Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 17.03.2010

Rechtsprechung
   VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3164
VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
VG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Entscheidung über das Vorliegen von Frequenzknappheit unter Rückgriff auf eine Knappheitsprognose aus einer früheren Entscheidung; Verletzung subjektiver Rechte von Telekommunikationsanbietern durch die Verbindung mehrerer Verwaltungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Mobilfunkfrequenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ab - Bundesnetzagentur verfügt bei Entscheidungen über Frequenzordnungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Die früher hierzu durch Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen sind - da sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sind - gem. § 43 Abs. 2 VwVfG nach wie vor wirksam und gegenüber der Klägerin, die gegen die Verfügungen Nr. 34/2007 und Nr. 34/2008 Rechtsmittel nicht eingelegt hat, in Bestandskraft erwachsen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, DVBl. 2009, 1520 = NVwZ 2009, 1558 = MMR 2010, 56 Rdnr. 22 ff., Dem kann nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden, die Bundesnetzagentur habe durch ihre Entscheidung, das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1, 8 GHz, 2 GHz und 2, 6 GHz insgesamt einen neuen Verfahrensgegenstand geschaffen, der an die Stelle des insoweit dann erledigten früheren Verfahrensgegenstandes getreten ist.

    Da sie es in der Hand hat, durch die zweckmäßige Zusammenfassung mehrerer Beschlusskammerentscheidungen in eine bzw. deren Aufteilung auf mehrere Allgemeinverfügungen die Rahmenbedingungen, unter denen Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann, gegenständlich und zeitlich in gewissem Umfang selbst zu steuern, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, a.a.O., Rdnr. 27, muss jedenfalls dann, wenn sich Gegenteiliges nicht zweifelsfrei aus der getroffenen Regelung ergibt, in einem über einzelne Phasen abgestuften Verwaltungsverfahren, dessen einzelne Abschnitte durch bestandskraftfähige Verwaltungsakte abgeschlossen werden, angenommen werden, dass Regelungen auf einer späteren Stufe, die Wort- und inhaltsgleich bestandskräftigen Regelungen auf einer früheren Stufe entsprechen, nicht als (Neu-) Regelungen mit der Folge der Eröffnung nochmaliger Rechtsschutzmöglichkeiten angesehen werden können.

    Hinsichtlich der Auswahl des Versteigerungsverfahrens und der Festlegung der Vergabebedingungen folgt dies für denjenigen, der sich - wie die Klägerin - an der Frequenzvergabe beteiligt oder beteiligen will, aus der drittschützenden Wirkung des Diskriminierungsverbots des § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 61 Abs. 6 Satz 1TKG, vgl. BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 - a.a.O., Rdnr. 14 ff.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur selbständigen Anfechtbarkeit der Anordnung des Vergabeverfahrens, der Wahl des Vergabeverfahrens und der Festlegung der Vergabebedingungen (BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09-, a.a.O.) Gegenteiliges nicht entnehmen.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.

    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.

    Mithin ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch insoweit vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten wurden, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen wurde, der erhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wurde und sich die eigentliche Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, a.a.O., Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.

    Mithin ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch insoweit vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten wurden, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen wurde, der erhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wurde und sich die eigentliche Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, a.a.O., Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.

    Sie endet dort, wo - wie hier - das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben, vgl. hierzu insbesondere: BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06, a.a.O., Rdnr. 28 ff m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2395/07

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung von Zuteilungen genutzter Frequenzen;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass im Rahmen der ersten Alternative einer Frequenzknappheit (Frequenzen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar) eine Prognose über den zukünftigen Frequenzbedarf zu treffen ist, so auch OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 -, Rdnr. 47 und 60, MMR 2009, 425-428; Marwinski in Arndt/ Fetzer/ Scherer: Telekommunikationsgesetz, 2008, § 55 Rdnr. 44;.

    Dies ist jedoch entbehrlich, denn die Ermessensentscheidung der Behörde ist nach festgestellter Knappheit im Sinne einer Entscheidung für das Vergabeverfahren vorgezeichnet, weil im Wesentlichen dieselben Erwägungen - nämlich das Nichtvorhandensein von Frequenzen in ausreichendem Umfang - sowohl auf der Tatbestands- als auch auf der Rechtsfolgenseite der Norm maßgeblich sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07, a.a.O., Rdnr. 61 ff;.

  • VG Köln, 24.05.2002 - 11 K 9775/00
    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Das Telekommunikationsgesetz bringt dies auch dadurch zum Ausdruck, dass es in § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG die Festlegung der Regeln für das Versteigerungsverfahren lediglich an die Erfordernisse der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit bindet und auf weitere konkrete normative Vorgaben verzichtet, vgl. VG Köln, Urteil vom 24. Mai 2002 - 11 K 9775/00 -, MMR 2003, 61-64, Rdnr. 37 ff; Geppert in Beck'scher TKG- Kommentar, 3. Aufl., § 61 Rdnr. 17; Koenig: Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Frequenzen aus der Digitalen Dividende, K&R 2009, 696-701, 700.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-242/95

    GT-Link

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

  • VG Köln, 03.09.2014 - 21 K 4413/11

    Vergabe und Zuteilung von Funkfrequenzen im Vergabeverfahren

    Insbesondere gegen diese Spektrumskappen wandten sich die E- Netzbetreiber mit Klagen vor dem erkennenden Gericht, weil sie befürchteten, durch diese - aus ihrer Sicht nicht weit genug gehenden - Spektrumskappen in ihren Möglichkeiten zum Erwerb dieses Spektrums benachteiligt zu werden (21 K 7769/09, 21 K 3150/11, 21 K 7671/09).
  • VG Köln, 13.06.2013 - 1 K 3584/13

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Laufzeit einer D1-Lizenz

    Die Anhörung der betroffenen Kreise dient auch der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, vgl. VG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - 21 K 7769/09 - , juris Rn. 81.
  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09

    Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band")

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09

    Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09

    Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4094
VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09 (https://dejure.org/2010,4094)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 21 K 6772/09 (https://dejure.org/2010,4094)
VG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 21 K 6772/09 (https://dejure.org/2010,4094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Vergabeverfahrens von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang für das Angebot von Telekommunikationsdiensten im Bereich von 2,6 GHz; Möglichkeit der Entwicklung einer Gesamtstrategie durch die Anbieter bei der Durchführung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Köln, 03.12.2008 - 21 K 3363/07

    Betreiben eines breitbandigen Internetzugangs am Markt; Verteilung regionaler

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten, auch in den Verfahren 21 K 3363/07, 21 L 1886/09, 11 L 1214/07 und der in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Das Gericht hält nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - nicht mehr an seiner im Urteil vom 03. Dezember 2008 - 21 K 3363/07 - vertretenen Auffassung fest, dass der Zulässigkeit der Klage § 44a VwGO entgegensteht.

    Diese mündliche Anhörung führte zu dem Ergebnis, dass sowohl die damaligen UMTS-Netzbetreiber als auch UMTS-Neueinsteiger und Broadband Wireless Access-Anbieter großes Interesse an neuem Spektrum zeigten, wie sich insbesondere auch aus der von der Beklagten im Verfahren 21 K 3363/07 (Anlage 12 zum Schriftsatz vom 29. Juli 2008) vorgelegten Kommentierung (UMTS-Konzeption) ergibt.

    Soweit die Klägerin weiter beanstandet, dass die Bundesnetzagentur sich erstmals in einer Klageerwiderung vom 29. Juli 2008 in dem Verfahren 21 K 3363/07 mit der Auswertung der Stellungnahmen, die für die am 21. Dezember 2005 veröffentlichten Vergabeszenarien bis zum 28. Februar 2006 eingereicht worden seien, befasst habe, so dass bis zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Vergabeanordnung vom 19. Juni 2007 eine Auswertung der Stellungnahmen nicht vorgelegen habe und die Präsidentenkammer die angefochtene Vergabeanordnung auch nicht auf eine solche Auswertung gestützt habe, worin ein unzulässiges Nachschieben von Gründen zu sehen sei, weist auch dies nicht auf einen Beurteilungsfehler.

    Zudem ergibt sich aus dem von der Beklagten in das Verfahren 21 K 3363/07 eingeführten Vermerk vom 23. Juni 2006, dass die Bundesnetzagentur bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2006 mit der Auswertung dieser Stellungnahmen begonnen hatte (Vermerk vom 23. Juni 2006, Anlage B 27) und diese damit Teil der Entscheidungsgrundlage für die Teilentscheidungen I - III geworden sind.

    Diese Annahmen werden in tatsächlicher Hinsicht u.a. durch die von der Klägerin selbst in dem Verfahren 21 K 3363/07 vorgelegte Liste vom 14. Juni 2007 belegt, in der die angekündigten Bedarfe der interessierten Unternehmen im Einzelnen aufgezeigt worden sind.

    Diesen Vortrag hat die Klägerin auch mit Schriftsatz vom 27. Juli 2009 im Verfahren 21 K 3363/07 bekräftigt, indem sie ausgeführt hat (Bl. 857 der Akte 21 K 3363/07): "Ebenso wenig wendet sich die Klägerin gegen die Nutzung des 2, 6 GHz Bandes in Einklang mit den gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Frequenznutzungsbedingungen ... Die Klägerin nutzt bereits seit dem Jahr 2002 das 2, 6 GHz Band in Einklang mit den technischen Nutzungsbedingungen, die auch heute aufgrund der EU-Entscheidung 2008/477/EG für das 2, 6 GHz Band gelten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2394/07

    Streit wegen der Nichtverlängerung der Befristung von Frequenznutzungsrechten;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Der dagegen gerichteten Berufung der Beklagten gab das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2008 statt und wies die Klagen der Klägerin auf Verlängerung ihrer Frequenzzuteilungen im 2, 6-GHz-Band über den 31. Dezember 2007 hinaus ab (OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 und 13 A 2394/07 -).

    Zum anderen ist mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass die Frequenzzuteilungen an die Klägerin mit dem 31. Dezember 2007 ihr rechtliches Ende gefunden haben, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 -, juris Rdnr. 38 ff.

    Deswegen besteht auch keine (völkerrechtliche) Verpflichtung der Beklagten, das Spektrum im 2, 6-GHz-Bereich für den Festen Funkdienst weiterhin auszuweisen, so insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 -, juris, Rdnr. 72 ff.

    Zum einen sind die genannten Urteile nicht rechtskräftig; und zum anderen schließt sich das erkennende Gericht aus den genannten Gründen insoweit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen an, nach der die Nutzungsdauer des Festen Funkdienstes tatsächlich (nur) bis zum 31. Dezember 2007 befristet gewesen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 -, juris, Rdnr. 38 ff.

    Hiermit harmoniert der Frequenznutzungsplan, indem er den technologieneutralen drahtlosen Netzzugang als Nutzungszweck festlegt, so insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 -, juris Rdnr. 75.

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Das Gericht hält nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - nicht mehr an seiner im Urteil vom 03. Dezember 2008 - 21 K 3363/07 - vertretenen Auffassung fest, dass der Zulässigkeit der Klage § 44a VwGO entgegensteht.

    Dies folgt bereits daraus, dass nach § 55 Abs. 5 Satz 1 TKG grundsätzlich ein subjektiv öffentliches Recht auf eine (Einzel-) Frequenzzuteilung besteht, die durch die hier angegriffene Anordnung nach § 55 Abs. 9 TKG in einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme am Vergabeverfahren umgestaltet wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 -, Rdnr. 14 ff., DVBl. 2009, 1520 ff.; NVwZ 2009, 1558 ff.; MMR 2010, 56 f.

    Demzufolge hat auch das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 -, a.a.O., Rn. 16, darauf hingewiesen, dass eine Fiktion der Zuteilung "erkennbar zweckwidrig" wäre, "weil der gesetzliche Grund der Frequenzbeschränkung, der Nachfrageüberhang, von der Fristüberschreitung unberührt bleibt".

    Die Vergabeanordnung bewirkt damit gegenüber einem etwa bestehenden Anspruch auf Einzelzuteilung von Frequenzen eine "Sperrwirkung", vgl. BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 -, a.a.O., Rn. 16 und 28; Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 6.09 -, Rn. 10, und nicht umgekehrt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2395/07

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung von Zuteilungen genutzter Frequenzen;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Der dagegen gerichteten Berufung der Beklagten gab das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2008 statt und wies die Klagen der Klägerin auf Verlängerung ihrer Frequenzzuteilungen im 2, 6-GHz-Band über den 31. Dezember 2007 hinaus ab (OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 und 13 A 2394/07 -).

    Dass im Rahmen der ersten Alternative einer Frequenzknappheit (Frequenzen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar) eine Prognose über den zukünftigen Frequenzbedarf zu treffen ist, so auch OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 -, MMR 2009, 425 ff., Rdnr. 47 und 60 - Marwinski in Arndt/Fetzer/Scherer: Telekommunikationsgesetz, 2008, § 55 Rdnr. 44, und im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "in ausreichendem Umfang" auch Wertungen im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines bestimmten Frequenzumfangs zur Erbringung von Leistungen und Diensten in einem wettbewerblichen Umfeld unerlässlich sind, liegt auf der Hand und ist ohne weiteres einsichtig.

    Dies ist jedoch entbehrlich, denn die Ermessensentscheidung der Behörde ist nach festgestellter Knappheit im Sinne einer Entscheidung für das Vergabeverfahren vorgezeichnet, weil im Wesentlichen dieselben Erwägungen - nämlich das Nichtvorhandensein von Frequenzen in ausreichendem Umfang - sowohl auf der Tatbestands- als auch auf der Rechtsfolgenseite der Norm maßgeblich sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 -, a.a.O., Rdnr. 61 ff.

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 6.09

    Verteilung von Frequenzen; Unveränderter Fortbestand der Nutzungsbedingungen in

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Diese Entscheidungen hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 24. September 2009 - BVerwG 6 B 5.09 und 6 B 6.09 - auf und verwies die Rechtsstreite zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück, das derzeit noch nicht erneut entschieden hat.

    Die Vergabeanordnung bewirkt damit gegenüber einem etwa bestehenden Anspruch auf Einzelzuteilung von Frequenzen eine "Sperrwirkung", vgl. BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 -, a.a.O., Rn. 16 und 28; Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 6.09 -, Rn. 10, und nicht umgekehrt.

    So hat auch die Klägerin in den Berufungsverfahren über ihren angeblichen Anspruch auf Verlängerung ihrer Frequenzzuteilungen vorgetragen, dass die von ihr mit Zustimmung der Beklagten mittlerweile verwendete Technologie ("IP Wireless") alle technischen Nutzungsparameter eines Mobilfunkdienstes erfülle, siehe BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 6.09 -, Rdn. 5.

  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 572/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolgloser Durchführung eines Vorverfahrens zwei Verpflichtungsklagen beim VG Köln - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 -.

    Durch die Urteile der 11. Kammer des VG Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Beklagte verpflichtet, die streitigen Frequenzzuteilungen um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.

    Die Klägerin kann sich für ihren gegenteiligen Standpunkt auch nicht auf die Urteile der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 573/07 - berufen, nach denen die Zuweisung des 2, 6-GHz-Spektrums für den Festen Funkdienst nicht am 31. Dezember 2007 geendet habe.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 - ,BVerfGE 88, 40 (56, 61); Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 (156 f.); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27 Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff. Diese Voraussetzungen treffen auf die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG innerhalb des in den §§ 132 ff. TKG geregelten förmlichen Verfahrens durch die Bundesnetzagentur zu.

    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.

  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolgloser Durchführung eines Vorverfahrens zwei Verpflichtungsklagen beim VG Köln - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 -.

    Durch die Urteile der 11. Kammer des VG Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Beklagte verpflichtet, die streitigen Frequenzzuteilungen um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07 -, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.
  • VG Köln, 29.11.2007 - 11 L 1214/07

    Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zum Vergabeverfahren nach den

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten, auch in den Verfahren 21 K 3363/07, 21 L 1886/09, 11 L 1214/07 und der in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • VG Köln, 17.11.2005 - 1 K 2924/05

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit von

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

  • VG Köln, 03.09.2014 - 21 K 4413/11

    Vergabe und Zuteilung von Funkfrequenzen im Vergabeverfahren

    Nach der Trennung des Verfahrens zielt der vorliegende, vormals unter dem Aktenzeichen 21 K 6772/09 geführte Rechtsstreit auf die Teilentscheidungen I. und II. der Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009.

    Das die Klage mit sämtlichen Anträgen abweisende Urteil der Kammer vom 17. März 2010 - 21 K 6772/09 - hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf die Revision der Klägerin durch Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - auf, soweit die Klage hinsichtlich des vor dem BVerwG unter Ziffer 1. c) gestellten Hilfsantrags auf Aufhebung der Teilentscheidungen I. und II. der Allgemeinverfügung der BNetzA vom 12. Oktober 2009 über die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Frequenzbereiche 2, 6 GHz, 2 GHz, 1,8 GHz und 800 MHz und die sich daran anschließenden weiteren Hilfs- bzw. Eventualanträge abgewiesen worden war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten, auch in den Verfahren 21 K 3363/07, 21 K 6772/09, 21 L 1886/09, 11 L 1214/07 und der in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Die Klage ist - nach teilweiser Zurückverweisung des Verfahrens 21 K 6772/09 durch das BVerwG mit Urteil vom 22. Juni 2011 (6 C 3.10) - hinsichtlich des unter 1.a) gestellten Antrages zulässig, aber unbegründet.

    Dass die Verfahrensverbindung (Teilentscheidung I.) - für sich betrachtet - rechtmäßig ist und die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt, hat das Gericht in seinem Urteil vom 17. März 2010 im Verfahren 21 K 6772/09 bereits entschieden.

    Dies hat das Gericht bereits in seinem Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 6772/09 - (Urteilsabdruck, S. 39 f.) ausgeführt.

    Die in der mündlichen Verhandlung vom 3. September 2014 gestellten Hilfsanträge b) und c) zum Antrag zu 1. entsprechen dem Antrag zu 1. a) und dem hilfsweisen Antrag zu 1. b), vgl. hierzu die Wiedergabe der im Revisionsverfahren gestellten Anträge in BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, Rn. 7, die bereits in der mündlichen Verhandlung vom 17. März 2010 gestellt worden waren und die Gegenstand des Urteils 21 K 6772/09 waren.

    Die Klägerin stützt ihr Feststellungsinteresse auf ihre Absicht, einen Schadensersatzprozess gegen die Beklagte wegen Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG zu führen, wie sich aus ihren diesbezüglichen Angaben in der mündlichen Verhandlung vom 3. September 2014 und unter Berücksichtigung ihres Vortrags auf Seite 110 f. ihres Schriftsatzes vom 2. Februar 2010 im Verfahren 21 K 6772/09 ergibt.

    In ihrem seinerzeit unter dem Aktenzeichen 21 K 6772/09 eingereichten Schriftsatz vom 2. Februar 2010 hat die Klägerin sich insoweit auf die Darlegung beschränkt, dass ihr aufgrund der angeblich rechtswidrig verweigerten Verlängerung ihrer bestehenden Frequenzzuteilungen ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sei.

    Ferner lässt sich den erwähnten Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 2. Februar 2010 (21 K 6772/09) entnehmen, dass sie das schadenstiftende Ereignis in der "rechtswidrig verweigerten Verlängerung ihrer bestehenden Frequenzzuteilungen" sieht (S. 110 des genannten Schriftsatzes), während sie in der mündlichen Verhandlung am 3. September 2014 insoweit maßgeblich auf die sich aufgrund der durch die Vergabeentscheidung aus dem Jahr 2007 ausgelösten "Sperrwirkung" abgestellt hat.

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7172/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Mit Schriftsatz vom 03. Dezember 2009 erstreckte die Klägerin ihre anhängigen Klagen (zunächst 21 K 6772/09) auf die Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten 11 L 1214/07, 21 K 3363/07, 21 K 6772/09 und der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Die den Beteiligten des Verfahrens bekannten Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage in dem Verfahren 21 K 6772/09 gelten hier entsprechend.

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auch vermeintliche Widersprüche in den Ausführungen der Beklagten zum Nutzungszweck der zur Vergabe stehenden Frequenzen bemängelt, bezieht sie sich offensichtlich auf ihren Vortrag im Verfahren 21 K 6772/09, dass die Frequenzzuweisung an den Mobilfunkdienst im Frequenzbereichszuweisungsplan und die Widmung im Frequenznutzungsplan für den digitalen zellularen Mobilfunk bzw. für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten nicht miteinander vereinbar seien.

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die in dem Verfahren 21 K 6772/09 beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Das Gericht hat hierzu im den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 21 K 6772/09 ausgeführt, dass die Bestimmung des Zwecks der Frequenznutzung mit "digitaler zellularer Mobilfunk" bzw. "drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt und auch ansonsten frei von rechtlichen Bedenken ist.

    der Verfügung vom 12. Oktober 2009 der Nutzungszweck der Frequenzen festgelegt wird und die Klägerin auch dies wegen des damit verbundenen Ausschlusses des Festen Funkdienstes für rechtwidrig hält, kann ebenfalls auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem im Verfahren 21 K 6772/09 ergangenen Urteil vom 17. März 2010 verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 13 A 2395/07

    Verlängerungsbegehren von befristet zugeteilten Frequenzzuteilungen im 2,6

    In diesem Verfahren (VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 6772/09 -, Zurückverweisung durch BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, sodann VG Köln 21 K 4413/11) wies das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 3. September 2014 - 21 K 4413/11 - die Klage ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt ihrer Schriftsätze, wegen des Sachverhalts im Übrigen auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Verfahren gleichen Rubrums 13 A 2394/07, in den Verfahren VG Köln 21 K 6772/09 und 21 K 4413/11 sowie auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

    Mit Urteil vom 17. März 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen die Anordnung eines Vergabeverfahrens abgewiesen (Az.: 21 K 6772/09).
  • VG Köln, 17.09.2014 - 21 K 4414/11

    Durchführung des Vergabeverfahrens über die Vergabe von Funkfrequenzen als

    Mit Schriftsatz vom 03. Dezember 2009 erstreckte die Klägerin ihre anhängigen Klagen (zunächst 21 K 6772/09) auf die Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009.

    Nach Trennung des Verfahrens 21 K 6772/09 wurde die Klage der Klägerin gegen die Festlegung der Vergabe in Form der Versteigerung unter dem Aktenzeichen 21 K 7172/09 geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird darüber hinaus auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten 21 K 3363/07, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 4413/11 und der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 31.16

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem

    Mit Urteil vom 17. März 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen die Anordnung eines Vergabeverfahrens abgewiesen (Az.: 21 K 6772/09).
  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

    Entgegen einer früheren Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts, VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 6772/09 - Urteilsumdruck S. 40, wird der Nutzungszweck in der Vergabeanordnung selbst nämlich nicht mit regelnder Wirkung festgelegt, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011- BVerwG 6 C 3.10 - Rdnr. 39.
  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 8150/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Wie das Gericht in dem Verfahren 21 K 6772/09 mit Urteil vom heutigen Tage festgestellt hat, war die von der Beklagten getroffene Knappheitsprognose jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Erlasses der letzten Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009 beurteilungsfehlerfrei.
  • VG Köln, 18.07.2013 - 21 K 4413/11

    Ausschluss der Beteiligtenrechte nach den §§ 100, 108 Abs. 1 S. 2, 108 Abs. 2

    Die Klägerin hat ihre Klage - 21 K 6772/09 - auf die Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009 erstreckt.
  • VG Köln, 01.07.2011 - 1 L 820/11

    Vergabe von Frequenzen unabhängig von in der Vergangenheit bestehenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht