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   LG Magdeburg, 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10 (77/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,96415
LG Magdeburg, 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10 (77/10) (https://dejure.org/2010,96415)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10 (77/10) (https://dejure.org/2010,96415)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29. September 2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10 (77/10) (https://dejure.org/2010,96415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines (notwendigen) Verteidigers im Falle der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen Mitangeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Hehlerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5
    Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines (notwendigen) Verteidigers im Falle der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen Mitangeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Hehlerei

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Waffengleichheit im Strafverfahren - hergestellt durch Bestellung eines Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Itzehoe, 12.01.2012 - 1 Qs 3/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus

    Diese Möglichkeit stünde dem unverteidigten Beschwerdeführer nicht ohne weiteres zur Verfügung (LG Magdeburg, Beschluss vom 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10; LG Kiel, Beschluss vom 10.10.2008 - 32 Qs 146/08; vgl. auch: LG Kassel, Beschluss vorn 11.02.2010 - 3 Qs 27/10; LG Köln, Beschluss vom 23.07.2009 - 111 Qs 312/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07).
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