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VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen; Unzuverlässigkeit; Kein Ausnahmefall; Vorläufiger Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931
- VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
Es darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgegangen werden und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch zuletzt BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86). - VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
Waffenrecht; keine Zulassungsgründe
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
Es darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgegangen werden und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch zuletzt BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86).
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Es ist daher kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen, als bei erlaubnispflichtigen Waffen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10;… vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.;… B.v. 17.8.2010 - 21 C 10.1599 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 8.6.2012 - 21 CS 12.790 - juris Rn. 6;… B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.;… U.v. 12.8.2015 - 21 BV 14.2170 - juris Rn. 27;… B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781
Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit
Auch im Beschluss vom 8. Juni 2012 (21 CS 12.790) hat der Senat bei einer (summarischen) Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Waffenverbots für erlaubnisfreie Waffen und Munition im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG die Regelvermutungstatbestände der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a und c WaffG herangezogen. - VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 4 K 13.1139
Verurteilung zu 100 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (BVerwG vom 21.7.2008, NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 8.6.2012 - 21 CS 12.790 - juris Rn. 11).
- VG München, 12.12.2012 - M 7 K 12.2149 Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bzgl. des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind ( BVerwG vom 21.7.2008 Az. 3 B 12/08 RdNr. 5; BayVGH vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790 RdNr. 10 -alle in juris-).
- VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger …
Für die Frage der Unzuverlässigkeit im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG kann danach auf die Bestimmung des § 5 WaffG zurückgegriffen werden (vgl. statt vieler OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2008 - 3 So 139/08; VGH München, Beschl. v. 8.6.2012 - 21 Cs 12.790, Juris; Beschl. v. 10.8.2007 - 21 Cs 07.1446, Juris). - VGH Bayern, 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340
Waffenbesitzkarten; Widerruf; Handel ohne Erlaubnis nach dem KWG in 13 Fällen; …
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790). - VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556
Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; keine …
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der …
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790). - VG München, 19.11.2014 - M 7 K 14.698
Waffenverbot
Anders als bei den Waffenverboten im Einzelfall nach § 40 WaffG a.F. ist bei der Anordnung eines Waffenbesitzverbots nach neuem Recht auch keine zusätzliche Prüfung erforderlich, die die Annahme einer missbräuchlichen Waffenverwendung rechtfertigt (BayVGH, B.v. 8. Juni 2012 - 21 CS 12.790 - juris; B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris; B.v. 10.8.2006 - 21 ZB 06.428 - juris; B.v. 6.11.2006 - 21 ZB 06.2173 - juris).