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   VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373   

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VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373 (https://dejure.org/2011,66800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2011 - 21 CS 11.373 (https://dejure.org/2011,66800)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2011 - 21 CS 11.373 (https://dejure.org/2011,66800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch bei Straftaten ohne Waffenbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373
    Daher kann ein Ausnahmefall nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 14.7.2009 Az. 21 CS 09.1523).
  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 21 CS 09.1523

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte - Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373
    Daher kann ein Ausnahmefall nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 14.7.2009 Az. 21 CS 09.1523).
  • VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 6).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 7).

    Schließlich spielt es auch keine Rolle, dass die zum Widerruf Anlass gebende Tat keinen Waffenbezug aufweist und dem Kläger möglicherweise nicht klar war, dass dadurch auch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden würde (BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 9 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 14 S 16.00623

    Vorläufiger Rechtsschutz, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Waffenrechtliche

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 -, juris, Rn. 6).

    Maßgeblich hierfür ist nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig die Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr die Art der begangenen Straftat, etwa ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B.v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 21 ZB 15.555 - juris; B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris).

    Unerheblich ist auch, wie oben bereits angesprochen, dass die dem Widerruf zugrunde liegende Straftat der Antragstellerin keinen Waffenbezug aufweist (BayVGH, B.v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris, Rn. 9 m. w. N.) und auch nicht gemeingefährlich war.

  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 -, juris Rn. 6).

    Maßgeblich hierfür ist nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig die Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr die Art der begangenen Straftat, etwa ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 16.4.2015 - 21 ZB 15.555 - juris; B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris).

    Unerheblich ist auch, dass die dem Widerruf zugrunde liegenden Straftaten des Antragstellers keinen Waffenbezug aufweisen (BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9 m. w. N.) und auch nicht gemeingefährlich waren.

  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 24 ZB 19.1204

    Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen gröblichem

    Wie das Verwaltungsgericht ausführt (UA S. 8), kommt nach ständiger Rechtsprechung eine Abweichung von der Vermutung nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).
  • VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B.v. 21.7.2008- 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9).

  • VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758, S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).

  • VG München, 19.03.2015 - M 7 S 15.229

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf der Waffenbesitzkarten;

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 6).

    Bei Erstverurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128; BVerwG, B. v. 21. Juli 2008, aaO, Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 7).

  • VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).

    Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B.v. 21.7.2008- 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9).

  • VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.2066

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Verurteilung wegen

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).

    Bei Verurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128; BVerwG, B. v. 21.7.2008, a. a. O. Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).

  • VG München, 12.10.2015 - M 7 S 15.2068

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).

    Bei Erstverurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128; BVerwG, B. v. 21.7.2008, a. a. O. Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).).

  • VG München, 30.10.2013 - M 7 K 13.2109
  • VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226

    Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein

  • VG München, 22.03.2016 - M 7 K 16.771

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei erlaubnisfreien Waffen

  • VG München, 24.06.2015 - M 7 K 14.1765

    Untersagung des Besitzes von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen

  • VG München, 25.01.2017 - M 7 K 16.771

    Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen

  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 21 C 11.1074

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Streitwert;

  • VG Münster, 30.12.2014 - 1 L 902/14

    Rechtmäßigkeit der Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen

  • VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 21 C 11.1081

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Streitwert; Beschwerde

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 14.2389

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf

  • VG München, 30.09.2015 - M 7 E 15.3975

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz

  • VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG München, 12.08.2015 - M 7 S 15.2804

    Abgelehnter Antrag im Streit um Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3675
  • VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
  • VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

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