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   LG Köln, 09.12.2014 - 21 O 266/14   

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https://dejure.org/2014,64878
LG Köln, 09.12.2014 - 21 O 266/14 (https://dejure.org/2014,64878)
LG Köln, Entscheidung vom 09.12.2014 - 21 O 266/14 (https://dejure.org/2014,64878)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 21 O 266/14 (https://dejure.org/2014,64878)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2014 - 21 O 266/14
    Nicht zulässig sind Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder aber einen unrichtigen Inhalt haben, wie etwa der Zusatz, der Widerruf gelte als nicht erfolgt, wenn das Darlehen nicht binnen zwei Wochen zurückgezahlt werde (zu alledem: BGH, Urteil vom 13.1.2009, Aktenzeichen XI ZR 118/08).

    Die Erklärung weist auch keinen eigenen Inhalt auf, die von der Belehrung über das Widerrufsrecht nach den bereits dargestellten Grundsätzen (BGH, Urteil vom 13.1.2009, Aktenzeichen XI ZR 118/08) ablenken könnte, sondern steht mit diesem in Zusammenhang, weil sie die Folgen der Ausübung behandelt.

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2014 - 21 O 266/14
    Abzustellen ist auf einen unbefangenen, durchschnittlichen Kunden und rechtsunkundigen Leser (BGH NJW 2009, 3572).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2014 - 21 O 266/14
    Insoweit bedeutet "Erteilung" bzw. "Mitteilung" der Widerrufsbelehrung im Sinne des § 355 BGB lediglich, dass sie dem Darlehensnehmer im Sinne des § 130 BGB zugehen muss (OLG Köln, Urteil vom 24.08.2007, 6 U 60/07; Staudinger/ Kaise r, BGB, Neubearbeitung 2012, § 355 Rn 58).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Da die Belehrung dem Verbraucher sonach "mitzuteilen" ist, muss sie ihm im Sinne des § 130 BGB zugehen (Staudinger/Dagmar Kaiser (2012) BGB § 355, juris, Rn. 58; LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, B17; vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.8.2007, 6 U 60/07, Rn. 21, juris; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2008, 2 U 71/07, juris, Rn. 24).

    Darüber hinaus ist die Kammer - anders als der Kläger - der Auffassung, dass zwei Darlehensnehmer, die gemeinschaftlich einen Darlehensvertrag unterschrieben und sodann eine Ausfertigung der Widerrufsbelehrung entgegennehmen, Mitbesitzer sind und die Widerrufsbelehrung jedem Mitbesitzer alleine zugänglich ist..., jedenfalls dann, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben..." (LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, Anlage B17).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 U 42/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Da die Belehrung dem Verbraucher sonach "mitzuteilen" ist, muss sie ihm im Sinne des § 130 BGB zugehen (Staudinger/Dagmar Kaiser (2012) BGB § 355, juris, Rn. 58; LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, B17; vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.8.2007, 6 U 60/07, Rn. 21, juris; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2008, 2 U 71/07, juris, Rn. 24).

    Darüber hinaus ist die Kammer - anders als der Kläger - der Auffassung, dass zwei Darlehensnehmer, die gemeinschaftlich einen Darlehensvertrag unterschrieben und sodann eine Ausfertigung der Widerrufsbelehrung entgegennehmen, Mitbesitzer sind und die Widerrufsbelehrung jedem Mitbesitzer alleine zugänglich ist ... , jedenfalls dann, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben ... " (LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, Anlage B17).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 23 U 102/15

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Da die Belehrung dem Verbraucher sonach "mitzuteilen" ist, muss sie ihm im Sinne des § 130 BGB zugehen (Staudinger/Dagmar Kaiser (2012) BGB § 355, juris, Rn. 58; LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, B17; vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.8.2007, 6 U 60/07, Rn. 21, juris; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2008, 2 U 71/07, juris, Rn. 24).

    Darüber hinaus ist die Kammer - anders als der Kläger - der Auffassung, dass zwei Darlehensnehmer, die gemeinschaftlich einen Darlehensvertrag unterschrieben und sodann eine Ausfertigung der Widerrufsbelehrung entgegennehmen, Mitbesitzer sind und die Widerrufsbelehrung jedem Mitbesitzer alleine zugänglich ist ... , jedenfalls dann, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben ... " (LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, Anlage B17).

  • OLG Köln, 16.12.2015 - 13 U 18/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss mehrerer

    Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. Dezember 2014 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 266/14 - abgeändert.
  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 86/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Wenn daher - wie vorliegend - zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an einer Belehrung und/oder Vertragsabschrift erlangen, bedarf es keiner zweifachen Belehrung oder Aushändigung von Vertragsinformationen oder - abschriften (BGH, Beschl. v. 7.3.2017, XI ZR 282/16; ebenso schon OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2016, 23 U 42/15, zitiert nach juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, 31 U 56/15, zitiert nach juris, Rn. 92-97, LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, zitiert nach juris, Rn. 31; Martis/Meinhof, MDR 2004, 4, 6).
  • OLG Köln, 27.03.2017 - 12 U 86/16

    Entscheidung des Gerichts bei Unzulässigkeit einer Feststellungsklage und

    Wenn daher - wie vorliegend - zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließen, die in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an einer Belehrung und/oder Vertragsabschrift erlangen, bedarf es keiner zweifachen Belehrung oder Aushändigung von Vertragsinformationen oder - abschriften (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2016, 23 U 42/15, zitiert nach juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2015, 31 U 56/15, zitiert nach juris, Rn. 92-97; LG Köln, Urteil vom 9.12.2014, 21 O 266/14, zitiert nach juris, Rn. 31; Martis/Meinhof, MDR 2004, 4, 6).
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