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Rechtsprechung
   EGMR, 07.07.2011 - 20999/05   

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EGMR, 07.07.2011 - 20999/05 (https://dejure.org/2011,14341)
EGMR, Entscheidung vom 07.07.2011 - 20999/05 (https://dejure.org/2011,14341)
EGMR, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 20999/05 (https://dejure.org/2011,14341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 EMRK; Art. 104 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
    Unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch eine Nacktunterbringung in einer deutschen Haftanstalt (Unterbringung in einer Sicherheitszelle: reißfeste Kleidung; Beweismaßstab: nicht widerlegte Vermutung)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum; Haftraum für drei Personen mit einer Toilette ohne Sichtschutzwand oder Vorhang; Annahme eines absoluten Verbots der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen in öffentlichem Gewahrsam nach ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HELLIG v. GERMANY

    Art. 3, Art. 41 MRK
    Remainder inadmissible Violation of Art. 3 (substantive aspect) Non-pecuniary damage - award (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftbedingungen gerügt

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • 123recht.net (Pressemeldung, 07.07.2011)

    Deutschland wegen Umgangs mit Häftling verurteilt // Inhaftierter blieb eine Woche nackt in Sicherheitszelle

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Siebentägige Unterbringung eines Häftlings in Sicherheitszelle ohne Bekleidung war konventionswidrig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Siebentägige Unterbringung eines Häftlings in Sicherheitszelle ohne Bekleidung war konventionswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EGMR: Siebentägige Unterbringung eines Häftlings ohne Bekleidung verstößt gegen Menschenrechtskonvention - Verstoß gegen Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EGMR rügt Haftbedingungen: Eine Woche nackt in der "Beruhigungszelle"

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2173
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Vorwürfe über Misshandlungen auf geeignete Beweise gestützt werden müssen (siehe u.a. J. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 54810/00, Rdnr. 67, ECHR 2006 IX; und sinngemäß K. ./. Deutschland, 22. September 1993, Rdnr. 30, Serie A Band 269).
  • EGMR, 03.11.2009 - 10049/04

    STASZEWSKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Wird gegen eine Person, der die Freiheit entzogen wird, körperlicher Zwang angewendet, der durch ihr Verhalten nicht unbedingt erforderlich gemacht wurde, so beeinträchtigt dies die Menschenwürde dieser Person und stellt grundsätzlich eine Verletzung des in Artikel 3 anerkannten Rechts dar (siehe u.a. Ribitsch ./. Österreich, 4. Dezember 1995, Rdnr. 38, Serie A Band 336 und Staszewska ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 10049/04, Rdnr. 53, 3. November 2009).
  • EGMR, 28.01.1994 - 17549/90

    HURTADO c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Eine Behandlung wurde dann als "erniedrigend" erachtet, wenn sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qual und Unterlegenheit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und zu entwürdigen und möglicherweise ihren körperlichen oder moralischen Widerstand zu brechen (siehe Hurtado ./. Schweiz, 28. Januar 1994, Stellungnahme der Kommission, Rdnr. 67, Serie A Band 280), oder wenn das Opfer dazu gebracht wurde, gegen seinen Willen oder sein Gewissen zu handeln (siehe z.B. Dänemark, Norwegen, Schweden und Niederlande ./. Griechenland (der "Fall Griechenland"), Individualbeschwerden Nrn. 3321/67, 3322/67, 3323/67 und 3344/67, Bericht der Kommission vom 5. November 1969, Jahrbuch 12, S. 186 und Keenan ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27229/95, Rdnr. 110, ECHR 2001-III).
  • EGMR, 03.04.2001 - 27229/95

    KEENAN v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Eine Behandlung wurde dann als "erniedrigend" erachtet, wenn sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qual und Unterlegenheit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und zu entwürdigen und möglicherweise ihren körperlichen oder moralischen Widerstand zu brechen (siehe Hurtado ./. Schweiz, 28. Januar 1994, Stellungnahme der Kommission, Rdnr. 67, Serie A Band 280), oder wenn das Opfer dazu gebracht wurde, gegen seinen Willen oder sein Gewissen zu handeln (siehe z.B. Dänemark, Norwegen, Schweden und Niederlande ./. Griechenland (der "Fall Griechenland"), Individualbeschwerden Nrn. 3321/67, 3322/67, 3323/67 und 3344/67, Bericht der Kommission vom 5. November 1969, Jahrbuch 12, S. 186 und Keenan ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27229/95, Rdnr. 110, ECHR 2001-III).
  • EGMR, 10.07.2001 - 33394/96

    PRICE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Die Beurteilung dieses Mindestmaßes ist relativ; sie hängt von den gesamten Umständen des Falls wie der Dauer der Behandlung, ihren körperlichen oder seelischen Folgen und zuweilen dem Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers ab (siehe u.a., Price ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 33394/96, Rdnr. 24, ECHR 2001-VII und J., a.a.O., Rdnr. 67).
  • EGMR, 04.12.1995 - 18896/91

    RIBITSCH c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Wird gegen eine Person, der die Freiheit entzogen wird, körperlicher Zwang angewendet, der durch ihr Verhalten nicht unbedingt erforderlich gemacht wurde, so beeinträchtigt dies die Menschenwürde dieser Person und stellt grundsätzlich eine Verletzung des in Artikel 3 anerkannten Rechts dar (siehe u.a. Ribitsch ./. Österreich, 4. Dezember 1995, Rdnr. 38, Serie A Band 336 und Staszewska ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 10049/04, Rdnr. 53, 3. November 2009).
  • EKMR, 24.01.1968 - 3321/67

    GOVERNMENT OF DENMARK v. THE GOVERNMENT OF GREECE ; GOVERNMENT OF NORWAY v. THE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Eine Behandlung wurde dann als "erniedrigend" erachtet, wenn sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qual und Unterlegenheit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und zu entwürdigen und möglicherweise ihren körperlichen oder moralischen Widerstand zu brechen (siehe Hurtado ./. Schweiz, 28. Januar 1994, Stellungnahme der Kommission, Rdnr. 67, Serie A Band 280), oder wenn das Opfer dazu gebracht wurde, gegen seinen Willen oder sein Gewissen zu handeln (siehe z.B. Dänemark, Norwegen, Schweden und Niederlande ./. Griechenland (der "Fall Griechenland"), Individualbeschwerden Nrn. 3321/67, 3322/67, 3323/67 und 3344/67, Bericht der Kommission vom 5. November 1969, Jahrbuch 12, S. 186 und Keenan ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 27229/95, Rdnr. 110, ECHR 2001-III).
  • EGMR, 06.04.2000 - 26772/95

    LABITA c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Bei der Würdigung dieser Beweise wendet er Gerichtshof den Beweismaßstab "über jeden vernünftigen Zweifel hinaus" an, fügt jedoch hinzu, dass ein solcher Beweis auch aus dem gleichzeitigen Vorliegen hinreichend gewichtiger, eindeutiger und konkordanter Schlussfolgerungen oder ähnlicher unwiderlegter Tatsachenvermutungen folgen kann (siehe Irland ./. Vereinigtes Königreich, 18. Januar 1978, Rdnr. 161 in fine, Serie A Band 25; Labita ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 26772/95, Rdnr. 121, ECHR 2000-IV und J., a.a.O., Rdnr. 67).
  • EGMR, 22.09.1993 - 15473/89

    KLAAS c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Vorwürfe über Misshandlungen auf geeignete Beweise gestützt werden müssen (siehe u.a. J. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 54810/00, Rdnr. 67, ECHR 2006 IX; und sinngemäß K. ./. Deutschland, 22. September 1993, Rdnr. 30, Serie A Band 269).
  • EGMR, 19.04.2001 - 28524/95

    PEERS v. GREECE

    Auszug aus EGMR, 07.07.2011 - 20999/05
    Darüber hinaus berücksichtigt der Gerichtshof bei der Prüfung, ob eine Behandlung im Sinne von Artikel 3 "erniedrigend" ist, unter anderem die Frage, ob mit der Behandlung eine Demütigung oder Entwürdigung der betroffenen Person beabsichtigt wurde, auch wenn die Feststellung einer Verletzung von Artikel 3 nicht schlüssig ausgeschlossen werden kann, wenn es an einer solchen Absicht fehlt (siehe Raninen ./. Finnland, 16. Dezember 1997, Rdnr. 55, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997 VIII; Peers ./. Griechenland, Individualbeschwerde Nr. 28524/95, Rdnrn. 68 und 74, ECHR 2001-III; und J., a.a.O., Rdnr. 68).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Soweit das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der Selbstverletzung oder Selbsttötung, der auch durch das Bereitstellen von Spezialkleidung (der Gerichtshof spricht von reißfester Kleidung) nicht begegnet werden kann, nicht eindeutig festgestellt wurde, ist der Gefangene durch die Entziehung der Kleidung bei gleichzeitiger Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ausgesetzt, die gegen Artikel 3 der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstößt (siehe im Einzelnen EGMR, Hellig v. Germany, Urteil vom 7. Juli 2011 - 20999/05 -, § 56 f.).
  • EGMR, 06.10.2015 - 80442/12

    Cécile Lecomte

    Eine Behandlung wurde vom Gerichtshof für "unmenschlich" gehalten, weil sie unter anderem vorsätzlich erfolgte, sich über Stunden erstreckte und entweder zu einer tatsächlichen Verletzung des Körpers oder zu intensivem körperlichen oder mentalen Leiden führte und auch als "erniedrigend", weil sie so geartet war, dass sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qualen und Minderwertigkeit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und entwürdigen (siehe z.B. Kudla, a.a.O., Rdnr. 92; Kalashnikov, a.a.O., Rdnr. 95 und H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20999/05, Rdnr. 51, 7. Juli 2011).
  • VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 19.31331

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer aus dem Gazastreifen

    Eine Behandlung wurde dann als "erniedrigend" erachtet, wenn sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qual und Unterlegenheit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und zu entwürdigen und möglicherweise ihren körperlichen oder moralischen Widerstand zu brechen" (EGMR, U.v. 7.7.2011 - 20999/05 - juris Rn. 51).
  • VG München, 20.11.2018 - M 1 K 17.39851

    Asylantrag eines kurdischen Volkszugehörigen

    Ob ein solches Mindestmaß gegeben ist, hängt von den gesamten Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Wirkungen sowie von Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, E. v. 7.7.2011 - 20999/05 - juris).
  • VG München, 17.12.2019 - M 30 K 17.45999

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder

    Eine Behandlung wurde vom Gerichtshof für "unmenschlich" gehalten, weil sie unter anderem vorsätzlich erfolgte, sich über Stunden erstreckte und entweder zu einer tatsächlichen Verletzung des Körpers oder zu intensivem körperlichen oder mentalen Leiden führte und auch als "erniedrigend", weil sie so geartet war, dass sie bei den Opfern Gefühle der Angst, Qualen und Minderwertigkeit hervorrief, die geeignet waren, sie zu demütigen und entwürdigen (siehe z.B. Kudla, a.a.O., Rdnr. 92; Kalashnikov, a.a.O., Rdnr. 95 und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20999/05, Rdnr. 51, 7.
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Rechtsprechung
   EGMR, 26.09.2012 - 20999/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,88172
EGMR, 26.09.2012 - 20999/05 (https://dejure.org/2012,88172)
EGMR, Entscheidung vom 26.09.2012 - 20999/05 (https://dejure.org/2012,88172)
EGMR, Entscheidung vom 26. September 2012 - 20999/05 (https://dejure.org/2012,88172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HELLIG CONTRE L'ALLEMAGNE

    Informations fournies par le gouvernement concernant les mesures prises permettant d'éviter de nouvelles violations. Versement des sommes prévues dans l'arrêt (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HELLIG AGAINST GERMANY

    Information given by the government concerning measures taken to prevent new violations. Payment of the sums provided for in the judgment (englisch)

Verfahrensgang

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