Rechtsprechung
LG München I, 13.01.2016 - 21 S 1401/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- aw3p.de (Kurzinformation)
Tauschbörsenverfahren: Anschlussinhaber müssen auch Sachverständigenkosten in Höhe von ca. 12.000,00 EUR zahlen
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation und Auszüge)
Vorinstanz in Tauschbörsen-Verfahren aufgehoben - Anschlussinhaber beharren auf gerichtlicher Klärung und müssen nach Unterliegen auch Sachverständigenkosten in Höhe von ca. EUR 12.000,00 zahlen
Besprechungen u.ä.
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing: P2P-Tauschbörsen
Verfahrensgang
- AG München, 19.12.2014 - 155 C 24102/12
- LG München I, 13.01.2016 - 21 S 1401/15