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   VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856   

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https://dejure.org/2017,23565
VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856 (https://dejure.org/2017,23565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2017 - 21 CS 17.856 (https://dejure.org/2017,23565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 21 CS 17.856 (https://dejure.org/2017,23565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a; AO § 149, § 370 Abs. 1 Nr. 2, § 370 Abs. 4; EStG § 25
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls wegen Steuerhinterziehung; Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund Verurteilung

  • rewis.io

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Widerruf von Waffenbesitzkarten und eines Kleinen; Waffenscheins; Regelunzuverlässigkeit; Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung in drei tatmehrheitlichen Fällen; 120 Tagessätze; kein Ausnahmefall; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; ...

  • rechtsportal.de

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls wegen Steuerhinterziehung; Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856
    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856
    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856
    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Der nur einmalige Ansatz des Auffangwerts von 5.000,00 EUR bei dem Widerruf von einer oder auch mehreren Waffenbesitzkarten ist deswegen gerechtfertigt, weil es bei Prüfung, ob die in §§ 4 ff WaffG genannten Voraussetzungen für den Widerruf erteilter Waffenbesitzkarten vorliegen, in der Regel unerheblich ist, ob der Betreffende eine oder mehrere Waffenbesitzkarten hat (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 11 OA 409/08 -, juris).

    In Anlehnung an Nr. 50.1 Streitwertkatalog 2013 sind für die Rücknahme auch des sog. Kleinen Waffenscheins weitere 7.500,00 EUR in Ansatz zu bringen (a. A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 -, juris).

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    750.- EUR je weiterer Waffe und für den Widerruf des Kleinen Waffenscheins der Auffangwert von 5.000,00 EUR (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris) anzusetzen.

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).25 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 GKG).

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Für den Kleinen Waffenschein ist der Auffangwert von 5.000,00 EUR anzusetzen (BayVGH, B. v. 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 - juris, Rn. 14).
  • VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub

    In Anlehnung an Nr. 50.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai 2012, 1. Juni 2012 und 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, Anh. § 164 Rdnr. 14) - Streitwertkatalog 2013 - sind auch für die Rücknahme eines sog. Kleinen Waffenscheins 7.500,00 EUR in Ansatz zu bringen (a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 -, juris).
  • VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund Verurteilung knüpft dabei nicht an bestimmte Delikte an, sondern an das Vorliegen einer Vorsatztat und an die Art und Höhe der rechtkräftig verhängten Sanktion (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 10).

    Auch steht das Vorliegen eines nur bedingten Vorsatzes der Annahme der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 12).

    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6; vgl. auch st. Rspr. BayVGH, z.B. B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 10).

  • VG Regensburg, 08.12.2020 - RO 4 K 19.1591

    Klage gegen die sofortige Sicherstellung von Waffen und Munition

    Denn von der Richtigkeit des Strafurteils dürfen Behörde und Verwaltungsgericht grundsätzlich ausgehen (BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 10).

    Ein anderes gilt nur in Fällen offensichtlicher Fehler des Strafurteils oder dann, wenn die Waffenbehörde den in Rede stehenden Sachverhalt ausnahmsweise besser aufklären kann als die Strafverfolgungsorgane (BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 24 ZB 18.2457

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein

  • VG München, 16.11.2017 - M 7 SE 17.2173

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Augsburg, 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196

    Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger"

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 19.1993

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilung

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

  • VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

  • VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 16 S 23.36

    Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Widerruf von Waffenbesitzkarten sowie

  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 CS 20.1226

    Entzug waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnis

  • VG München, 15.11.2017 - M 7 S 17.1380

    Widerruf des kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur sog.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 7 E 10456/22

    Streitwert im Waffenrecht

  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 24 C 20.1089

    Entzug der Waffenbesitzkarte wegen der Nähe zur Ideologie der Reichsbürger

  • VG München, 13.07.2021 - M 7 K 20.3073

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • VG Würzburg, 19.08.2020 - W 9 S 20.1039

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 08.05.2019 - W 9 S 19.509

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Nebenentscheidungen zum Widerruf von

  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 08.03.2022 - M 7 K 19.6172

    Ablehnung der Erteilung einer Waffenbesitzkarte wegen strafrechtlicher

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