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   LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17   

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LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17 (https://dejure.org/2022,1630)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2022 - 21 O 14450/17 (https://dejure.org/2022,1630)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 21 O 14450/17 (https://dejure.org/2022,1630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 10 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 121 Abs. 1; Rom-I-VO Art. 4 Abs. 2 u. 3
    Rechtswidrige Zugänglichmachung in Forschernetzwerken

  • kanzlei.biz

    Verbot der Zugänglichmachung von Fachartikeln eines Verlages auf Internetplattform

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bedeutung des ©-Vermerks im deutschen Urheberrecht

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Forschernetzwerk darf verlagsgebundene Fachartikel nicht zugänglich machen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung bzw. Wiedergabe von wissenschaftlichen Texten, Previews und Abstracts in einem Forschungsnetzwerk ohne ausreichenden Lizenzvertrag

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlagsgebundene Fachartikel - und ihre Verfügbarkeit in einem Forschernetzwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Veröffentlichung von wissenschaftlichen Fachartikeln durch den Betreiber eines sozialen Netzwerks für Wissenschaftler; Schadensersatzpflicht wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der Fachartikel, Previews und Abstracts; Urheberrechtliche ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verbreitung von Fachartikeln - ResearchGate darf Artikel nicht ohne Weiteres zugänglich machen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlagsgebundene Fachartikel dürfen nicht in Online-Forschernetzwerk veröffentlicht werden

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Researchgate

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 160
  • MMR 2022, 986
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Im Hinblick auf die Beklagten lägen sämtliche der vom EuGH in seiner Entscheidung Youtube (NJW 2021, 2571) als relevant benannten Gesichtspunkte vor, die zu einer öffentlichen Wiedergabe durch den Betreiber der Plattform führten und darüber hinaus weitere Gesichtspunkte, die ebenfalls darauf schließen ließen, dass die Beklagten bei der unerlaubten Wiedergabe der streitgegenständlichen Artikel vorsätzlich tätig würden.

    Der EuGH postuliere in seinem YouTube-Urteil (GRUR 2021, 1054) einen Grundsatz, demzufolge ein Hosting-Dienst keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG vornehme.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2021, 2571 - Youtube) erfolgt eine öffentliche Wiedergabe von Inhalten, die Nutzer auf einer Sharehosting-Plattform einstellen können, seitens des Betreibers einer Sharehosting-Plattform, wenn der Plattformbetreiber über die bloße Bereitstellung der Plattform hinaus dazu beiträgt, der Öffentlichkeit unter Verletzung von Urheberrechten Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen.

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Aufgrund des Schutzlandprinzips sind nach deutschem Recht insbesondere das Bestehen des Rechts - also insbesondere die Schutzfähigkeit der streitgegenständlichen Artikel, Previews und Abstracts -, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (BGH ZUM 2016, 861 Rn. 24 - An Evening with Marlene Dietrich; ZUM-RD 2016, 288 Rn. 24 - MarceI-BreuerMöbel II; ZUM 2015, 330 Rn. 24 - Hi Hotel 11; ZUM-RD 1997 546, 548 - Spielbankaffaire; Katzenberger/M. in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Auflage, Vor §§ 120 ff. Rn. 125 und 150 f.).

    Soweit auf die Verfügung über das Urheberrecht das Recht des Schutzlandes anzuwenden ist (vgl. BGH, GRUR 1988, 296 [298] = NJW 1988, 1847 = LM § 31 UrhG Nr. 19 - GEMA-Vermutung IV; BGHZ 136, 380 [387f.] = GRUR 1999, 152 = NJW 1998, 1395 = LM H. 3/1998 § 97 UrhG Nr. 35 Spielbankaffaire), führt dies ebenfalls zur Anwendung deutschen Rechts.".

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 91/11

    Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Aufgrund des Schutzlandprinzips sind nach deutschem Recht insbesondere das Bestehen des Rechts - also insbesondere die Schutzfähigkeit der streitgegenständlichen Artikel, Previews und Abstracts -, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (BGH ZUM 2016, 861 Rn. 24 - An Evening with Marlene Dietrich; ZUM-RD 2016, 288 Rn. 24 - MarceI-BreuerMöbel II; ZUM 2015, 330 Rn. 24 - Hi Hotel 11; ZUM-RD 1997 546, 548 - Spielbankaffaire; Katzenberger/M. in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Auflage, Vor §§ 120 ff. Rn. 125 und 150 f.).

    Ein Geschäftsführer haftet für deliktische Handlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft persönlich, wenn er an ihnen entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (NJW 2016, 2335 - Marcel-Breuer Möbel II).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Durch die Handlung der Nutzer von R. sei der Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt; in diesem Fall sei ein Rückgriff auf ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe, wie es der Bundesgerichtshof im Falle einer Verlinkung auf einen an anderer Stelle öffentlich zugänglich gemachten Inhalt annahm (BGH GRUR 2018, 178 Rn. 23 m.w.N. - Vorschaubilder III; BGH GRUR 2016, 171 Rn. 16 - Die Realität II), weder erforderlich noch möglich.

    Anknüpfungspunkt für den urheberrechtlichen Schutz eines Werkes in der Bundesrepublik Deutschland ist die Staatsangehörigkeit des Urhebers, nicht die Staatsangehörigkeit desjenigen, der Nutzungsrechte von ihm ableitet (BGH GRUR 2018, 178 - Vorschaubilder III).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Diese Indizien führten nach der Rechtsprechung des BGH dazu, dass die Beklagten die Rechtsinhaberschaft der Klägerinnen nicht pauschal bestreiten könnten, sondern konkrete, gegen die Rechteinhaberschaft sprechende Anhaltspunkte Vorbringen müssten (BGH ZUM 2016, 173 Rn. 20 - Tauschbörse I; BGH ZUM 2017, 62 Rn. 26 - Everytime we touch).

    Soweit die Vermutungswirkungen des § 10 Abs. 3 UrhG im Hinblick auf Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nicht greifen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in jedem Fall - also auch hier - ein Indizienbeweis zulässig, bei dem mittelbare Tatsachen die Grundlage für die Annahme der Rechtsinhaberschaft liefern (BGH ZUM 2016, 173 Rn. 20 - Tauschbörse I m.w.N.).

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Der BGH betone, dass eine Wiederholungsgefahr nicht vorliege, wenn keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, die eine erneute Veröffentlichung der in Rede stehenden Texte befürchten ließen (vgl. BGH GRUR 1992, 382 - Leitsätze).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1992, 382 - Leitsätze) können etwa auch nichtamtlich verfasste Leitsätze gerichtlicher Entscheidungen urheberrechtlich geschützt sein.

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Diese Indizien führten nach der Rechtsprechung des BGH dazu, dass die Beklagten die Rechtsinhaberschaft der Klägerinnen nicht pauschal bestreiten könnten, sondern konkrete, gegen die Rechteinhaberschaft sprechende Anhaltspunkte Vorbringen müssten (BGH ZUM 2016, 173 Rn. 20 - Tauschbörse I; BGH ZUM 2017, 62 Rn. 26 - Everytime we touch).

    Die Ausführungen des BGH in den Entscheidungen Tauschbörse I (GRUR 2916, 176) und Everytime we touch (GRUR 2016, 1280) könnten auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden, da es vorliegend schon nicht um originäre Leistungsschutzrechte eines Tonträgerherstellers, sondern um derivativ erworbene Nutzungsrechte gehe.

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Zutreffend hat daher der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Staatsexamen (GRUR 1981, 352) festgestellt:.
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Das Publikum, an das der Urheberrechtsinhaber gedacht hatte, als er der Wiedergabe seines Werkes auf der Website zugestimmt hatte, auf der es ursprünglich veröffentlicht wurde, besteht nur aus den Nutzern dieser Website und nicht aus den Nutzern der Website, auf der das Werk später ohne seine Zustimmung eingestellt worden ist (BGH GRUR 2019, 813 - Cordoba II).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
    Die Kammer kann eine Einzelfallprüfung auch deshalb dahingestellt sein lassen, weil in Fortschreibung der Entscheidung CB-Infobank II des Bundesgerichtshofs (ZUM-RD 1997, 336) auch für den Wissenschaftsbereich von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Fachartikeln auszugehen ist.
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15

    DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • OLG München, 18.09.2008 - 6 U 2466/07

    Urheberrecht: Auslegung eines "Käuferbenennungsvertrages" über die

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98

    Lepo Sumera; Einräumung von Nutzungsrechten an Werken sowjetischer Urheber;

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • LG München I, 12.02.2014 - 21 O 7543/12

    Urheberrechtsverletzung: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschnitten aus

  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09

    Anhörungsrüge: Voraussetzungen für Täterschaft bzw. Teilnahme des Betreibers

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen

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