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   LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19   

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https://dejure.org/2019,63410
LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19 (https://dejure.org/2019,63410)
LG München I, Entscheidung vom 13.11.2019 - 21 S 2205/19 (https://dejure.org/2019,63410)
LG München I, Entscheidung vom 13. November 2019 - 21 S 2205/19 (https://dejure.org/2019,63410)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Es sei nämlich durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden worden, dass in einer entsprechenden Fallkonstellation der Täter der Urheberrechtsverletzung auch für jene Kosten einzustehen habe (BGH 22.03.2018 I ZR 265/16).

    Diese Überlegungen würden auch durch die Entscheidung Riptide (BGH GRUR 2018, 914) gestützt.

    Er kann gegen den im Prozess offenbarten Dritttäter vorgehen und von diesem auch die Kosten des Erstprozesses und der ersten Abmahnung des Anschlussinhabers als Schadensersatz geltend machen (vgl. BGH GRUR 2018, 914 - Riptide).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Deswegen könne die Klägerin sich insbesondere auch nicht auf die "Loud"- Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH 30.03.2017 I ZR 19/16) stützen, um ihren Anspruch zu begründen.

    Aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast, die insbesondere in den Entscheidungen Loud (BGH GRUR 2017, 1233) und Bastei-Lübbe/Strotzer (EuGH GRUR 2018, 1234) konkretisiert worden sei, ergebe sich eine vorgerichtliche Handlungspflicht des Beklagten - insbesondere auf die Abmahnung.

    Um dieser Vermutung zu entgehen, kann er - um der eigenen Haftung aus Vermutung zu entgehen - Tatsachen vortragen, nach denen ernsthaft ein anderer Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. etwa Loud (BGH GRUR 2017, 1233 - Loud, EuGH GRUR 2018, 1234 - Bastei-Lübbe/Strotzer).

  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast, die insbesondere in den Entscheidungen Loud (BGH GRUR 2017, 1233) und Bastei-Lübbe/Strotzer (EuGH GRUR 2018, 1234) konkretisiert worden sei, ergebe sich eine vorgerichtliche Handlungspflicht des Beklagten - insbesondere auf die Abmahnung.

    Um dieser Vermutung zu entgehen, kann er - um der eigenen Haftung aus Vermutung zu entgehen - Tatsachen vortragen, nach denen ernsthaft ein anderer Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. etwa Loud (BGH GRUR 2017, 1233 - Loud, EuGH GRUR 2018, 1234 - Bastei-Lübbe/Strotzer).

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Auch im Wettbewerbsrecht setze eine Antwortpflicht des Abgemahnten voraus, dass dieser zumindest als Störer zu qualifizieren sei (vgl. BGH MDR 1995, 421 f; BGH MDR 1990, 508 f).

    Die Klägerin hat gegen den Beklagten außerdem keinen Anspruch aus § 242 BGB i. V. m. den Grundsätzen der Störerhaftung, insbesondere sind die Grundsätze der Entscheidung Antwortpflicht des Abgemahnten (BGH GRUR 1990, 381) nicht auf die vorliegende Konstellation übertragbar.

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88

    "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Auch hier sind die Grundsätze aus wettbewerblicher Haftung nicht übertragbar, wie sie der BGH in der Entscheidung Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners (BGH GRUR 1990, 542) aufgestellt hat.
  • OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08

    Gehörsrüge: Pflichten des Gerichts im Zusammenhang mit Parteivorbringen;

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auszug aus LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
    Insoweit habe eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht bestanden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • AG Stuttgart, 23.01.2020 - 1 C 5689/18

    Schadensersatz bei sog. Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Als Institut der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess ist sie von vornherein nicht geeignet, dem Beklagten bzw. Anschlussinhaber vorgerichtliche Pflichten oder Obliegenheiten aufzuerlegen (vgl. LG München I, Urteil vom 13.11.2019 - 21 S 2205/19).
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