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LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Leistungspflicht eines Rechtsschutzversicherers erstreckt sich auch auf die Umsatzsteuer einer Aktenversendungspauschale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07
- LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08
- BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07
Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06. März 2008 - Az. 230 C 16337/07 - wird zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 10 W 18/08
Bestimmung des Schuldners der Aktenversendungspauschale
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08
Weiter stützt die Beklagte ihre Berufung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf - 10 W 18/08 - zu § 299 ZPO. - BFH, 27.02.1989 - V B 75/88
Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08
Zur Begründung hat das Amtsgericht, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - V B 75/88 - ausgeführt, dass es für die Frage, ob die Aktenversendungspauschale ein durchlaufender Posten sei, darauf ankomme, dass diese Kosten nach verbindlichen Kostenordnungen berechnet werden und den Auftragsgeber als Kostenschuldner bestimmen. - AG Dessau, 07.12.2006 - 4 C 655/06
Aktenversendungspauschale
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 21 S 124/08
Im Hinblick hierauf hat die Beklagte auf eine Entscheidung des AG Dessau - 4 C 655/06 -Bezug genommen.