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   VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720   

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VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720 (https://dejure.org/2014,11854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2014 - 21 CS 14.720 (https://dejure.org/2014,11854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 (https://dejure.org/2014,11854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Waffenrecht / Jagdrecht; Beschwerde unbegründet; Unzuverlässigkeit; schussbereite Waffe; Jagdausübung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2006 - 8 ME 50/06

    Rechtmäßigkeit der Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
    Zu diesen Pflichten gehört es nämlich, Schusswaffen erst dann zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 19.05.2006 - 8 ME 50/06 - juris).
  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.1943

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei unsachgemäßer Verwendung der Waffe oder

    Denn der Kläger hat gegen die elementare und selbstverständliche Pflicht eines Jägers verstoßen, Schusswaffen erst dann zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung zu rechnen ist, vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 UVV Jagd (der norminterpretierend herangezogen werden kann, vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 20).
  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist der allgemeine Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich zum Schutz der Allgemeinheit diese vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).

    Vorsichtig und sachgemäß im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle Sicherungsmöglichkeiten ausgenutzt werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15

    Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit

    Z -, juris, Rz. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rz. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, juris Rz. 14; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 -, juris Rz. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris Rz. 4) ausgeführt, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG regelmäßig ein einmaliges Fehlverhalten genügt, weil angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden kann.
  • VG Augsburg, 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196

    Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger"

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CE 14.737

    Waffenrecht/Jagdrecht; einstweilige Anordnung; kein Anordnungsgrund;

    Es kann offenbleiben, ob der Antrag nach § 123 VwGO neben dem Beschwerdeverfahren (Az. 21 CS 14.720) zulässig ist und ein Anordnungsgrund, also die besondere Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung besteht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, hier 17. Aufl. 2011, § 123 Rn. 7 ff).

    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 13. Mai 2014 im Verfahren 21 CS 14.720 festgestellt, dass der Antragsteller waffenrechtlich unzuverlässig ist.

  • VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1

    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich; ausreichend ist vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10).
  • VG Stuttgart, 19.07.2019 - 5 K 1463/18
    Dieser Grundsatz wird auch durch § 3 Abs. 1 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) vom 1. Januar 2000 der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (abzurufen im Internet unter https.//www.landesjagdverband.de/jagdpraxis/rechtsgrundlagen/erlaeuterungen-jagdrecht-in-der-praxis/detail/artikel/unfallverhuetungsvorschrift-jagd/a/show/, zuletzt aufgerufen am 01.08.2019) konkretisiert, wonach Schusswaffen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein dürfen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.05.2014 - 21 CS 14.720 -, juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 20.1616

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Verdacht auf Anhängerschaft zur

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Waffenrecht, Widerruf von Waffenbesitzkarten, Waffenbesitzverbot, Verdacht auf

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3403

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
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