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   LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07   

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LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07 (https://dejure.org/2008,25147)
LG München I, Entscheidung vom 16.07.2008 - 21 O 15035/07 (https://dejure.org/2008,25147)
LG München I, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 21 O 15035/07 (https://dejure.org/2008,25147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des Lotterieveranstalters nach Vermittlung des Spielauftrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 UWG
    Kein Rechtsmissbrauch, wenn nach Abmahnung diverse Gerichtsverfahren eingeleitet werden

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Die Klage ist nicht gem. § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich, so dass dem Kläger nicht die Prozessführungsbefugnis fehlt (vgl. zur Rechtsnatur des Missbrauchseinwands BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung ; GRUR 2006, 243 Tz. 22 - MEGA SALE ; a.A. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rn. 4.4).

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich; vielmehr ist ausreichend, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen ; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I ; GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE ).

    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich z.B. daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (BGH GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE) .

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich; vielmehr ist ausreichend, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen ; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I ; GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE ).

    Ein Missbrauch kann auch dann vorliegen, wenn es dem Anspruchsberechtigten in erster Linie darum geht, den Verletzer mit Kosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (vgl. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung ; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I ).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich; vielmehr ist ausreichend, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen ; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I ; GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE ).

    Vom in § 8 Abs. 4 UWG ausdrücklich genannten Fall des Gebührenerzielungsinteresses (also einer Anspruchgeltendmachung, die " vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen ") ist auszugehen, wenn der Anspruchsberechtigte aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; Bornkamm , a.a.O., § 8 Rn. 4.12).

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Der Beklagte zu 2) ist neben der Beklagten zu 1) selbst als deren Geschäftsführer aufgrund der unter Ziff. II. 1. bis 5. genannten Vorschriften zu Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Zahlung verpflichtet, weil er den Wettbewerbsverstoß (schuldhaft) veranlasst hat oder jedenfalls diesen hätte unterbinden können (vgl. zur Eigenhaftung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen ; GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft ).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich; vielmehr ist ausreichend, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen ; GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I ; GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ; GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE ).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Ein Missbrauch kann auch dann vorliegen, wenn es dem Anspruchsberechtigten in erster Linie darum geht, den Verletzer mit Kosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (vgl. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung ; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I ).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Der Beklagte zu 2) ist neben der Beklagten zu 1) selbst als deren Geschäftsführer aufgrund der unter Ziff. II. 1. bis 5. genannten Vorschriften zu Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Zahlung verpflichtet, weil er den Wettbewerbsverstoß (schuldhaft) veranlasst hat oder jedenfalls diesen hätte unterbinden können (vgl. zur Eigenhaftung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen ; GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft ).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - U (Kart) 26/06

    Wettbewerbswidriges Online-Angebot eines gewerblichen Spielevermittlers wegen

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    (1) Wie der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.06.2007 (Az. VI-U (Kart) 26/06) festgestellt hat, verstößt die in § 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 LStV geregelte Informationspflicht des gewerblichen Spielvermittlers nicht gegen Art. 81 Abs. 1 EG und ist auch nicht wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EG unanwendbar.
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Kann z.B. der Anspruchsberechtigte mehrere, in einer Werbeaktion enthaltene Wettbewerbsverstöße mit einer Klage (oder einem Verfügungsantrag) geltend machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen neben- oder nacheinander erhebt (vgl. z.B. OLG Hamburg GRUR 1984, 826 - Gewinnzahlen II : " Ein schrittweises Vorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot (Salami-Taktik) führt zu einer unbilligen Schädigung des Verletzers "; OLG München NJWE-WettbR 1998, 211, 212).
  • OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 190/00

    Voraussetzungen der Prozeßführungsbefugnis eines regional tätigen Fachverbandes

    Auszug aus LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07
    Im übrigen ist hier durchaus eine Vergleichbarkeit mit den Fällen gegeben, in denen Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher verletzt wurden, weil er nicht richtig und vollständig über ein etwaiges Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde; die Erheblichkeitsschwelle ist in diesen Fällen regelmäßig überschritten (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 232, 234; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 105/06

    Unlauterer Wettbewerb; Fernabsatzvertrag: Beschränkung des Widerrufs- und

  • OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05

    Der beste Preis der Stadt - zu Rechtsmissbrauch und Alleinstellungsbehauptung

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

  • OLG München, 18.12.1997 - 29 U 3017/97
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

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