Rechtsprechung
LG München I, 24.10.2007 - 21 O 4956/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein Anspruch gegen die Medien, wenn Person auf dem Titel ein T-Shirt mit einem (angeblich) urheberrechtlich geschützten Motiv zeigt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 292 (Ls.)
- afp 2008, 218
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 09.06.1988 - 6 U 4132/87
Auslegung; Ausnahmevorschrift; Enge Auslegung
Auszug aus LG München I, 24.10.2007 - 21 O 4956/07
§ 57 UrhG diene als Ausnahmevorschrift nur dazu, zu verhindern, dass die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden müsse, wenn sein Werk zufällig oder nebensächlich, ohne Bezug zum eigentlichen Gegenstand ins Bild komme (unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 1989, 404).Der klägerseits bemühte Fall des OLG München (NJW 1989, 404) unterscheide sich hiervon schon deshalb deutlich, weil dort ein Werbeprospekt gegenständlich war, während es hier um redaktionelle und von Pressefreiheit (Art. 5 GG) getragene Berichterstattung geht.