 385 [390]).
  • FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 178/94

    Körperschaftsteuer; Tantiemenzahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Das erkennende Gericht hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden, internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. Urteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Juni 1989, aaO.).
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 135/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung einer Überstunden-Vergütung mit beherrschenden

    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden, internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. z.B. Urteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Juni 1989, aaO.).
  • FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 259/93

    Körperschaftsteuer; Pensionszusage und Direktversicherung zugunsten des Ehemannes

    Gleichwohl zwingt diese nicht unbedeutende Abweichung vom Durchschnitt solcher Unternehmen, die hinsichtlich Branche, Umsatz und Zahl der Beschäftigten dem der Klägerin entsprechen, noch nicht zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen Denn der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei kleineren und mittleren Unternehmen den betriebsinternen Daten eine höhere Aussagekraft zukommt als externen Vergleichszahlen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 29/85, BStBl II 1989, 854).
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 136/93

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer

    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. z.B. Urteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Juni 1989, aaO.).
  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94

    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsführer ausschließlich die Gesellschafter oder deren nahe Angehörige sind, stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden, internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. z. B. Urteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 a.a.O.).
  • FG Saarland, 30.09.1992 - 1 K 367/91

    Körperschaftsteuer; überhöhte Gehaltszahlung

    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden, internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. z.B. Urteil vom 8. März 1985 I 209/83; insoweit bestätigt durch BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 aaO.).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.02.1986 - V 209/83   

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https://dejure.org/1986,23376
FG Hamburg, 12.02.1986 - V 209/83 (https://dejure.org/1986,23376)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.1986 - V 209/83 (https://dejure.org/1986,23376)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - V 209/83 (https://dejure.org/1986,23376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 209/83   

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https://dejure.org/1984,14431
Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,14431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.05.1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,14431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 209/83 (https://dejure.org/1984,14431)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ferriera Valsabbia SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS - Quotenregelung für die Stahlerzeugung - Höhere Gewalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 209/83
    Der tatsächliche und juristische Zusammenhang, in dem der Gerichtshof im Urteil vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82 (Busseni/Kommission, Slg. 1984, 557) ebenfalls die Berufung auf höhere Gewalt zurückgewiesen hat, weist mehr Ähnlichkeit mit der vorliegenden Rechtssache auf.
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 209/83
    und 264/78 sowie 31, 39, 83 und 85/79 (Ferriera Valsabbia SpA und andere/ Kommission, Slg. 1980, 907).
  • EuGH, 16.11.1983 - 188/82

    Thyssen AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 209/83
    Ein neues Kriterium würde der Rechtsprechung des Gerichtshofes hingegen hinzugefügt durch analoge Anwendung der Rechtsausführungen in den Randnummern 21 bis 24 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes (Viene Kammer) vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82 (Thyssen AG/Kommission, Slg. 1983, 3721).
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