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   LG Heilbronn, 20.12.2019 - 21 O 38/19 KfH   

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https://dejure.org/2019,46186
LG Heilbronn, 20.12.2019 - 21 O 38/19 KfH (https://dejure.org/2019,46186)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 20.12.2019 - 21 O 38/19 KfH (https://dejure.org/2019,46186)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 21 O 38/19 KfH (https://dejure.org/2019,46186)
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Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    IDO-Verband handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er eigene Mitglieder nicht kontrolliert und verschont

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht die Mitglied des Vereins sind - Abmahnung durch IDO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung des IDO Vereins rechtsmissbräuchlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband, der nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, handelt rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    IDO Rechtsmissbrauch, da eigene Mitglieder nicht abmahnt werden

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung des IDO Verbandes rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IDO-Verband rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klage des IDO Verbands scheitert wegen Rechtsmissbrauchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen von IDO rechtsmissbräuchlich

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Das Landgericht Heilbronn jedenfalls hat in dem als Anlage B 16 vorgelegten Urteil vom 20.12.2019 (Az.: 21 O 38/19) ausgeführt, dass der - dortige wie hiesige - Kläger bis zuletzt kein einziges gerichtliches Verfahren habe benennen können, das einen Unterlassungsanspruch gegen ein Mitglied betroffen habe (UA Seite 21 = Band III Blatt 91 d.A.).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Der von der Beklagten in Bezug genommenen Aussage der Frau H... S... in deren Vernehmung durch das Landgericht Heilbronn im Verfahren 21 O 38/19 KfH am 05.12.2019 (Seite 4 f. der Anlage B14, Band "Anlagen zum Schriftsatz vom 30.09.2020") lässt sich hierfür nichts entnehmen.

    Zur Darlegung einer planmäßigen Verschonung der eigenen Mitglieder genügt ferner nicht das erstinstanzlich aus Schriftsätzen anderer Rechtsstreite (LG Rostock - 6 HK O 120/20; LG Stuttgart - 37 O 41/20 KfH; LG Darmstadt - 15 O 14/20 sowie mittelbar LG Heilbronn - 21 O 38/19 KfH) zitierte Vorbringen, wonach bei Mitgliedern des Klägers in einer Reihe von Fällen Wettbewerbsverstöße auffindbar gewesen seien.

  • LG Bielefeld, 24.11.2020 - 15 O 63/20
    Dies ist immer dann der Fall, wenn sich ein selektives Vorgehen und die planmäßige Duldung der Verstöße der eigenen Mitglieder feststellen lässt (LG Heilbronn Urteil vom 20.12.2019 - 21 O 38/19 KfH).
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