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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1991 - 21 B 2540/90   

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https://dejure.org/1991,13861
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1991 - 21 B 2540/90 (https://dejure.org/1991,13861)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.12.1991 - 21 B 2540/90 (https://dejure.org/1991,13861)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Dezember 1991 - 21 B 2540/90 (https://dejure.org/1991,13861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Leichtgaserzeugungsanlage; Bautechnische Nachweise; BRAM; Reifenschnitzel; Planfeststellung; Abfallrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 725
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 25.01.1993 - 4 TH 1676/92

    Abfalleigenschaft von Altreifen

    Die Altreifen, die dem Antragsgegner von den früheren Besitzern mit dem Willen, sich ihrer zu entledigen, übergeben worden waren, bleiben Abfall im Sinne des objektiven Abfallbegriffs des § 1 Abs. 1 2. Alternative Abfallgesetz - AbfG - vom 27.08.1986 (BGBl. I S. 1410, ber. durch BGBl. 1986 I S. 501), und zwar solange, bis sie in der Weise verwertet werden, daß sie dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt worden sind (vgl. auch § 1 Abs. 2 AbfG; OVG NW, Beschluß vom 30.12.1991 - 21 B 2540/90 - UPR 1992, 355, wonach die Abfalleigenschaft der Einsatzstoffe durch die Herstellung von Pellets als Brennmaterial aus Hausmüll und Altreifen entfällt).
  • VG Osnabrück, 11.05.2017 - 3 B 5/17

    Eilantrag des NABU gegen Windpark Georgsdorf erfolgreich

    Deswegen ist es konsequent, wenn § 12 Abs. 3 BImSchG den Vorbehalt weiterer Auflagen nur ausnahmsweise, nämlich bei der Erteilung von Teilgenehmigungen für zulässig erklärt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Dezember 1991 - 21 B 2540/90 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 12 LA 72/13 -, Rn. 11, juris, wonach die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bestandskräftig feststellt, dass die Anlage mit den im Zeitpunkt ihrer Genehmigung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist).
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92

    Zur Abfalleigenschaft von Altreifen; zur Zuständigkeit der Abfallbehörde

    Es handelt sich somit nicht um gezielt aus Abfall hergestellte Stoffe und Produkte, deren Weiterverwendung vorgesehen ist (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 30.12.1991 - 21 B 2540/90 - UPR 1992, 355, wonach die Abfalleigenschaft der Einsatzstoffe durch die Herstellung von Pellets als Brennmaterial nach der Durchführung von Zerkleinerungs- und Sortierungsmaßnahmen aus Hausmüll und Altreifen entfällt).
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