Rechtsprechung
   LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs - 16 Js 928/09 - 171/09, 21 Qs 171/09, 21 Qs 16 Js 928/09-171/09   

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https://dejure.org/2009,27155
LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs - 16 Js 928/09 - 171/09, 21 Qs 171/09, 21 Qs 16 Js 928/09-171/09 (https://dejure.org/2009,27155)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10.09.2009 - 21 Qs - 16 Js 928/09 - 171/09, 21 Qs 171/09, 21 Qs 16 Js 928/09-171/09 (https://dejure.org/2009,27155)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10. September 2009 - 21 Qs - 16 Js 928/09 - 171/09, 21 Qs 171/09, 21 Qs 16 Js 928/09-171/09 (https://dejure.org/2009,27155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 23 Gs 1531/09
  • LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs - 16 Js 928/09 - 171/09, 21 Qs 171/09, 21 Qs 16 Js 928/09-171/09

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs 171/09
    Dies gilt jedoch nicht schrankenlos, sondern in erster Linie für die Tageszeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten (BVerfG, NJW 2004, 1442).

    Insbesondere muss zur Nachtzeit i.S.d. § 104 Abs. 3 StPO nicht ohne weiteres ein richterlicher Eil- und Notdienst eingerichtet werden (BVerfG, NJW 2004, 1442), sondern lediglich dann, wenn ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs 171/09
    Zwar muss nach der Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 103, 142) - die Erreichbarkeit des Richters gegebenenfalls durch die Errichtung eines Eil- und Notdienstes gesichert werden.
  • LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09

    Vorliegen eines Verwertungsverbots einer ohne Richteranordnung entnommenen

    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn aufgrund der Verzögerung, die durch die Einschaltung des Richters zu besorgen wäre, eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung des Beweiserfolges zu befürchten ist (vgl. Beschluss der Kammer v. 10.09.2009, Az.: 21 Qs-16 Js 928/09-171/09).
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