Rechtsprechung
   LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1144
LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18 (https://dejure.org/2021,1144)
LG München I, Entscheidung vom 29.01.2021 - 21 O 19277/18 (https://dejure.org/2021,1144)
LG München I, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 21 O 19277/18 (https://dejure.org/2021,1144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 32a, § 73, § 79; BGB § 242, § 259, § 362; ZPO § 296
    Auskunftsanspruch der Schauspielerin einer TV-Comedyserie zur Vorbereitung eines Nachvergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über Einnahmen im Rechtsstreit über Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie "Sechserpack"

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Streit um Nachvergütung für Comedyserie "Sechserpack"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streit um urheberrechtliche Nachvergütung für Mitwirkung in der SAT.1-Comedyserie "Sechserpack"

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Daher setzen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche in der Sache lediglich voraus, dass auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG bestehen (BGH, GRUR 2020, 1191, 1192, Rn. 26 - Fotopool; BGH, GRUR 2012, 496, 499, Rn. 36 - Das Boot; OLG München, Urteil vom 21.03.2013, 29 U 3312/09, juris - Das Boot II; LG München I, GRUR-RS 2016, 382, Rn. 35).

    Die Klägerin ist als ausübende Künstlerin gemäß §§ 73, 79 Abs. 1, Abs. 2a UrhG, berechtigt, zur Vorbereitung eines Anspruchs auf weitere angemessene Beteiligung aus § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung geltend zu machen und unabhängig von anderen Miturhebern und allein an sich selbst zu verlangen (vgl. BGH, GRUR 2012, 496, 499, Rn. 37 - Das Boot).

    Zudem muss der Auskunftspflichtige dem Auskunftsbegehren ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen können (BGH, GRUR 2012, 1248, 1253, Rn. 59 - Fluch der Karibik; BGH, GRUR 2012, 496, 503, Rn. 75 - Das Boot).

    Dass sich der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch auf mit der Verwertung erzielte Bruttovergütungen erstreckt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, GRUR 2012, 496, 504, Rn. 89 - Das Boot).

    Anerkannt ist, dass diese Angaben verlangt werden können, weil sie dazu dienen, die Auskünfte der Beklagten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 2012, 496, 504, Rn. 82 - Das Boot).

    (2) Die Pflicht zur Mitteilung der vereinbarten und/oder erhaltenen Finanzierungshilfen wie Provisionen, Vorauszahlungen, Gebühren, Fördergelder, Fondsgelder, Werbeentgelte und Sponsorenentgelte ergibt sich daraus, dass auch diese Informationen im Rahmen der Frage, ob unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zum Verwerter ein auffälliges Missverhältnis besteht, zu berücksichtigen sind (BGH, GRUR 2012, 496, 505, Rn. 91 - Das Boot).

    Zu den Vorteilen i. S. d. § 32a UrhG gehören auch solche, die durch den Einsatz eines Werkes in der Werbung erzielt werden (BGH, GRUR 2012, 496, 505, Rn. 92; BT-Drs. 14/8058, S. 19).

    So geht der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung Das Boot vom 22.09.2011 selbstverständlich davon aus, dass Werbeeinnahmen zu den auskunftspflichtigen Vorteilen und Erträgen i. S. v. § 32a UrhG zählen (GRUR 2012, 496, 504, Rn. 90).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Da die gesamten Beziehungen des Urhebers zum Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen sind, können nach Maßgabe der Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (BGH, GRUR 2012, 1248, 1252, Rn. 55 - Fluch der Karibik).

    Ob tatsächlich ein auffälliges Missverhältnis zu bejahen ist und dementsprechend ein Anspruch auf weitere Beteiligung an den seitens des Dritten erzielten Erträgen oder Vorteilen gemäß § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG besteht, kann indes erst beurteilt werden, nachdem Auskunftserteilung und Rechnungslegung erfolgt sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1248, 1253, Rn. 57 - Fluch der Karibik).

    In der Entscheidung "Fluch der Karibik" hat der BGH solch klare Anhaltspunkte in der überdurchschnittlich erfolgreichen Auswertung des Films gesehen, die durch die lang andauernde Kinoauswertung in allen deutschen Großstädten, die breite Resonanz in der lokalen und überregionalen Presse sowie in anderen Medien und die Berichterstattung über die Oscar-Nominierungen in mehreren Kategorien zum Ausdruck kam (vgl. BGH, GRUR 2012, 1248, 1250, Rn. 25).

    Wie dargelegt, liegt nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein auffälliges Missverhältnis i. S. v. § 32a UrhG gerade nicht nur dann vor, wenn sich die angemessene Vergütung auf das Doppelte der tatsächlich bezahlten Vergütung beläuft (BGH, GRUR 2012, 1248, 1252, Rn. 55 - Fluch der Karibik).

    Weiter kommen Pauschalvergütungen zur Abgeltung lediglich gänzlich untergeordneter Beiträge in Betracht, die in dem Gesamtwerk der jeweiligen Produktion aufgehen, ohne den dem Zuschauer vermittelten Eindruck entscheidend zu prägen (vgl. BT-Drs. 40/8058, S. 19; BGH, GRUR 2012, 1248, 1251 - Fluch der Karibik; BGH, GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele).

    Zudem muss der Auskunftspflichtige dem Auskunftsbegehren ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen können (BGH, GRUR 2012, 1248, 1253, Rn. 59 - Fluch der Karibik; BGH, GRUR 2012, 496, 503, Rn. 75 - Das Boot).

  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 310/16

    Nachvergütungsanspruch für die Nutzung der Verwertungsrechte an Tonträgern -

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Über die Verweisungsnorm des § 79 Abs. 2a UrhG gilt der Anspruch auf weitere Beteiligung an den Vorteilen einer urheberrechtlichen Verwertung auch für ausübende Künstler (OLG München, GRUR-RR 2017, 376, 377 - Elvis Presley).

    Eine entsprechend erhebliche Abweichung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Beteiligung abweicht, wenn also der bezahlte Betrag nur die Hälfte dessen beträgt, was üblicher- und redlicherweise zu zahlen gewesen wäre (BT-Drs. 14/8058, 19; OLG München, GRUR-RR 2017, 376, 381 - Elvis Presley).

    Ansprüche aus § 32a Abs. 2 UrhG verjähren demzufolge gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB nach drei Jahren, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (OLG München, GRUR-RR 2017, 376, 379 - Elvis Presley).

  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 114/19

    Fotopool

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Daher setzen Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche in der Sache lediglich voraus, dass auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG bestehen (BGH, GRUR 2020, 1191, 1192, Rn. 26 - Fotopool; BGH, GRUR 2012, 496, 499, Rn. 36 - Das Boot; OLG München, Urteil vom 21.03.2013, 29 U 3312/09, juris - Das Boot II; LG München I, GRUR-RS 2016, 382, Rn. 35).

    Bei einer laufenden Nutzung des Werkes begründet jede Nutzung des Werkes einen neuen Anspruch auf angemessene Beteiligung, wenn zur Zeit der Verwertungshandlung ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Vergütung des Urhebers und den Erträgen und Vorteilen des Verwerters besteht (BGH, GRUR 2020, 1191, 1195 - Fotopool; BGH, GRUR 2016, 1291, 1293 - Geburtstagskarawane).

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Eine Berechnung nach dem Lizenzkostenmodell ist im vorliegenden Fall auch nicht sachgerecht (vgl. BGH, GRUR 2020, 611, 622 Rn. 100 - Das Boot II).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Hierbei handelt es sich aber bereits deswegen nicht um eine Erfüllung der wie vorstehend ausgeführt bestehenden Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht, weil diese offensichtlich unvollständig ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 841, 844 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 222/14

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Bei einer laufenden Nutzung des Werkes begründet jede Nutzung des Werkes einen neuen Anspruch auf angemessene Beteiligung, wenn zur Zeit der Verwertungshandlung ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Vergütung des Urhebers und den Erträgen und Vorteilen des Verwerters besteht (BGH, GRUR 2020, 1191, 1195 - Fotopool; BGH, GRUR 2016, 1291, 1293 - Geburtstagskarawane).
  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Das insoweit gegenteilige Urteil des Kammergerichts vom 24.02.2010 (GRUR-RR 2010, 276) ist in der Rechtsprechung vereinzelt geblieben und wurde zwischenzeitlich auch höchstrichterlich widerlegt.
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08

    Werbung des Nachrichtensenders

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Dass sich der BGH in der Begründung seines Urteils Das Boot auf sein früheres, den Fall einer Urheberrechtsverletzung betreffendes Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 122/08 (GRUR 2010, 1090 - Werbung eines Nachrichtensenders) und damit die Berechnung eines gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geschuldeten Schadensersatzes nach den Grundsätzen über die Herausgabe des Verletzergewinns stützte, rechtfertigt keine hiervon abweichende Betrachtungsweise.
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18
    Die Kammer versteht den von der Klägerin auf der vorliegenden Stufe gestellten Klageantrag dahingehend, dass dieser auf eine in die Zukunft gerichtete Verurteilung gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2004, 755, 756 f. - Taxameter).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

  • OLG München, 21.03.2013 - 29 U 3312/09

    Jost Vacano

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

  • LG München I, 19.12.2014 - 21 O 28220/12

    Beteiligung des Urhebers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht