Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch bei Straftaten ohne Waffenbezug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373
Daher kann ein Ausnahmefall nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 14.7.2009 Az. 21 CS 09.1523). - VGH Bayern, 14.07.2009 - 21 CS 09.1523
Widerruf einer Waffenbesitzkarte - Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2011 - 21 CS 11.373
Daher kann ein Ausnahmefall nicht damit begründet werden, dass die konkreten Straftaten keinen Waffenbezug hatten (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 14.7.2009 Az. 21 CS 09.1523).
- VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225
Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche …
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 6).Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 7).
Schließlich spielt es auch keine Rolle, dass die zum Widerruf Anlass gebende Tat keinen Waffenbezug aufweist und dem Kläger möglicherweise nicht klar war, dass dadurch auch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden würde (BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 9 m.w.N.).
- VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 14 S 16.00623
Vorläufiger Rechtsschutz, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Waffenrechtliche …
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 -, juris, Rn. 6).Maßgeblich hierfür ist nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig die Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr die Art der begangenen Straftat, etwa ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (…BVerwG, B.v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 21 ZB 15.555 - juris; B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris).
Unerheblich ist auch, wie oben bereits angesprochen, dass die dem Widerruf zugrunde liegende Straftat der Antragstellerin keinen Waffenbezug aufweist (BayVGH, B.v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris, Rn. 9 m. w. N.) und auch nicht gemeingefährlich war.
- VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 -, juris Rn. 6).Maßgeblich hierfür ist nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig die Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr die Art der begangenen Straftat, etwa ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (…BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 16.4.2015 - 21 ZB 15.555 - juris; B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris).
Unerheblich ist auch, dass die dem Widerruf zugrunde liegenden Straftaten des Antragstellers keinen Waffenbezug aufweisen (BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9 m. w. N.) und auch nicht gemeingefährlich waren.
- VGH Bayern, 20.07.2020 - 24 ZB 19.1204
Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen gröblichem …
Wie das Verwaltungsgericht ausführt (UA S. 8), kommt nach ständiger Rechtsprechung eine Abweichung von der Vermutung nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8). - VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (…BVerwG, B.v. 21.7.2008- 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9).
- VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758, S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (…BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).
- VG München, 19.03.2015 - M 7 S 15.229
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf der Waffenbesitzkarten; …
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 - juris Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 6).Bei Erstverurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128;… BVerwG, B. v. 21. Juli 2008, aaO, Rn 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn 7).
- VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf …
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 8).Dabei bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe (BT-Drs. 14/7758 S. 128) und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (…BVerwG, B.v. 21.7.2008- 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 9).
- VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.2066
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Verurteilung wegen …
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).Bei Verurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128;… BVerwG, B. v. 21.7.2008, a. a. O. Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).
- VG München, 12.10.2015 - M 7 S 15.2068
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Nach den Grundsätzen der obergerichtlichen Rechtsprechung kommt ein Abweichen von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 6).Bei Erstverurteilungen bestimmt sich die Frage, wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, vorrangig nach der Höhe der verhängten Strafe und nicht mehr nach der Art der begangenen Straftat, etwa danach, ob sie einen Waffenbezug hatte oder nicht (BT-Drs. 14/7758 S. 128;… BVerwG, B. v. 21.7.2008, a. a. O. Rn. 5; BayVGH, B. v. 18. April 2011 - 21 CS 11.373 - juris Rn. 7).).
- VG München, 30.10.2013 - M 7 K 13.2109
- VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226
Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein
- VG München, 22.03.2016 - M 7 K 16.771
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei erlaubnisfreien Waffen
- VG München, 24.06.2015 - M 7 K 14.1765
Untersagung des Besitzes von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen
- VG München, 25.01.2017 - M 7 K 16.771
Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen
- VGH Bayern, 26.05.2011 - 21 C 11.1074
Waffenbesitzkarte; Widerruf; Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Streitwert; …
- VG Münster, 30.12.2014 - 1 L 902/14
Rechtmäßigkeit der Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen …
- VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
- VGH Bayern, 26.05.2011 - 21 C 11.1081
Waffenbesitzkarte; Widerruf; Streitwert; Beschwerde
- VG München, 14.01.2015 - M 7 K 14.2389
Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; …
- VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
- VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539
Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf …
- VG München, 30.09.2015 - M 7 E 15.3975
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz
- VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862
Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
- VG München, 12.08.2015 - M 7 S 15.2804
Abgelehnter Antrag im Streit um Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3675
- VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
- VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494
Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …