Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 26.10.2015

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091, 21 B 14.2092   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48897
VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091, 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,48897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2015 - 21 B 14.2091, 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,48897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 21 B 14.2091, 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,48897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, § 4 Nr. 22 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Richtlinie 2006/112/EG (MWSt-RL)
    Umsatzsteuerrecht: Für Nachhilfeinstitute geltende Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer | Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung; Nachhilfeinstitut; Nachhilfelehrer; Ordnungsgemäße Prüfungsvorbereitung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, § 4 Nr. 22 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Richtlinie 2006/112/EG (MWSt-RL)
    Umsatzsteuerrecht: Für Nachhilfeinstitute geltende Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer | Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung; Nachhilfeinstitut; Nachhilfelehrer; Ordnungsgemäße Prüfungsvorbereitung

  • rewis.io

    Umsatzsteuerbefreiung für ein Nachhilfeinstitut

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, § 4 Nr. 22 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Richtlinie 2006/112/EG (MWSt-RL)
    Umsatzsteuerrecht: Für Nachhilfeinstitute geltende Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer | Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung; Nachhilfeinstitut; Nachhilfelehrer; Ordnungsgemäße Prüfungsvorbereitung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U.v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

    24 2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U.v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - NVwZ 2014, 378/379).

    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U.v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

    25 1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U.v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die von ihm eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - NVwZ 2014, 378/379).

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 B 09.140

    Umsatzsteuerbefreiung für ein Nachhilfeinstitut - Vorbereitung auf einen Beruf

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) folgend festgestellt, dass ein Nachhilfeinstitut ordnungsgemäß im Sinn des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst.

    Zu diesem Maßstab hat der Senat im Urteil vom 30. September 2010 (21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) folgend festgestellt, dass ein Nachhilfeinstitut ordnungsgemäß im Sinn des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst.

    Zu diesem Maßstab hat der Senat im Urteil vom 30. September 2010 (21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) ausgeführt:.

  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    14 3. Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 25. Januar 2013 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-319/12 ausgesetzt und nach Ergehen dieser Entscheidung (EuGH, U.v. 28.11.2013 - C- 319/12 - BeckRS 2013, 82246) mit Beschluss vom 25. September 2014 fortgesetzt.

    Denn Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwSt-RL legt nicht fest, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Modalitäten die vergleichbare Zielsetzung anerkannt werden kann (vgl. EuGH, U.v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246).

    16 3. Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 25. Januar 2013 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-319/12 ausgesetzt und nach Ergehen dieser Entscheidung (EuGH, U.v. 28.11.2013 - C- 319/12 - BeckRS 2013, 82246) mit Beschluss vom 25. September 2014 fortgesetzt.

    Denn Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwSt-RL legt nicht fest, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Modalitäten die vergleichbare Zielsetzung anerkannt werden kann (vgl. EuGH, U.v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-291/03

    MyTravel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für Reisebüros -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    24 2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U.v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

    25 1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U.v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U.v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U.v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).

    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U.v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U.v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 22/10

    Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U.v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U.v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).

    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U.v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U.v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-434/05

    Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Die Unterrichtstätigkeit wird nicht allein durch die Beziehung zwischen den Lehrkräften und den Schülern geprägt, sondern auch durch den organisatorischen Rahmen der fraglichen Einrichtung (vgl. EuGH, U.v. 14.6.2007 - C-434/05 - juris).

    Die Unterrichtstätigkeit wird nicht allein durch die Beziehung zwischen den Lehrkräften und den Schülern geprägt, sondern auch durch den organisatorischen Rahmen der fraglichen Einrichtung (vgl. EuGH, U.v. 14.6.2007 - C-434/05 - juris).

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U.v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U.v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15

    Vorschulkind; Schulkind; Klageänderung; Nachhilfeinstitut; Lehrkraft; Eignung;

    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und Urt. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris, VHG München, Urt. v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, juris).

    Der VGH München (Urt. v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, juris, v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 -, juris) hat zur 25 %-Mindest-Grenze ausgeführt:.

    Die 25%-Forderung ist auch deswegen geboten, um sicherzustellen, dass fachlich und pädagogisch voll ausgebildete Nachhilfelehrer bei auftretenden fachlich und/oder pädagogischen Fragen den sonstigen Lehrkräften in zureichendem Maße unterstützend zur Verfügung stehen (Bay. VGH, Urt., v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, Rnr. 33, 35, juris; Brockmann/Littmann/Schippmann, Nds. SchulG , Stand: Juni 2016, § 140 Anm. Anm.5, Seite 6).

  • OVG Hamburg, 25.06.2020 - 5 Bf 370/19

    Bescheinigung für berufsvorbereitende Lehrgänge, hier: Umgang mit Waffen und

    Das Merkmal der "ordnungsgemäßen Vorbereitung" stellt damit qualitative Anforderungen an die die Berufs- bzw. Prüfungsvorbereitung betreibende Einrichtung und die von ihr eingesetzten Lehrkräfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2017, 9 C 5.16, BVerwGE 158, 387, juris Rn. 16; Urt. v. 3.12.1976, VII C 73.75, Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 1, juris Rn. 18; VGH München, Urt. v. 26.10.2015, 21 B 14.2091, juris Rn. 19; OVG Münster, Urt. v. 7.5.2009, 14 A 2934/07, juris Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50118
VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 21 B 14.2092 (https://dejure.org/2015,50118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).

    1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U. v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die von ihm eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - NVwZ 2014, 378/379).

  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 25. Januar 2013 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-319/12 ausgesetzt und nach Ergehen dieser Entscheidung (EuGH, U. v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246) mit Beschluss vom 25. September 2014 fortgesetzt.

    Denn Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwSt-RL legt nicht fest, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Modalitäten die vergleichbare Zielsetzung anerkannt werden kann (vgl. EuGH, U. v. 28.11.2013 - C-319/12 - BeckRS 2013, 82246).

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 B 09.140

    Umsatzsteuerbefreiung für ein Nachhilfeinstitut - Vorbereitung auf einen Beruf

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) folgend festgestellt, dass ein Nachhilfeinstitut ordnungsgemäß im Sinn des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst.

    Zu diesem Maßstab hat der Senat im Urteil vom 30. September 2010 (21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178) ausgeführt:.

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 22/10

    Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U. v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U. v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Es fehlt wiederum an der Gleichartigkeit der Leistungen, weil sich der Kontext, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, wesentlich unterscheidet (vgl. dazu BFH, U. v. 2.7.2014 - XI R 22/10 - juris unter Hinweis auf EuGH, U. v. 23.04.2009 - C-357/07 - juris).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-291/03

    MyTravel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für Reisebüros -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    1.2.1 Die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene Konkretisierung des Begriffs "ordnungsgemäße" Prüfungsvorbereitung durch den Senat verletzt nicht das Gebot, nationale Vorschriften so weit wie möglich dahin auszulegen, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - vgl. dazu EuGH, U. v. 6.10.2005 - C-291/03 - juris; BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-434/05

    Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Die Unterrichtstätigkeit wird nicht allein durch die Beziehung zwischen den Lehrkräften und den Schülern geprägt, sondern auch durch den organisatorischen Rahmen der fraglichen Einrichtung (vgl. EuGH, U. v. 14.6.2007 - C-434/05 - juris).
  • VG Würzburg, 13.04.2011 - W 6 K 11.154
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    (VG Würzburg, Entscheidung vom 13. April 2011, Az.: W 6 K 11.154).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2092
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlichrechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und U. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht