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   VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564   

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VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 (https://dejure.org/2013,27517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Die Risiken die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st.Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nicht-Bewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Die Risiken die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st.Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Denn missbräuchliche Verwendung im Sinn der Waffengesetze meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, z.B. auch die nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 94.76 - NJW 1979, 1564; BayVGH, B.v. 24.06.1999 - 21 ZB 98.429, BayVBl 2000, 153; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Soweit sich der Antragsteller auf das Urteil des Senats vom 21. Juli 2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl 2005, 649 bezieht, führt dies zu keiner anderen Beurteilung seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Im Übrigen übersieht der Antragsteller in diesem Zusammenhang, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris, Rn. 3; NdsOVG, B.v. 14.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris, Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Im Übrigen übersieht der Antragsteller in diesem Zusammenhang, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris, Rn. 3; NdsOVG, B.v. 14.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 24.06.1999 - 21 ZB 98.429
    Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
    Denn missbräuchliche Verwendung im Sinn der Waffengesetze meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, z.B. auch die nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 94.76 - NJW 1979, 1564; BayVGH, B.v. 24.06.1999 - 21 ZB 98.429, BayVBl 2000, 153; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Im Hinblick auf die aktuell zu treffende Entscheidung über die Zuverlässigkeit haben diese Umstände allenfalls - geringen - indiziellen Charakter, dem vorliegend aufgrund der vorgenannten eindeutigen Feststellungen kein entscheidungserhebliches Gewicht mehr beizumessen ist, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 Cs 13.1564 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG, juris, Rn. 35).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung, was ausreichend ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12; ähnlich VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 K 7847/16 - juris 18; SächsOVG, Beschluss vom 12.08.2016 - 3 B 113/16 - juris).
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