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   VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08   

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VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08 (https://dejure.org/2010,11255)
VG Köln, Entscheidung vom 16.06.2010 - 21 K 5193/08 (https://dejure.org/2010,11255)
VG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 (https://dejure.org/2010,11255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweitwohnungssteuerpflicht auch bei einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Nebenwohnung; Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht in Köln für die aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten mit einer ehelichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Maßgeblich für das bisherige Verständnis des § 2 Abs. 6 ZwStS a.F. war die Erkenntnis, dass durch die rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zweitwohnungssteuersatzung zum 01. Januar 2005 erfolgte Einfügung des Abs. 6 des § 2 ZwStS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 -, BVerfGE 114, 316, Rechnung getragen werden sollte und durchgreifende Bedenken gegen die Wirksamkeit der Satzung, die nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründet waren, ausgeräumt werden sollten.

    In der Begründung der der Verabschiedung der Regelung des § 2 Abs. 6 ZwStS a.F. zugrunde liegenden Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln vom 23. November 2005 (Drucksache 1746/005), sind nicht ausdrücklich Gesichtspunkte aufgeführt, die die Absicht deutlich werden lassen, dass eine Satzungsänderung beschlossen werden solle, die sich darauf beschränkt, lediglich den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - (a.a.O.) festgestellten Verfassungsverstoß zu beheben.

    "Die neu gefasste Regelung des Absatzes 6 spiegelt nunmehr die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 angestellten Erwägungen in vollem Umfang wieder.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17. Februar 2010 -1 BvR 529/09 -, Städte- und Gemeinderat 2010, Nr. 5, S. 46 = Juris, dort Rn. 33.

    In dieser Ungleichbehandlung liegt aber deshalb kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil die bestehende eheliche Verbindung der begünstigten Personen ein Unterscheidungsmerkmal darstellt, das es dem Steuersatzungsgeber in Anbetracht des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums, vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, a.a.O. = Juris, dort Rn. 36 f., gestattet, eine differenzierende Regelung zwischen Verheirateten und Ledigen zu treffen.

  • VG Köln, 07.05.2010 - 27 K 1049/09

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung einer verheirateten und nicht dauernd getrennt

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Dies gilt zumal die von der Kammer bisher vertretene einschränkende Auslegung des § 2 Abs. 6 ZwStS a.F. im Hinblick auf das Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit als nicht unbedenklich angesehen worden ist, vgl. Urteil der 27. Kammer des erkennenden Gerichts vom 07. Mai 2010 - 27 K 1049/09 -, UA S. 9.
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, LKV 2010, 223 = Juris, dort Rn. 38.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 06. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (357), dürfen die Gründe für den Aufenthalt am Ort des Zweitwohnsitzes nicht zur Begründung der Steuerpflicht herangezogen werden, da das Wesen der Aufwandsteuer eine wertende Berücksichtigung der mit dem getätigten Aufwand verfolgten Absichten und Zwecke ausschließt.
  • VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 4802/07
    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Insbesondere steht vorliegend hinsichtlich des einen auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff darstellenden Merkmals "aus beruflichen Gründen gehalten", vgl. dazu Urteil der Kammer vom 20. Februar 2008 - 21 K 4802/07 -, Juris, sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 27. April 2010 - 14 A 1195/08 -, außer Frage, dass die Kölner Wohnung des Klägers zu keinen anderen Zwecken gehalten wird, als von ihr aus der Berufstätigkeit nachzugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2010 - 14 A 1195/08

    Voraussetzungen für die Annahme der Haltung einer Unterkunft aus beruflichen

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Insbesondere steht vorliegend hinsichtlich des einen auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff darstellenden Merkmals "aus beruflichen Gründen gehalten", vgl. dazu Urteil der Kammer vom 20. Februar 2008 - 21 K 4802/07 -, Juris, sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 27. April 2010 - 14 A 1195/08 -, außer Frage, dass die Kölner Wohnung des Klägers zu keinen anderen Zwecken gehalten wird, als von ihr aus der Berufstätigkeit nachzugehen.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Dies gilt zumal auf dem Hintergrund des durch Art. 6 Abs. 1 GG begründeten verfassungsrechtlichen Auftrags der Förderung der Ehe, vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 -, BVerfGE 105, 313 (348), Beschluss vom 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 -, BVerfGE 6, 55 (76).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Dies gilt zumal auf dem Hintergrund des durch Art. 6 Abs. 1 GG begründeten verfassungsrechtlichen Auftrags der Förderung der Ehe, vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 -, BVerfGE 105, 313 (348), Beschluss vom 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 -, BVerfGE 6, 55 (76).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08
    Unter solchen Umständen ist es zulässig, den Anwendungsbereich der Norm gegen ihren Wortlaut in der Weise einzuschränken, dass sie hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für unanwendbar erachtet wird, weil ihr Sinn und Zweck, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen, BVerfG, Beschluss vom 07. April 1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230.
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Die Vorschriften stellen daher keine Ausnahme von der Steuerpflicht wegen des mit dem Innehaben der Wohnung verfolgten Zwecks, das heißt der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle, dar; vielmehr befreien die Vorschriften die von ihnen gekennzeichneten Personen von der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer wegen der bei ihnen bestehenden ehelichen und familiären Bindungen und der durch das Auseinanderfallen von Familienwohnort und Beschäftigungsort hervorgerufenen Belastungen (zutreffend so bereits VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, juris, Rn. 41).
  • VG Köln, 23.03.2011 - 21 K 7840/09

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine im Eigentum stehende

    So zuletzt VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2011 - 27 K 3319/09 -, Juris, Rn. 19; siehe auch bereits Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, Juris, Rn. 64 ff.; allgemein zum verfassungsrechtlichen Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, (BVerfGE 120, 274) Juris, Rn. 190 ff.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367), Juris, Rn. 38.

    Siehe die ausführliche Begründung bei VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 27 ff.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2011 - 27 K 3319/09 -, Juris, Rn. 39 ff., sowie Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 42 ff.; a.A. BayVGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 CS 09.25 -, Juris, Rn. 15, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 ZB 09.521-, Juris, Rn. 5.

    Siehe VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 27 ff.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 61.

  • VG Köln, 23.03.2011 - 21 K 8358/09

    Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln als

    So zuletzt VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2011 - 27 K 3319/09 -, Juris, Rn. 19; siehe auch bereits Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, Juris, Rn. 64 ff.; allgemein zum verfassungsrechtlichen Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, (BVerfGE 120, 274) Juris, Rn. 190 ff.; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367), Juris, Rn. 38.

    Siehe die ausführliche Begründung bei VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 27 ff.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2011 - 27 K 3319/09 -, Juris, Rn. 39 ff., sowie Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 42 ff.; a.A. BayVGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 CS 09.25 -, Juris, Rn. 15, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 ZB 09.521 -, Juris, Rn. 5.

    Siehe VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 27 ff.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08-, Juris, Rn. 61.

  • VG Köln, 21.01.2011 - 27 K 3319/09

    Rechtmäßige Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer für eine im Melderegister

    vgl. VG Köln, Urteile vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, nachgewiesen bei juris; vom 06. September 2010 - 7 K 2003/09 -, n.v.

    Ebenso VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, nachgewiesen bei juris; Urteil vom 06. September 2010 - 7 K 2003/09 -, n.v., a.A. Bay.VGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 CS 09.25 -, juris Rz. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 ZB 09.521 -, juris Rz. 5.

  • VG Köln, 21.01.2011 - 27 K 6789/09

    Einschränkende Auslegung von in einer Zweitwohnungssteuersatzung verankerten

    vgl. VG Köln, Urteile vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, nachgewiesen bei juris; vom 06. September 2010 - 7 K 2003/09 -, n.v.

    Ebenso VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, nachgewiesen bei juris; Urteil vom 06. September 2010 - 7 K 2003/09 -, n.v., a.A. Bay.VGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 CS 09.25 -, juris Rz. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 ZB 09.521 -, juris Rz. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - 14 A 585/11

    Rechtmäßigkeit der Begünstigung Verheirateter gegenüber den Vertretern anderer

    Denn in dem Urteil vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, NRWE, dessen Begründung sich das Verwaltungsgericht auf S. 5 unten, S. 6 oben U.A. im vorliegenden Verfahren zu eigen gemacht und mit dem sich die Beklagte in der Zulassungsantragsbegründung an verschiedenen Stellen befasst hat, ist näher dargelegt (vgl. dort Rn. 48, 49), dass sich ein Wille zur lediglich einschränkenden Regelung den Satzungsmaterialien nicht entnehmen lässt.

    Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung 21 K 5193/08 des Verwaltungsgerichts L. geht nämlich gerade nicht (mehr) davon aus, dass es sich bei der Änderung um eine Klarstellung handele (NRWE Rn. 53 ff.).

  • VG München, 29.11.2012 - M 10 K 12.882

    Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung

    In seiner Entscheidung vom 16. Juni 2010 (Az. 21 K 5193/08 ) hat das Verwaltungsgericht Köln darauf hin entschieden, dass ein eingeschränktes Verständnis des entsprechenden Befreiungstatbestandes vor der Änderung nicht gerechtfertigt sei.

    Da der Satzungsgeber darauf verzichtet habe, diese Satzungsänderung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ursprünglichen Vorschrift zu beschließen, sei davon auszugehen, dass es sich bei der Änderung nicht um eine bloße Klarstellung handeln solle (VG Köln vom 16.6.2010 Az. 21 K 5193/08 RdNr. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine aus beruflichen Gründen

    In dem darin wiederum in Bezug genommenen Beschluss vom 28. April 2011 - 14 A 585/11 - hatte der Senat darüber hinaus den Hinweis im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, NRWE (dort Rn. 48, 49) aufgegriffen, dass sich den Satzungsmaterialien ein Wille zur lediglich einschränkenden Regelung gar nicht entnehmen lässt.
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