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   LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05   

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LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05 (https://dejure.org/2006,17708)
LG München I, Entscheidung vom 15.11.2006 - 21 O 506/05 (https://dejure.org/2006,17708)
LG München I, Entscheidung vom 15. November 2006 - 21 O 506/05 (https://dejure.org/2006,17708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Stadtpläne auf Internetseiten

    Das Einstellen und die unberechtigte Nutzung eines Stadtplanes ("Stadtplangrafik") im Internet macht den Betreiber wegen schuldhafter Verletzung der Verwendungsrechte des Urhebers schadenersatzpflichtig.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, 15, 19a, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Stadtpläne auf Internetseite sind Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Stadtpläne auf Internetseite sind Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 2 Abs. 2, 97 UrhG
    Das Einstellen eines Ausschnittes eines geschützten Stadtplanes oder einer Landkarte auf die Website ist urheberrechtlich verboten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62

    Stadtplan

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Denn die Ü- bernahme eigenschöpferischer Elemente aus der Karte der Klägerin wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass teilweise kleinere Veränderungen, wie etwa bloße Weglassungen oder geringfügige Änderungen einzelner Symbole und Beschriftungen, vorgenommen wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 1987, 181 - Videolizenzvertrag; BGH, NJW-RR 1990, 997 - Raubkopien).
  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73

    Geflügelte Melodien

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1975, 323 (324) - Geflügelte Melodien).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Stadtpläne und Landkarten genießen als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Damit läuft eine Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie auf eine Fiktion eines Lizenzvertrages der im Verkehr üblichen Art hinaus (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1377 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Ebenso wie bei der urheberrechtlichen Beurteilung von Sprachwerken auch ein geistig-schöpferischer Gehalt, der in Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen sein kann (vgl. BGH, GRUR 1985, 1041 - Inkasso-Programm; BGH GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika), können bei Karten urheberrechtlich bedeutsame schöpferische Züge auch in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z. B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z. B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist.
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 1987, 181 - Videolizenzvertrag; BGH, NJW-RR 1990, 997 - Raubkopien).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84

    Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Stadtpläne und Landkarten genießen als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05
    Ebenso wie bei der urheberrechtlichen Beurteilung von Sprachwerken auch ein geistig-schöpferischer Gehalt, der in Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen sein kann (vgl. BGH, GRUR 1985, 1041 - Inkasso-Programm; BGH GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika), können bei Karten urheberrechtlich bedeutsame schöpferische Züge auch in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z. B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z. B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist.
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