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   VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13   

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VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,50496)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.06.2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,50496)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,50496)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Zwar hat ein Teil der Rechtsprechung bislang angenommen, eine Ausnahme vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-939/10 - Juris Rdnr. 79ff.) sei gegeben, weil die Situation in Italien im Hinblick auf die Versorgung von Asylbewerbern mit Unterkunft, Verpflegung und mit medizinischen Leistungen dem europäischen Mindeststandard nicht entspreche.(Rn.16).

    Eine Verdichtung des Selbsteintrittsrechts eines Mitgliedsstaates zu einer entsprechenden Pflicht und ein damit korrespondierendes Recht eines Asylbewerbers kommt daher nur in Betracht, wenn ein vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. dem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-393/10 - Juris Rdnr. 79 ff.) nicht aufgefangener Sonderfall vorliegt.

    Das ist vielmehr erst dann der Fall, wenn das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedsstaat grundlegende, systembedingte Mängel aufweisen, die gleichsam zwangsläufig eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der in diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber befürchten lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, a.a.O., Rdnr. 80 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Zwar hat ein Teil der Rechtsprechung bislang angenommen, eine Ausnahme vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-939/10 - Juris Rdnr. 79ff.) sei gegeben, weil die Situation in Italien im Hinblick auf die Versorgung von Asylbewerbern mit Unterkunft, Verpflegung und mit medizinischen Leistungen dem europäischen Mindeststandard nicht entspreche.(Rn.16).

    Eine Verdichtung des Selbsteintrittsrechts eines Mitgliedsstaates zu einer entsprechenden Pflicht und ein damit korrespondierendes Recht eines Asylbewerbers kommt daher nur in Betracht, wenn ein vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. dem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-393/10 - Juris Rdnr. 79 ff.) nicht aufgefangener Sonderfall vorliegt.

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Die Auffassung der Kammer wird auch bestätigt von der Entscheidung des EGMR vom 2. April 2013 betreffend das Verfahren S... Hu.../Niederlande (Nr. 27725/10).
  • VG Bremen, 14.05.2013 - 6 K 412/11
    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Die Erkenntnislage, auf denen diese Entscheidungen beruhen, insbesondere der Bericht "Zur Situation von Flüchtlingen in Italien" von Pro-Asyl (M...Be... und D...Be...) vom Februar 2011 sowie der Bericht "Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Italien" der Schweizerischen Flüchtlingshilfe in Zusammenarbeit mit Juss-Buss, The law students' legal aid office, Norwegen, vom Mai 2011 ist jedoch - sollte die Versorgungslage tatsächlich so gravierend gewesen sein, jedenfalls - überholt (vgl.a. VG Regensburg, Beschluss vom 15. Mai 2013 - RN 5 S 13.30156 - Juris Rdnr. 30 ff.; VG Bremen, Urteil vom 14. Mai 2013 - 6 K 412/11.A - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • VG Osnabrück, 23.01.2012 - 5 A 212/11

    Italien; Selbsteintrittsrecht; Überstellung

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Selbst wenn die Versorgungslage in Italien für besonders schutzbedürftige Personen weiterhin unzumutbar sein sollte, würde dies nicht den Antragsteller betreffen, der jung, arbeitsfähig und alleinstehend ist und dem damit keine Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 2 bis 5 oder 7 AufenthG droht (vgl. zu dieser Personengruppe schon das Urteil des VG Osnabrück vom 23. Januar 2012 - 5 A 212/11 - Juris Rndr. 24 ff.).
  • VG Regensburg, 15.05.2013 - RN 5 S 13.30156

    (nicht zwingend erforderlich)

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Die Erkenntnislage, auf denen diese Entscheidungen beruhen, insbesondere der Bericht "Zur Situation von Flüchtlingen in Italien" von Pro-Asyl (M...Be... und D...Be...) vom Februar 2011 sowie der Bericht "Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Italien" der Schweizerischen Flüchtlingshilfe in Zusammenarbeit mit Juss-Buss, The law students' legal aid office, Norwegen, vom Mai 2011 ist jedoch - sollte die Versorgungslage tatsächlich so gravierend gewesen sein, jedenfalls - überholt (vgl.a. VG Regensburg, Beschluss vom 15. Mai 2013 - RN 5 S 13.30156 - Juris Rdnr. 30 ff.; VG Bremen, Urteil vom 14. Mai 2013 - 6 K 412/11.A - Juris Rdnr. 21 ff.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Eine Verdichtung des Selbsteintrittsrechts eines Mitgliedsstaates zu einer entsprechenden Pflicht und ein damit korrespondierendes Recht eines Asylbewerbers kommt daher nur in Betracht, wenn ein vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. dem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-393/10 - Juris Rdnr. 79 ff.) nicht aufgefangener Sonderfall vorliegt.
  • RG, 17.01.1911 - V 939/10

    1. Genügt zur Verurteilung wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 05.06.2013 - 21 L 151.13
    Zwar hat ein Teil der Rechtsprechung bislang angenommen, eine Ausnahme vom "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - Juris Rn. 179ff.) bzw. "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - verb. Rs. C-411/10 und C-939/10 - Juris Rdnr. 79ff.) sei gegeben, weil die Situation in Italien im Hinblick auf die Versorgung von Asylbewerbern mit Unterkunft, Verpflegung und mit medizinischen Leistungen dem europäischen Mindeststandard nicht entspreche.(Rn.16).
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Im Hinblick darauf, dass Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowohl von einer genauen Kenntnis der Umstände des betreffenden Landes als auch vom Bemühen um Objektivität geprägt sind (BVerwG vom 9.3.1984, Az. 9 B 922/81 ), vermag das Gericht nach alledem nicht zu erkennen, dass die Kläger in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten haben, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts führen müsste (so auch VG Berlin vom 5.6.2013, Az. 21 L 151.13 ; VG Augsburg vom 18.7.2013, Az. Au 6 K 13.30132 ; VG Bayreuth vom 11.7.2013, Az. B 3 S 13.30164 ; VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A, 17 K 1777/12.A und 17 K 1776/12.A alle ; VG Trier vom 22.4.2013, Az. 5 K 87/13.TR ; VG Regensburg vom 26.2.2013, Az. RN 9 K 11.30445 ).
  • VG Hamburg, 18.07.2013 - 10 A 581/13

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine

    Die Ausführungen in dem Gutachten vermögen das Gericht daher nach sorgfältiger Auswertung im vorliegenden Hauptsacheverfahren nicht davon zu überzeugen, dass es sich bei den aufgezeigten Defiziten und Missständen um einen systemischen Mangel, d. h. um systematische und landesweite Defizite handelt, die eine individuelle Gefährdung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung nach Italien begründen und von den italienischen Behörden tatenlos hingenommen werden (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.6.2013, OVG 7 S 33.13, Rn. 25 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 5.6.2013, 21 L 151.13, Rn. 30; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2013, Rn. 54 f. - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Die noch unter Geltung der Dublin-II-VO ergangenen Entscheidungen, die unter Hinweis auf den Zweck der Überstellungsfrist, dem unzuständigen Mitgliedstaat einen Zeitraum von sechs Monaten zur Überstellung zu geben, weitgehend von einer Flüchtigkeit in der o.g. Konstellation ausgehen (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3; vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4), sind nicht auf die Rechtslage nach der Dublin-III-VO übertragbar.
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30029

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Im Hinblick darauf, dass Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowohl von einer genauen Kenntnis der Umstände des betreffenden Landes als auch vom Bemühen um Objektivität geprägt sind (BVerwG vom 9.3.1984, Az. 9 B 922/81 ), vermag das Gericht nach alledem nicht zu erkennen, dass die Klägerin in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts führen müsste (so auch VG Berlin vom 5.6.2013, Az. 21 L 151.13 ; VG Augsburg vom 18.7.2013, Az. Au 6 K 13.30132 ; VG Bayreuth vom 11.7.2013, Az. B 3 S 13.30164 ; VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A, 17 K 1777/12.A und 17 K 1776/12.A alle ; VG Trier vom 22.4.2013, Az. 5 K 87/13.TR ; VG Regensburg vom 26.2.2013, Az. RN 9 K 11.30445 ).
  • VG Stade, 19.02.2014 - 6 B 210/14

    Prüfen eines von einem Drittstaatangehörigen eingereichten Asylantrags durch

    Die Ausführungen in dem Gutachten vermögen das Gericht daher nach sorgfältiger Auswertung im vorliegenden Hauptsacheverfahren nicht davon zu überzeugen, dass es sich bei den aufgezeigten Defiziten und Missständen um einen systemischen Mangel, d. h. um systematische und landesweite Defizite handelt, die eine individuelle Gefährdung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung nach Italien begründen und von den italienischen Behörden tatenlos hingenommen werden (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.6.2013, OVG 7 S 33.13, Rn. 25 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 5.6.2013, 21 L 151.13,Rn. 30; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2013, Rn. 54 f. - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 31.05.2018 - 22 K 462.17

    Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf

    (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3; vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4),.
  • VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist

    18 Die noch unter Geltung der Dublin II-VO ergangenen Entscheidungen, die unter Hinweis auf den Zweck der Überstellungsfrist, dem unzuständigen Mitgliedstaat einen Zeitraum von sechs Monaten zur Überstellung zu geben, weitgehend von einer Flüchtigkeit in der o.g. Konstellation ausgehen (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3; vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4), sind nicht auf die Rechtslage nach der Dublin III-VO übertragbar.
  • VG Stade, 20.02.2014 - 1 B 375/14

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien als für die

    Die Ausführungen in dem Gutachten vermögen das Gericht daher nach sorgfältiger Auswertung im vorliegenden Hauptsacheverfahren nicht davon zu überzeugen, dass es sich bei den aufgezeigten Defiziten und Missständen um einen systemischen Mangel, d. h. um systematische und landesweite Defizite handelt, die eine individuelle Gefährdung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung nach Italien begründen und von den italienischen Behörden tatenlos hingenommen werden (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.6.2013, OVG 7 S 33.13, Rn. 25 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 5.6.2013, 21 L 151.13,Rn. 30; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2013, Rn. 54 f. - zitiert nach juris).
  • VG Schwerin, 13.02.2015 - 5 B 700/14
    Die Ausführungen in dem Gutachten vermögen das Gericht daher nach sorgfältiger Auswertung im vorliegenden Hauptsacheverfahren nicht davon zu über­ zeugen, dass es sich bei den aufgezeigten Defiziten und Missständen um einen sys­ temischen Mangel, d. h. um systematische und landesweite Defizite handelt, die eine individuelle Gefährdung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung nach Italien begründen und von den italieni­ schen Behörden tatenlos hingenommen werden (in diesem Sinne auch OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 17.6.2013, OVG 7 S 33.13, Rn. 25 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 5.6.2013, 21 L 151.13,Rn. 30; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.4.2013, Rn. 54 f. - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.06.2013 - 21 L 151.13   

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https://dejure.org/2013,22687
VG Berlin, 04.06.2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,22687)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,22687)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 21 L 151.13 (https://dejure.org/2013,22687)
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Wird zitiert von ...

  • VG Gießen, 17.09.2018 - 4 L 9383/17

    Flüchtig im Sinne der Dublin III-VO

    Es reicht daher aus, wenn der zu überstellende Asylbewerber in Kenntnis seiner andauernden Ausreisepflicht und unter Verletzung seiner Rechtspflichten seine Überstellung durch Nichterscheinen bei der zuständigen Behörde verhindert (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25.07.2018 - 2 L 364/18.A - Rn. 11, juris; VG Regensburg, Urteil vom 20.02.2015 - RN 3 K 14.50264 - Rn. 54, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 11.12.2014 - 1 B 1196/14 - Rn. 7, juris; VG Berlin, Beschluss vom 04.06.2013 - VG 21 L 151.13 - BeckRS 2013, 53714).
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