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   LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20   

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https://dejure.org/2021,376
LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
LG München I, Entscheidung vom 19.01.2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
LG München I, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 21 O 16782/20 (https://dejure.org/2021,376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AEUV Art. 267; PatG § 58, § 139; ZPO § 935, § 940
    Notwendigkeit einer den Rechtsbestand bestätigenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung in erster Instanz vor Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • rewis.io

    Patent, Patentanmeldung, Patentverletzung, Verletzung, Nichtigkeitsverfahren, Binnenmarkt, Unionsrecht, Auslegung, Einspruch, Patenterteilung, Patentamt, Erlass, Erteilungsverfahren, Verfahren, Rechte des geistigen Eigentums, nicht ausreichend, Schutz des geistigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vorlage zu Einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweillige Verfügung im Patentrecht ohne vorherige Nichtigkeitsentscheidung? / Vorlage an EuGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Wörtlich heißt es in dem maßgebenden Urteil des OLG München vom 12.12.2019 (Az. 6 U 4009/19; veröffentlicht in GRUR 2020, 385):.

    Die Rechtsprechung (OLG München GRUR 2020, 385) sieht zwar vor, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren in Betracht kommt, wenn.

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2) mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren des Verfügungspatentes beteiligt; nach der Rechtsprechung des OLG München (siehe dazu den Beschluss vom 26.11.2020, Az. 6 W 1146/20; bisher wohl unveröffentlicht) soll es jedoch erforderlich sein, dass die im Erteilungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und die im späteren Verfügungsverfahren geltend gemachten Einwendungen identisch sind.
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Das Erfordernis der Unionsrechtskonformität des nationalen Rechts beschränkt sich allerdings nicht auf die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, sondern verpflichtet auch die nationalen Gerichte zu einer Rechtsprechung bzw. einer Auslegung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die mit den Zielen einer Richtlinie vereinbar ist; andernfalls ist die Rechtsprechung abzuändern (siehe EuGH (Große Kammer), Urteil vom 17.4.2018 - C-414/16 (Vera Egenberger / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung eV).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Auszug aus LG München I, 19.01.2021 - 21 O 16782/20
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. die Nachweise im Urt. v. 14.12.2017 - 2 U 18/17, juris Tz. 18 sowie bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. G Rn. 42) und des OLG Karlsruhe (GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143; GRUR-RR 2015, 509) kann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand des Verfügungspatents regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, d.h. es muss bereits eine die Schutzfähigkeit bestätigende Entscheidung im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsverfahren vorliegen.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2021 - 6 W 31/21

    Indizien für das Vorliegen einer Hinterhaltsmarke (ASCONI)

    Auf die kürzlich vom Landgericht München aufgeworfene Vorlagefrage, ob es mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie vereinbar ist, wenn der Erlass einstweiliger Maßnahmen wegen der Verletzung von Patenten grundsätzlich verweigert wird, solange das Streitpatent kein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, kommt es im Streitfall nicht an (vgl. LG München I, Beschluss vom 19.1.2021 - 21 O 16782/20 = GRUR 2021, 466 mit Anmerkung Kühnen).
  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5436/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag wegen Patentverletzung mehrere Jahre

    Das Abwarten einer kontradiktorischen Entscheidung sei, wie die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19.01.2021 (Az. 21 O 16782/20, GRUR 2021, 466 ff.) dargelegt habe, nicht erforderlich.

    Ungeachtet dessen hält die Kammer an ihrer Rechtsansicht und damit der Begründung des Zurückweisungsbeschlusses vom 28.04.2021 fest, wonach der Grundsatz des Erfordernisses einer positiven Rechtsbestandsentscheidung zur Bejahung der Dringlichkeit nicht mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG vereinbar ist (LG München I GRUR 2021, 466); diese Ansicht wird uneingeschränkt auch von der Europäischen Kommission geteilt (nachfolgend Ziff. 3).

    Diese von der Kammer vertretene Rechtsansicht zur Frage der Relevanz einer Bestandsentscheidung für das Verfügungsverfahren (siehe GRUR 2021, 466) wird auch von der Europäischen Kommission geteilt.

  • LG München I, 14.07.2021 - 21 O 5470/21

    Dringlichkeitsschädlicher Verfügungsantrag nach jahrelanger Kenntnis der

    Das Abwarten einer kontradiktorischen Entscheidung sei, wie die Kammer in ihrem Vorlagebeschluss vom 19.01.2021 (Az. 21 O 16782/20, GRUR 2021, 466 ff.) dargelegt habe, nicht erforderlich.

    Ungeachtet dessen hält die Kammer an ihrer Rechtsansicht und damit der Begründung des Zurückweisungsbeschlusses vom 28.04.2021 fest, wonach der Grundsatz des Erfordernisses einer positiven Rechtsbestandsentscheidung zur Bejahung der Dringlichkeit nicht mit Art. 9 Abs. 1 der RL 2004/48/EG vereinbar ist (LG München I GRUR 2021, 466); diese Ansicht wird uneingeschränkt auch von der Europäischen Kommission geteilt (nachfolgend Ziff. 3).

    Diese von der Kammer vertretene Rechtsansicht zur Frage der Relevanz einer Bestandsentscheidung für das Verfügungsverfahren (siehe GRUR 2021, 466) wird auch von der Europäischen Kommission geteilt.

  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

    Grund hierfür ist, dass anderenfalls, d.h. wenn ein unbeschadetes Überstehen eines erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als erforderlich erachtet würde, für einen erheblichen Zeitraum ein einstweiliger Rechtsschutz aus einem erteilten Schutzrecht faktisch ausgeschlossen wäre (LG München I GRUR 2021, 466 - Rechtsbestand im Verfügungsverfahren; BeckRS 2017, 126085, Rn. 52 - TRUVADA).
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