Rechtsprechung
LG Coburg, 13.07.2011 - 21 O 757/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Keine Aufsichtspflichtverletzung bei Augenblicksversagen wegen Sonnenblendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zur Frage der Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sechsjähriger von Auto angefahren - Mitverschulden der Mutter, weil sie ihn vor der Straße nicht an die Hand nahm?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mutter oder Autofahrerin - Wer ist verantwortlich für das schwerverletzte Kind
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eltern können bei eigenem leichten Fehlverhalten nicht für erlittenen Schaden des Kinders verantwortlich gemacht werden - LG Coburg zur Frage der Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr
Verfahrensgang
- LG Coburg, 13.07.2011 - 21 O 757/10
- OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91
Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
Auszug aus LG Coburg, 13.07.2011 - 21 O 757/10
Die überwiegende Ansicht vertritt jedoch die Auffassung, dass bereits der Wortlaut des § 1664 BGB, der keinen Ausschluss von Aufsichtspflichtverletzungen erkennen lässt, für eine Anwendung des Haftungsprivilegs spricht (OLG Karlsruhe NZV 08, 511, OLG Hamm NJW 1993, 542, Huber in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1664 Rn. 11, 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1664 Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08
Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter …
Auszug aus LG Coburg, 13.07.2011 - 21 O 757/10
Die überwiegende Ansicht vertritt jedoch die Auffassung, dass bereits der Wortlaut des § 1664 BGB, der keinen Ausschluss von Aufsichtspflichtverletzungen erkennen lässt, für eine Anwendung des Haftungsprivilegs spricht (OLG Karlsruhe NZV 08, 511, OLG Hamm NJW 1993, 542, Huber in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1664 Rn. 11, 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1664 Rn. 3).