Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 17.03.2010

Rechtsprechung
   VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09   

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VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
VG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09 (https://dejure.org/2010,3164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Entscheidung über das Vorliegen von Frequenzknappheit unter Rückgriff auf eine Knappheitsprognose aus einer früheren Entscheidung; Verletzung subjektiver Rechte von Telekommunikationsanbietern durch die Verbindung mehrerer Verwaltungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Mobilfunkfrequenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Köln weist Klagen gegen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ab - Bundesnetzagentur verfügt bei Entscheidungen über Frequenzordnungen über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Die früher hierzu durch Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen sind - da sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sind - gem. § 43 Abs. 2 VwVfG nach wie vor wirksam und gegenüber der Klägerin, die gegen die Verfügungen Nr. 34/2007 und Nr. 34/2008 Rechtsmittel nicht eingelegt hat, in Bestandskraft erwachsen, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, DVBl. 2009, 1520 = NVwZ 2009, 1558 = MMR 2010, 56 Rdnr. 22 ff., Dem kann nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden, die Bundesnetzagentur habe durch ihre Entscheidung, das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1, 8 GHz, 2 GHz und 2, 6 GHz insgesamt einen neuen Verfahrensgegenstand geschaffen, der an die Stelle des insoweit dann erledigten früheren Verfahrensgegenstandes getreten ist.

    Da sie es in der Hand hat, durch die zweckmäßige Zusammenfassung mehrerer Beschlusskammerentscheidungen in eine bzw. deren Aufteilung auf mehrere Allgemeinverfügungen die Rahmenbedingungen, unter denen Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann, gegenständlich und zeitlich in gewissem Umfang selbst zu steuern, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, a.a.O., Rdnr. 27, muss jedenfalls dann, wenn sich Gegenteiliges nicht zweifelsfrei aus der getroffenen Regelung ergibt, in einem über einzelne Phasen abgestuften Verwaltungsverfahren, dessen einzelne Abschnitte durch bestandskraftfähige Verwaltungsakte abgeschlossen werden, angenommen werden, dass Regelungen auf einer späteren Stufe, die Wort- und inhaltsgleich bestandskräftigen Regelungen auf einer früheren Stufe entsprechen, nicht als (Neu-) Regelungen mit der Folge der Eröffnung nochmaliger Rechtsschutzmöglichkeiten angesehen werden können.

    Hinsichtlich der Auswahl des Versteigerungsverfahrens und der Festlegung der Vergabebedingungen folgt dies für denjenigen, der sich - wie die Klägerin - an der Frequenzvergabe beteiligt oder beteiligen will, aus der drittschützenden Wirkung des Diskriminierungsverbots des § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 61 Abs. 6 Satz 1TKG, vgl. BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 - a.a.O., Rdnr. 14 ff.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur selbständigen Anfechtbarkeit der Anordnung des Vergabeverfahrens, der Wahl des Vergabeverfahrens und der Festlegung der Vergabebedingungen (BVerwG, Urteil vom 01. September 2009 - 6 C 4.09-, a.a.O.) Gegenteiliges nicht entnehmen.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.

    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.

    Mithin ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch insoweit vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten wurden, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen wurde, der erhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wurde und sich die eigentliche Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, a.a.O., Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Die Knappheitsprognose ist demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.

    Mithin ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch insoweit vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten wurden, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen wurde, der erhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wurde und sich die eigentliche Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, a.a.O., Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07-, a.a.O., Rdnr. 18.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 ; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.

    Sie endet dort, wo - wie hier - das materielle Recht der Verwaltungsbehörde in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben, vgl. hierzu insbesondere: BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06, a.a.O., Rdnr. 28 ff m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2395/07

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung von Zuteilungen genutzter Frequenzen;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass im Rahmen der ersten Alternative einer Frequenzknappheit (Frequenzen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar) eine Prognose über den zukünftigen Frequenzbedarf zu treffen ist, so auch OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07 -, Rdnr. 47 und 60, MMR 2009, 425-428; Marwinski in Arndt/ Fetzer/ Scherer: Telekommunikationsgesetz, 2008, § 55 Rdnr. 44;.

    Dies ist jedoch entbehrlich, denn die Ermessensentscheidung der Behörde ist nach festgestellter Knappheit im Sinne einer Entscheidung für das Vergabeverfahren vorgezeichnet, weil im Wesentlichen dieselben Erwägungen - nämlich das Nichtvorhandensein von Frequenzen in ausreichendem Umfang - sowohl auf der Tatbestands- als auch auf der Rechtsfolgenseite der Norm maßgeblich sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2395/07, a.a.O., Rdnr. 61 ff;.

  • VG Köln, 24.05.2002 - 11 K 9775/00
    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Das Telekommunikationsgesetz bringt dies auch dadurch zum Ausdruck, dass es in § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG die Festlegung der Regeln für das Versteigerungsverfahren lediglich an die Erfordernisse der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit bindet und auf weitere konkrete normative Vorgaben verzichtet, vgl. VG Köln, Urteil vom 24. Mai 2002 - 11 K 9775/00 -, MMR 2003, 61-64, Rdnr. 37 ff; Geppert in Beck'scher TKG- Kommentar, 3. Aufl., § 61 Rdnr. 17; Koenig: Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Frequenzen aus der Digitalen Dividende, K&R 2009, 696-701, 700.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-242/95

    GT-Link

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
    Dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung der Versteigerung unter Verstoß gegen Artikel 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG eine Situation geschaffen hätte, in der ein Unternehmen der in Art. 86 Abs. 1 EG genannten Art zur missbräuchlichen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung veranlasst wird, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 1991 - C-18/88 - Slg.1991, I-5941, Rdnr. 20, vom 17. Juli 1997 - C-242/95 - Slg. 1997, I-4449, Rdnrn. 33 und 34, vom 25. Juni 1998 - C-203/96 -, Slg. 1998, I-4075, Rdnr. 61, vom 22. Mai 2003 - C 462/99 - Slg. 2003 Seite I-05197, Rdnr. 80, ist nicht zu sehen.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

  • VG Köln, 03.09.2014 - 21 K 4413/11

    Vergabe und Zuteilung von Funkfrequenzen im Vergabeverfahren

    Insbesondere gegen diese Spektrumskappen wandten sich die E- Netzbetreiber mit Klagen vor dem erkennenden Gericht, weil sie befürchteten, durch diese - aus ihrer Sicht nicht weit genug gehenden - Spektrumskappen in ihren Möglichkeiten zum Erwerb dieses Spektrums benachteiligt zu werden (21 K 7769/09, 21 K 3150/11, 21 K 7671/09).
  • VG Köln, 13.06.2013 - 1 K 3584/13

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Laufzeit einer D1-Lizenz

    Die Anhörung der betroffenen Kreise dient auch der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, vgl. VG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - 21 K 7769/09 - , juris Rn. 81.
  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09

    Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band")

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09

    Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09

    Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an

    Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
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Rechtsprechung
   VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7315
VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09 (https://dejure.org/2010,7315)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 21 K 7173/09 (https://dejure.org/2010,7315)
VG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 21 K 7173/09 (https://dejure.org/2010,7315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Teilnahme an einem chancengleichen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren; Festlegung der Regeln für die Durchführung eines Versteigerungsverfahrens im Falle der Versteigerung vor der Durchführung des Vergabeverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Köln, 03.12.2008 - 21 K 3363/07

    Betreiben eines breitbandigen Internetzugangs am Markt; Verteilung regionaler

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Die Klägerin erhob am 16. August 2007 gegen die Allgemeinverfügung vom 19. Juni 2007 Klage, die zunächst unter dem Aktenzeichen 21 K 3363/07 beim erkennenden Gericht anhängig war.

    Nach erfolgter Trennung der unterschiedlichen mit der Klage zum Aktenzeichen 21 K 3363/07 anhängig gemachten Streitgegenstände sind Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die erstmals mit der Allgemeinverfügung vom 07. April 2008 bzw. der Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009 bestimmten Festlegungen und Regeln des Vergabeverfahrens.

    Zwar hatte die Klägerin mit ihrem im Verfahren 21 K 3363/07 gestellten Hilfsantrag zu 2) vorsorglich auch die gesamte Verfügung vom 07. April 2008 angegriffen, soweit diese Vergabebedingungen für den Frequenzbereich 2, 6-GHz festgelegt hatte.

    Das Gericht hält nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - nicht mehr an seiner im Urteil vom 03. Dezember 2008 - 21 K 3363/07 - vertretenen Auffassung fest, dass der Zulässigkeit der Klage § 44a VwGO entgegensteht.

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die in dem Verfahren 21 K 6772/09 beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Das Gericht hat hierzu im den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 21 K 6772/09 ausgeführt, dass die Bestimmung des Zwecks der Frequenznutzung mit "digitaler zellularer Mobilfunk" bzw. "drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt und auch ansonsten frei von rechtlichen Bedenken ist.

    der Verfügung vom 12. Oktober 2009 der Nutzungszweck der Frequenzen festgelegt wird und die Klägerin auch dies wegen des damit verbundenen Ausschlusses des Festen Funkdienstes für rechtwidrig hält, kann ebenfalls auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem im Verfahren 21 K 6772/09 ergangenen Urteil vom 17. März 2010 verwiesen werden.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 (56, 61); Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 (156 f.); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.

    Die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen sind demgemäß vom Gericht nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 6 C 15.07-, BVerwGE 131, 41, Rdnr. 14 ff; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, a.a.O., Rdnr. 18.

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Das Gericht hält nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - nicht mehr an seiner im Urteil vom 03. Dezember 2008 - 21 K 3363/07 - vertretenen Auffassung fest, dass der Zulässigkeit der Klage § 44a VwGO entgegensteht.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie durch die von ihr angegriffenen Festlegungen in den Frequenznutzungsbedingungen in ihren subjektiven Rechten verletzt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, DVBl. 2009, 1520 = NVwZ 2009, 1558 = MMR 2010, 56, Die Festlegung der Regeln des Vergabeverfahrens in Ziffer III der Verfügung vom 07. April 2008 in der Fassung der Ziffer IV der Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009 sind, soweit sie von der Klägerin angegriffen werden, rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Es besteht weder ein subjektives Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs noch auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten, vgl. VG Köln, Beschluss vom 03. September 2004 - 11 L 1280/04 - juris, Rdnr. 28, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ff.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 (56, 61); Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 (156 f.); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.
  • VG Köln, 24.05.2002 - 11 K 9775/00
    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Das Telekommunikationsgesetz bringt dies auch dadurch zum Ausdruck, dass es in § 61 Abs. 5 Satz 1 TKG die Festlegung der Regeln für das Versteigerungsverfahren lediglich an die Erfordernisse der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit bindet und auf weitere konkrete normative Vorgaben verzichtet, vgl. VG Köln, Urteil vom 24. Mai 2002 - 11 K 9775/00 -, MMR 2003, 61ff. , Rdnr. 37 ff; Geppert in Beck'scher TKG- Kommentar, 3. Aufl., § 61 Rdnr. 17; Koenig: Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Frequenzen aus der Digitalen Dividende, K&R 2009, 696 ff. (700).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 (56, 61); Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 (156 f.); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.
  • VG Köln, 03.09.2004 - 11 L 1280/04

    Rechtmäßigkeit einer Frequenzzuteilung ; Verwendung der Funkfrequenzen unter

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Es besteht weder ein subjektives Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs noch auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten, vgl. VG Köln, Beschluss vom 03. September 2004 - 11 L 1280/04 - juris, Rdnr. 28, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ff.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der von ihr zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das mit besonderer fachlicher Legitimation in einem besonderen Verfahren entscheidet, zumal wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die Entscheidung damit zugleich versachlicht, BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 (56, 61); Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 (156 f.); BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27, Rn. 27 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 30 m.w.N.; Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 -, Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1, Rn. 29 f.; Urteil vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2, Rdnr. 16 ff.
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 13 A 2069/07

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids nach § 63

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 8150/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 21 K 6672/09, 21 K 7172/09 und 21 K 7173/09, sowie auf die in diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die den Beteiligten bekannten diesbezüglichen Ausführungen in dem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 21 K 7173/09 Bezug genommen.

    Soweit die Klägerin entsprechend ihrem Vortrag im Verfahren 21 K 7173/09 in Bezug auf Ziffer V.1.5.

    Bietbeschränkungen auch für den Bereich der 2, 6-GHz-Frequenzen in Anlehnung an die "Spektrumskappen" im 800-MHz-Bereich begehrt, verweist das Gericht auf seine darauf bezogenen Feststellungen im den Beteiligten bekannten Urteil vom 17. März 2010 im Verfahren 21 K 7173/09 - dort zu Ziffer IV.3.1 der Vergabebedingungen.

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