Weitere Entscheidung unten: LG München I, 16.12.2015

Rechtsprechung
   LG München I, 23.11.2011 - 21 O 25511/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,940
LG München I, 23.11.2011 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2011,940)
LG München I, Entscheidung vom 23.11.2011 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2011,940)
LG München I, Entscheidung vom 23. November 2011 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2011,940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Angemessene Vergütung des ausübenden Künstlers: Nachvergütung im Fall der Verlängerung der gesetzlichen Schutzfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung von Elvis Presley-Musikstücken

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Muss für die posthume Verwertung der Elvis-Aufnahmen in Deutschland noch Geld fließen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Posthume Verwertung von Tonaufnahmen des "King"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hat sich Elvis zu billig verkauft? - Abfindung kassiert: Einnahmen aus der Verwertung seiner Songs stehen der Plattenfirma zu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buy-Out-Vertrag von Elvis-Presley-Musikstücken rechtmäßig

  • musiknews.de (Pressebericht, 23.11.2011)

    Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elvis Presley

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kein Geld für Elvis: Arista Music erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht München weist 1,3 Mio. Euro-Klage hinsichtlich der Nutzung von Elvis Presleys Tonaufnahmen ab - I want Money, Honey! Streit um Verwertungserlöse aus Elvis Presleys Tonaufnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elvis' Erben: Später Misserfolg für den King of Rock'n'Roll

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Elvis' Erben: Später Misserfolg für King of Rock'n'Roll

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76

    Buster-Keaton-Filme

    Auszug aus LG München I, 23.11.2011 - 21 O 25511/10
    Grundsätzlich sind alle Fragen, die Inhalt und Umfang des urheberrechtlichen Schutzes und insbesondere die Schutzdauer betreffen, stets nach dem Recht des Schutzlandes zu beurteilen (BGH GRUR Int. 1979, 50, 51 - Buster-Keaton-Filme).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

    Auszug aus LG München I, 23.11.2011 - 21 O 25511/10
    Gleichermaßen erfasst das Schutzlandprinzip als Kollisionsregel sämtliche gesetzlichen urheberrechtlichen Vergütungsansprüche (BGH GRUR 1994, 798, 800 - Folgerecht bei Auslandsbezug; Staudinger-Fezer/Koos, EGBGB, Internationales Immaterialgüterprivatrecht, Rn. 1120 a.E.).
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Rechtsprechung
   LG München I, 16.12.2015 - 21 O 25511/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41220
LG München I, 16.12.2015 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2015,41220)
LG München I, Entscheidung vom 16.12.2015 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2015,41220)
LG München I, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 21 O 25511/10 (https://dejure.org/2015,41220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Nachvergütung für Tonträgeraufnahmen; Auskunft über eine Vertragsanpassung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Vertragsanpassung sowie an die Zahlung einer Nachvergütung für Musikaufnahmen eines Künstlers

  • rewis.io

    Nachvergütung, Vertragsanpassung, Musiktitel, Buyout-Agreement

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG München I, 16.12.2015 - 21 O 25511/10
    Die Erträge der Beklagten zu 1), die dieser Vergütung gegenüberzustellen sind, haben auch die Zeit zwischen dem 29.03.2002 und dem 31.12.2007 zu berücksichtigen, da sie bislang noch nicht zur Begründung eines Anspruchs aus § 32a Abs. 1 UrhG herangezogen wurden und damit im Sinne der Rechtsprechung noch nicht verbraucht sind (BGH GRUR 2012, 496, Tz. 53, 57 - Das Boot; vgl. die Seiten 30/31 und die Seite 43 des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 18.07.2013, Bl. 568/569 und 581 d. A.).

    Stellt man nunmehr die maßgebliche seitens der Klägerin erhaltene Vergütung von USD 539.116,21 der angemessenen Vergütung von USD 578.916,03 gegenüber, lässt sich ein auffälliges Missverhältnis in dem Sinne, dass die erhaltene Vergütung nur die Hälfte der angemessenen Vergütung betragen hat (BGH, GRUR 2012, 496, Tz. 25 -Das Boot; BGH GRUR 2012, 1248, Tz. 55 - Fluch der Karibik), nicht feststellen.

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus LG München I, 16.12.2015 - 21 O 25511/10
    Es handelt sich rechtssystematisch um einen besonderen Anwendungsfall der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH ZUM 1998, 497, 502 - Comic-Übersetzungen; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 32a, Rn. 8).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG München I, 16.12.2015 - 21 O 25511/10
    Stellt man nunmehr die maßgebliche seitens der Klägerin erhaltene Vergütung von USD 539.116,21 der angemessenen Vergütung von USD 578.916,03 gegenüber, lässt sich ein auffälliges Missverhältnis in dem Sinne, dass die erhaltene Vergütung nur die Hälfte der angemessenen Vergütung betragen hat (BGH, GRUR 2012, 496, Tz. 25 -Das Boot; BGH GRUR 2012, 1248, Tz. 55 - Fluch der Karibik), nicht feststellen.
  • OLG München, 01.06.2017 - 6 U 310/16

    Nachvergütungsanspruch für die Nutzung der Verwertungsrechte an Tonträgern -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 16.12.2015, Az. 21 O 25511/10, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 25511/10, wird in Ziff. II. (Kostenentscheidung) ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    Das Landgericht München I hat mit Schlussurteil vom 16.12.2015, Az. 21 O 25511/10, die geltend gemachten Anträge auf Vertragsanpassung gegenüber der Beklagten zu 1) bzw. Einwilligung in einen Vertragsabschluss gegenüber der Beklagten zu 2), jeweils gerichtet auf die Bezahlung einer angemessenen, in das Ermessen des Gerichts gestellten Nachvergütung, wie auch den bezifferten Zahlungsantrag gegen die Beklagte zu 2) i.H.v. 840.667,36 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Klageerweiterung abgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 16. Dezember 2015 (Az.: 21 O 25511/10) wird abgeändert.

    die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16. Dezember 2015 (Az.: 21 O 25511/10) zurückzuweisen.

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