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   VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790   

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VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790 (https://dejure.org/2012,13806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2012 - 21 CS 12.790 (https://dejure.org/2012,13806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 21 CS 12.790 (https://dejure.org/2012,13806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen; Unzuverlässigkeit; Kein Ausnahmefall; Vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
    Es darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgegangen werden und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch zuletzt BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86).
  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
    Es darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgegangen werden und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch zuletzt BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Es ist daher kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen, als bei erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 17.8.2010 - 21 C 10.1599 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 8.6.2012 - 21 CS 12.790 - juris Rn. 6; B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 12.8.2015 - 21 BV 14.2170 - juris Rn. 27; B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

    Auch im Beschluss vom 8. Juni 2012 (21 CS 12.790) hat der Senat bei einer (summarischen) Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Waffenverbots für erlaubnisfreie Waffen und Munition im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG die Regelvermutungstatbestände der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a und c WaffG herangezogen.
  • VG Augsburg, 25.10.2013 - Au 4 K 13.1139

    Verurteilung zu 100 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (BVerwG vom 21.7.2008, NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 8.6.2012 - 21 CS 12.790 - juris Rn. 11).
  • VG München, 12.12.2012 - M 7 K 12.2149
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bzgl. des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind ( BVerwG vom 21.7.2008 Az. 3 B 12/08 RdNr. 5; BayVGH vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790 RdNr. 10 -alle in juris-).
  • VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13

    Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger

    Für die Frage der Unzuverlässigkeit im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG kann danach auf die Bestimmung des § 5 WaffG zurückgegriffen werden (vgl. statt vieler OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2008 - 3 So 139/08; VGH München, Beschl. v. 8.6.2012 - 21 Cs 12.790, Juris; Beschl. v. 10.8.2007 - 21 Cs 07.1446, Juris).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Handel ohne Erlaubnis nach dem KWG in 13 Fällen;

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; keine

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506

    Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VG München, 19.11.2014 - M 7 K 14.698

    Waffenverbot

    Anders als bei den Waffenverboten im Einzelfall nach § 40 WaffG a.F. ist bei der Anordnung eines Waffenbesitzverbots nach neuem Recht auch keine zusätzliche Prüfung erforderlich, die die Annahme einer missbräuchlichen Waffenverwendung rechtfertigt (BayVGH, B.v. 8. Juni 2012 - 21 CS 12.790 - juris; B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris; B.v. 10.8.2006 - 21 ZB 06.428 - juris; B.v. 6.11.2006 - 21 ZB 06.2173 - juris).
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