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   VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06   

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https://dejure.org/2010,41511
VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06 (https://dejure.org/2010,41511)
VG Köln, Entscheidung vom 16.06.2010 - 21 K 2520/06 (https://dejure.org/2010,41511)
VG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 21 K 2520/06 (https://dejure.org/2010,41511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines blocktarifierten Entgelts auf der Grundlage einer Verbindungsdauer von 9 Sekunden für die Leistung ICP-O.7; Anforderungen an den Abschluss von Zusammenschaltungsvereinbarungen durch Interconnectionspartner (ICP) für die Durchführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.2009 - 6 C 34.08

    Entgelte; Entgeltgenehmigung; effiziente Leistungsbereitstellung;

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Die Beurteilung der Effizienzfrage hängt damit im Wesentlichen davon ab, wie sich das die Entgeltgenehmigung beantragende Unternehmen als nach optimaler Nutzung seiner Ressourcen strebendes Unternehmen verhielte, wenn ein funktionierender Markt für die beantragte Leistung bzw. im Hinblick auf das beantragte Entgelt bestünde, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 -, Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3, juris Rdnr. 18; Urteil vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 -, N&R 2010, 40, juris Rdnr. 19.

    Vielmehr lässt dieser Maßstab gerade auch "standardisierte" Entgelte zu, mit denen ein nivellierender Effekt im Einzelfall naturgemäß verbunden sein kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 -, N&R 2010, 40, juris Rdnr. 18 ff.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Nach dem Regelungsgehalt der streitgegenständlichen Genehmigung wird die Klägerin im Rahmen des zwischen ihr und der Beigeladenen bestehenden Vertragsverhältnisses nämlich verpflichtet, für die von ihr in Anspruch genommene Interconnectionsleistung ICP-O.7 den genehmigten Betrag (Blocktarif) zu zahlen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 6 C 23.05 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2, bzw. aufgrund der vorliegenden besonderen Abrechnungsbeziehungen bei der Abrechnung im sog. Online-Billing-Verfahren gegenüber der Beigeladenen als Abzugsposition zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 24.06.2009 - 6 C 19.08

    Entgelt, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigung, Entgeltantrag, Kündigung,

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Die Beurteilung der Effizienzfrage hängt damit im Wesentlichen davon ab, wie sich das die Entgeltgenehmigung beantragende Unternehmen als nach optimaler Nutzung seiner Ressourcen strebendes Unternehmen verhielte, wenn ein funktionierender Markt für die beantragte Leistung bzw. im Hinblick auf das beantragte Entgelt bestünde, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 6 C 19.08 -, Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 3, juris Rdnr. 18; Urteil vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 -, N&R 2010, 40, juris Rdnr. 19.
  • VG Köln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06

    Anspruch auf Genehmigung einer Erhöhung der Entgelte für

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge aus den mit dem vorliegenden Verfahren in Zusammenhang stehenden Verfahren 21 L 1413/06 (28 Bände) und 21 K 2619/06 (9 Bände) ergänzend Bezug genommen.
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 -, MMR 2007, 32; Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 -, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2.
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
    Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 -, MMR 2007, 32; Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 -, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2.
  • VG Köln, 25.10.2023 - 21 K 3887/20
    Dies gilt auch für sog. Blocktarife (VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - Az. 21 K 2520/06 -, juris Rn. 60 ff.).
  • VG Köln, 06.11.2008 - 1 K 3194/06
    Dabei habe die Regulierungsbehörde - mangels belastbarer Datengrundlagen zu nicht-reziproken Entgelten - zunächst auf die Daten zurückgegriffen, die in dem Verfahren BK4b-06-005/E02.02.06 (Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte T-Com-B.1 und T-Com-B.2; Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 21 L 1413/06, 21 K 2451/06, 21 K 2619/06 und 21 K 2520/06) von den nationalen Regulierungsbehörden übermittelt worden seien.
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