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LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
- OLG Köln, 11.01.2018 - 24 U 94/17
- BGH, 04.06.2019 - XI ZR 77/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15
Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme …
Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
Die Beklagte hat sowohl das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren als auch die zuständige Aufsichtsbehörde in der vorgeschriebenen Form bei Vertragsschluss mitgeteilt, da diese beiden zusätzlichen Angaben in den der Vertragsurkunde beigehefteten und gemäß § 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogenen AGB der Beklagten enthalten sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. März 2017 - 17 U 204/15 -, Rn. 37, juris). - BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
Dabei kann zunächst zu ihren Gunsten davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung ohne Rücksicht auf das Schicksal der Vertragserklärung des anderen Darlehensnehmers widerrufen kann (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 13 - 21, juris). - BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
Die den Klägern bei Abschluss des Darlehensvertrages über 175.000,-- EUR von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung ist nicht zu beanstanden; sie entsprach den gesetzlichen Vorgaben des § 495 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB in der zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 12. Juni 2014 geltenden Fassung (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, Rn. 10 - 32, juris, zur inhaltsgleichen Widerrufsbelehrung des Deutschen Sparkassenverlages). - LG Köln, 22.12.2016 - 15 O 335/15
KfW-Förderkredit ist kein Verbraucherdarlehn!
Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
Mit der Zurverfügungstellung der Mittel handelte die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrags aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 c KredAnstWiAG, wonach sie die Aufgabe hat, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen in dem Bereich der Wohnungswirtschaft durchzuführen (LG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 15 O 335/15 -, Rn. 19, juris).
- OLG Köln, 11.01.2018 - 24 U 94/17
Widerrufsfrist für einen Darlehensvertrag bei Nachholung von Pflichtangaben
Die Berufung der Kläger gegen das am 27. Juni 2017 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 742/16 - wird zurückgewiesen.