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AG Bautzen, 30.06.2009 - 21 C 1010/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 30.06.2009 - 21 C 1010/08
- LG Bautzen, 02.03.2010 - 1 S 87/09
- LG Bautzen, 30.04.2010 - 1 S 87/09
- BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - …
Auszug aus AG Bautzen, 30.06.2009 - 21 C 1010/08
Insofern muss es dabei bleiben, dass die Werte nicht verwendet werden dürfen (siehe auch bei BayOLG vom 23.03.2005 - 2 Z br236/04 - WuM 2005, 479 [BayObLG 23.03.2005 - 2 Z BR 236/04] ; BayOLG Z 1998, 1997; Landgericht Passau vom 09.12.204 - 2 T 218/02 -).
- LG Bautzen, 02.03.2010 - 1 S 87/09
Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution sowie von …
Auf die Berufung der Beklagten werden unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bautzen vom 30.06.2009 - Az.: 21 C 1010/08 die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 740, 15 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 0,75% aus 760, 85 EUR für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 sowie Zinsen aus 740, 15 EUR i.H.v 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2008 zu zahlen.