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   VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455   

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https://dejure.org/2017,50230
VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455 (https://dejure.org/2017,50230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2017 - 21 NE 17.1455 (https://dejure.org/2017,50230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 21 NE 17.1455 (https://dejure.org/2017,50230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; BayVwVfG Art. 24; VwGO § 47 Abs. 6
    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht der Ärzte-Normenkontrollantrag - Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Antragsteller; die ihre Ausbildung in der Arabischen Republik Syrien abgeschlossen haben - Für die Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Kenntnisse der ...

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollverfahren bzgl. der Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung vom 31. März 2017 (Verfahrensordnung); Verpflichtung zur Durchführung von Sprachtests im Rahmen der Anerkennung eines im Ausland erworbenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ausländische angehende Ärzte scheitern mit Klage gegen Sprachtests in Bayern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455
    Zu den im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften gehören nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis nicht nur Satzungen und Rechtsverordnungen, sondern auch solche (abstrakt-generelle) Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 5 CN 1.03 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 2 NE 17.989

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Ausfertigungsmangel -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens können für die Entscheidung von Bedeutung sein, wenn sie sich im Eilverfahren bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit überschauen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2017 - 2 NE 17.989 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 15 NE 16.2226

    Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455
    (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 5 B 4.99
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455
    Das Interesse der Allgemeinheit, dem erheblichen Gefahrenpotential zu begegnen, das bei unzureichenden Sprachkenntnissen eines Arztes für die Sicherheit der Patienten besteht, überwiegt ersichtlich das Interesse, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache von der Anwendung der Verfahrensordnung und damit von einem nach ihren Vorschriften durchgeführten Sprachtest verschont zu bleiben, den die Approbationsbehörde im Rahmen des aus Art. 24 BayVwVfG folgenden Untersuchungsgrundsatzes für notwendig erachtete (vgl. dazu BVerwG, B.v. 30.3.1999 - 5 B 4.99 - juris).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 NE 17.1455
    Es genügt, wenn sie in einzelnen Teilen den Anforderungen entspricht, die an Rechtsvorschriften im Sinn des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zu stellen sind (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6.03 - juris Rn. 27).
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