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   VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521   

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VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 (https://dejure.org/2018,730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 (https://dejure.org/2018,730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 21 CS 17.1521 (https://dejure.org/2018,730)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 146 VwGO, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WaffG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Satz 1 BJagdG
    Waffen- und Jagdrecht: Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen | Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Einziehung eines Jagdscheins

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 146 VwGO, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WaffG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Satz 1 BJagdG
    Waffen- und Jagdrecht: Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen

  • rewis.io

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffen- und Jagdrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins; Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen; Waffenrechtliche Eignung

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins aufgrund fehlender persönlicher Eignung; Fehlende persönliche Eignung aufgrund eines Cannabiskonsums aus medizinischen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Waffenbesitz bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verschriebenes Marihuana: Keine Waffen für Cannabis konsumierenden Jäger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdschein wegen Cannabis eingezogen - Auch wenn ein Jäger Cannabis "auf Rezept" bekommt, ist der Entzug des Jagdscheins rechtmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 05.02.2018)

    Jäger mit Cannabismedikament muss Finger von Waffe lassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.01.2018)

    Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss seinen Waffenschein abgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Waffe und kein Jagdschein bei Cannabis auf Rezept

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins auch bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum gerechtfertigt - Vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition nicht sichergestellt

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 146 VwGO, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WaffG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Satz 1 BJagdG
    Waffen- und Jagdrecht: Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 601
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheines wegen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 5. Januar 2018 (21 CS 17.1521) zurückgewiesen.

    Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, die Gerichtsakte im Eilverfahren (M 7 S 16.5690), die beigezogene Verfahrensakte des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (21 CS 17.1521) und die jeweils vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.

    Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 11).

    Feststellungen, welche die Frage der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs betreffen, können jedoch nicht unbesehen auf die Frage übertragen werden, ob die persönliche Eignung zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Jagdscheins vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14).

    Dass Fahrerlaubnisrecht und Waffenrecht hinsichtlich dieser Belange vom Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft werden, zeigt sich unter anderem daran, dass - anders als das Fahrerlaubnisrecht - das Waffengesetz die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Nachweis eines Bedürfnisses (§ 4 Abs. 4 i.V.m. § 8 WaffG) knüpft, um so die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Waffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14).

    Der Kläger muss nach dem Maßstab des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 WaffG die Gewähr dafür bieten, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition - jederzeit und in jeder Hinsicht - vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese Gegenstände sorgfältig zu verwahren (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).

    Dem Ergebnis der Begutachtung steht im Übrigen auch nicht entgegen, dass sich in der Leistungstestung des Klägers keine Defizite und keine weiteren Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch die zentralwirksame Substanz der Cannabispflanze gezeigt hatten, da dies lediglich eine Feststellung zum Zeitpunkt der Begutachtung darstellt und isoliert hieraus - unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens - nicht gefolgert werden könnte, dass auch in Zukunft keine Leistungsdefizite oder sonstigen Beeinträchtigungen eintreten würden (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).

    Insgesamt sind die dem Gutachten letztlich zugrunde liegenden Bedenken gerechtfertigt, dass ungünstige Folgewirkungen des Cannabiskonsums auch bei einem Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken (jederzeit) eintreten können (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).

    Aus den beiden vom Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Gutachten eines anderen Gutachters (ärztliches Gutachten vom 14. August 2017 und medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017) folgt kein anderes Ergebnis (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 12).

    Hinsichtlich des medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017 ergeben sich schon deshalb Zweifel, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Untersuchung am 18. August 2017 selbst angegeben hatte, dass er seit zwei Tagen ohne THC sei, so dass jedenfalls eine medizinische Untersuchung, wie der Kläger unter THC-Einfluss reagiert, nicht aussagekräftig vorgenommen werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13).

  • VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 1 S 18.159

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins wegen

    Die Widerrufsvoraussetzungen lagen im hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - dem Bescheidserlass am 21.06.2017 bzw. seiner Bekanntgabe am 22.06.2017- vor (vgl. BayVGH, B.v. 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 13 m.w.N.).

    In wesentlich stärkerer Weise als beim Fahrerlaubnisrecht stehen nämlich beim Waffengesetz sicherheitsrechtliche Interessen im Vordergrund (vgl. hierzu näher BayVGH, B.v. 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 14 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 14.02.2023 - B 1 K 22.366

    Widerruf Waffenbesitzkarten, Eigen- bzw. Fremdgefährlichkeit, Ankündigung von

    Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist (vgl. VG München, B.v. 18.2.2022 - M 7 S 22.211 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 11).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufsentscheidung durch das Gericht ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 24 BV 19.510

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Zugehörigkeit zu einem Motorradclub

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufs- bzw. Rücknahmeentscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier der Bescheidserlass am 30. März 2016 (BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521).
  • VGH Bayern, 06.07.2022 - 24 ZB 22.319

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen (GB S. 7), dass für die Frage der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Waffenbesitzkarten der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheidserlasses (6. Juli 2020), maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 1 S 20.699

    Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufsentscheidung ist der Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19

    Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe

    Dies belegt insbesondere die umfangreiche Aufzählung der in Betracht kommenden Erkrankungen in Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung, die im Bereich des Waffenrechts grundsätzlich keine entsprechende Anwendung findet (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 -, juris Rn. 28).
  • VG Ansbach, 14.11.2023 - AN 16 K 22.02568

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Fehlende persönliche Eignung wegen Suizidgefahr und

    Dass das Fahrerlaubnisrecht und das Waffenrecht hinsichtlich sicherheitsrechtlicher Belange vom Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft werden, zeigt sich u.a. daran, dass, anders als das Fahrerlaubnisrecht, das Waffengesetz die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Nachweis eines Bedürfnisses knüpft, um so die Zahl der im Privatbesitz befindlichen Waffen auf das unbedingt Notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14).
  • VG München, 18.02.2022 - M 7 S 22.211

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 27.04.2021 - B 1 K 20.700

    Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Verstoß gegen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35, BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N).
  • VG München, 13.02.2022 - M 7 S 22.211

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Bayreuth, 06.12.2018 - B 1 K 16.321

    Widerruf einer waffenrechtlicher Erlaubnis

  • VG Bayreuth, 30.07.2019 - B 1 K 17.608

    Widerruf der Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank

  • VG Bayreuth, 28.05.2019 - B 1 K 17.334

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

  • VG Bayreuth, 05.12.2019 - B 1 S 19.1125

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank

  • VG München, 15.02.2022 - M 7 S 21.3274

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher

  • VG Bayreuth, 28.05.2019 - B 1 K 17.257

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 16 K 22.00706

    Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte, Anforderung eines amts-, fach- oder

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