Rechtsprechung
LG Coburg, 12.03.2008 - 21 O 15/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wegen eines Sturzes auf einer auf einem Marktplatz befindlichen Treppenanlage ohne Handläufe
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Frage, ob eine Kommune eine Treppenanlage um einen Brunnen in jedem Fall mit Geländern ausstatten muss.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Treppe ohne Geländer
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fehlendes Geländer an öffentlicher Treppe
- juraforum.de (Kurzinformation)
Benutzung einer Treppe ohne Handlauf auf eigene Gefahr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe
Auszug aus LG Coburg, 12.03.2008 - 21 O 15/08
Andererseits gilt der Grundsatz, dass Treppen nicht schlechthin gefahrlos und schlicht frei von allen Mängeln sein müssen und dass der Verkehrspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, NJW 2002, 1265 f. [BGH 24.01.2002 - III ZR 103/01] ).
Rechtsprechung
LG Tübingen, 30.04.2010 - 21 O 15/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Tübingen, 30.04.2010 - 21 O 15/08
- OLG Stuttgart, 30.12.2010 - 2 U 94/10
- OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 2 U 94/10
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 30.12.2010 - 2 U 94/10
Strombelieferungsvertrag: Kartellrechtliche und zivilrechtliche …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 30.04.2010 (21 O 15/08) abgeändert:.21 O 15/08, wird das Urteil mitsamt seinen Feststellungen aufgehoben und die Klage abgewiesen.