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   VGH Bayern, 01.12.1988 - 21 B 88.01683   

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VGH Bayern, 01.12.1988 - 21 B 88.01683 (https://dejure.org/1988,23988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.1988 - 21 B 88.01683 (https://dejure.org/1988,23988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 1988 - 21 B 88.01683 (https://dejure.org/1988,23988)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Unterlassung von Ruhestörungen

    Die Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr lässt sich daher nicht nach der Höhe eines messbaren Geräuschpegels bestimmen (vgl. für Hundegebell BayVGH, U.v. 1.12.1998 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24 m. w. N.; NdsOVG, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 01.12.2017 - 4 K 143/15

    Gebühren wegen Ruhestörung

    Denn Musik wirkt durch ihren hohen Informationsgehalt auf denjenigen, der sie nicht hören will, unabhängig vom technischen Pegelwert störend (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 30.03.2000 - 2 Ss 53/00 - 5 Ws 177/00 - juris Rn. 4 mwN; parallel für Hundegebell BayVGH, Urt. v. 01.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.072013 - 11 ME 148/13 - juris Rn. 12; jeweils mwN).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 11 ME 148/13

    Verpflichtung eines Hundehalters zur nächtlichen und sonntäglichen Haltung seiner

    Bei Lärm, der von einer Tierhaltung ausgeht, ist es für die Annahme einer erheblichen Belästigung daher nicht erforderlich, dass bestimmte Immissionsrichtwerte überschritten werden (Bay. VGH, Urt. v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    Häufiges oder länger anhaltendes Hundegebell kann für Nachbarn eine erhebliche Belästigung darstellen (NdsOVG a. a. O. Rn. 7; zur Störung der Nachtruhe: BayVGH, Urt. v. 1. Dezember 1988 - 21 B 88.01683 -, juris).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

    Als Rechtsgrundlage für das Hundehaltungsverbot kann auch Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. § 117 OWiG bzw. Art. 18 Abs. 2, 3 LStVG herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 01.12.1988 Nr. 21 B 88.01683, B.v. 28.02.2008 Nr. 10 C 08.286).

    Bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, ist für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (vgl. BayVGH, U.v. 01.12.1988 Nr. 21 B 88.01683; VG München, U.v. 06.10.2009 Nr. M 22 K 08.6241; VG Frankfurt (Oder), a.a.O.).

  • VG München, 21.05.2015 - M 22 K 14.2203

    Anordnung zur Hundehaltung

    Dabei ist auf die Stärke, Häufigkeit und Dauer des Lärms sowie auf den konkreten Zeitpunkt der Lärmimmission sowie deren Ortsüblichkeit abzustellen; auf die Überschreitung bestimmter Immissionsrichtwerte, wie sie etwa in der TA-Lärm enthalten sind, kommt es hingegen nicht an (vgl. BayVGH U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683, OVG Lüneburg B.v. 05.07.2013 - 11 ME 148/13; VG Würzburg B.v. 08.08.2012 - W 5 S 12.660; OLG Brandenburg U.v. 11.01.2007).
  • VG München, 06.10.2009 - M 22 K 08.6241

    Anordnung, einen Hund zu bestimmten lärmgeschützten Zeiten nur unter Aufsicht

    Lautes Hundegebell ist "Lärm" im Sinne diese Vorschrift, da es sich um eine Geräuschimmission handelt, die auf einen normal lärmempfindlichen Menschen belästigend wirkt (vgl. OLG Düsseldorf vom 24.11.1993, NJW-RR 1995, 542, BayVGH vom 1.12.1988 Az. 21 B 88.01683).

    Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich das Gericht anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (BayVGH vom 1.12.1988 a.a.O.; OLG Düsseldorf vom 24.11.1993 a.a.O.; OLG Köln vom 7.6.1993, MDR 1993, 1083; OLG Hamm vom 16.11.1989, MDR 1990, 442).

  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495

    (Verbot der) Hundehaltung; übermäßiges Hundegebell; Ermessen

    Zudem kommt es für das Vorliegen der hier einschlägigen Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG ("Unzulässiger Lärm") nicht darauf an, ob die vom Hundegebell - auch nachts - ausgehenden Störungen der Nachbarschaft eine derartige Intensität erreichen, dass die Immissionsrichtwerte, die in den Regelwerken wie der TA Lärm und einschlägigen VDI-Richtlinien festgelegt sind, überschritten werden (BayVGH, U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris, Rn. 24).
  • VG Augsburg, 19.11.2020 - Au 8 S 20.2142

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Anordnungen in Bezug auf die Haltung

    Die Anwendung derartiger technischer Regelwerte wäre insoweit zu schematisch (VG Gelsenkirchen, U.v. 18.9.2014 - 8 K 3784/13 - juris Rn. 14 ff., BeckRS 2014, 57479; BayVGH, U.V. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 16.11.2022 - B 1 S 22.1019

    Leinenpflicht und Auflagen gegen störendes Hundebellen

    Der Belästigungsgrad bei einer Tierhaltung muss sich jedoch nicht an einem - nach der TA Lärm errechneten - Dauerschallpegel ausrichten; die Anwendung derartiger technischer Regelwerte wäre insoweit zu schematisch (BayVGH, U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 24).

    Grundsätzlich kann sogar eine Befugnis bestehen, aufgrund nachgewiesener zahlreicher Beschwerden von Bewohnern einer Wohnanlage, die durch das zumeist nachts vernehmbare Hundegebell auf den nahegelegenen Grundstücken des Halters schon bisher erheblich belästigt und in ihrer Nachtruhe gestört wurden, zur Unterbindung dieser vom Halter mittelbar verursachten Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Beseitigung der Hunde zu fordern und die Hundehaltung auf den genannten Grundstücken zu verbieten (BayVGH, U.v. 1.12.1988 - 21 B 88.01683 - juris Rn. 19).

  • VG Würzburg, 08.08.2012 - W 5 S 12.660

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

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