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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1999 - 21 E 424/99   

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https://dejure.org/1999,10599
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1999 - 21 E 424/99 (https://dejure.org/1999,10599)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 (https://dejure.org/1999,10599)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 21 E 424/99 (https://dejure.org/1999,10599)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1999 - 21 E 424/99
    Dabei kann in aller Regel davon ausgegangen werden, daß die öffentliche Hand angesichts ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) verwaltungsgerichtliche Urteile beachtet und befolgt, so daß es einer Vollstreckung nur ausnahmsweise bedürfen wird - vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Januar 1995 - 10 S 488/94 -, NVwZ-RR 1995, 619 - und hierbei weniger der Betrag eines Ordnungsgeldes als die bloße Tatsache eines gerichtlichen Vollstreckungsaktes Wirkung entfaltet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.7.1999 - 21 E 424/99 -, juris, Rn. 18 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19

    Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.7.1999 - 21 E 424/99 -, juris, Rn. 18 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers

    Solche - eingegrenzten - Ermessensanträge sind nach Maßgabe des § 167 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 890 Abs. 1 und 2 ZPO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zulässig und ausreichend (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988, a.a.O.; zur Zulässigkeit eines auf einen "Betragsrahmen" beschränkten Antrags vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 -, Juris).
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

    Eine Ordnungshaft gegen gesetzliche Krankenkassen, die an Vertretern der Krankenkasse zu vollziehen wäre, würde aber schwerwiegende Eingriffe in ihr organisatorisches Gefüge und in den Ablauf ihrer Verfahren zur Folge haben (s. zu §§ 167 VwGO, 890 ZPO VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.1995 - 10 S 488/94; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 27.02.2009 - 1 D 8/08

    Antrag auf Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils gegen

    Es enthält keine vollstreckbare Regelung, wonach die Vollstreckungsschuldnerin in allen zukünftigen Fällen zu gewährleisten hat, dass die Veranstalter die Auflage befolgen und die Veranstaltung im Fall der Überschreitung der Richtwerte abbrechen (vgl. zur Begründung einer vergleichbaren Dauerverpflichtung BayVGH, Beschluss vom 19.10.2007 - 2 C 05.1545 - sowie OVG Münster, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 -, jeweils [...]).
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