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   LG Stuttgart, 12.03.2019 - 21 O 283/18   

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https://dejure.org/2019,13139
LG Stuttgart, 12.03.2019 - 21 O 283/18 (https://dejure.org/2019,13139)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.2019 - 21 O 283/18 (https://dejure.org/2019,13139)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 2019 - 21 O 283/18 (https://dejure.org/2019,13139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    §§ 7, 17 StVG; § 115 VVG; §§ 249, 398 BGB
    Unfallregulierung, Mietwagen

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Erstinstanzlich, Rechtskraft unbekannt -> Einspruch gegen Säumnisurteil ohne Erfolg -> Schätzung... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 23/20

    Ansprüche gegen den Netzwerkbetreiber wegen vorübergehender Löschung eines

    Werturteile, die aufgrund der Datenverarbeitung entstehen, unterfallen nicht dem Berechtigungsanspruch (vgl. LG Köln, Urt. v. 13.05.2019 - 21 O 283/18, Anlage B31).

    Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass die Beklagte denselben Beitrag erneut löschen oder zum Anlass für eine erneute Sperrung des Nutzerkontos des Klägers nehmen wird (LG Köln, Urt. v. 13.05.2019 - 21 O 283/18, Anlage B31; LG Karlsruhe, Urt. v. 04.07.2019 - 2 O 160/18, Anlage B33).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 7 U 128/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.03.2019, Aktenzeichen 21 O 283/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.03.2019, Aktenzeichen 21 O 283/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.08.2019 - 4 C 1397/19

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Das Gericht schließt sich hierbei der aktuellen Rechtsprechung des Landgericht Stuttgarts (Urteile vom 23.12.2015, Az 5 S 149/15, vom 17.12.2015, Az 5 S 146/15 und vom 12.02.2019 Az. 21 O 283/18) an, welches den Schwacke-Mietpreisspiegel als richtige Schätzgrundlage ansieht.
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